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Alt 28.05.2013, 13:12   #1
doc_snyder
 
 
Registriert seit: 17.05.2010
Ort: Stendal
Beiträge: 254
Frage zum Urheberrecht

Hallo,
ich melde mich mal wieder zu Wort.
Ich habe derzeit ein kleines "Urheberrechtsproblem" und denke, dass ich hier dazu ein bisschen Hilfe finden kann. Ich muss meine Beschreibung des ganzen aber etwas anonymer halten. (Schlafende Hunde wecken etc...)

Also ich habe mal bei einer Firma gearbeitet, die Konsumgüter mit div. Motiven herstellt. Seinerzeit habe ich auch ein paar Fotos an die Firma "verkauft"... Der Verkauf der Bilder geschah mit Hilfe eines Vertrages und mit einer Zahlung eines Betrages X an mich. Soweit so gut.

In dem Vertrag habe ich der Firma für die bestimmte Art von Drucktechnik, auf die das Unternehmen spezialisiert war, Exklusivität garantiert. (Also das Bild nicht an andere Verlage etc zu verkaufen)… Überdies ist im Vertrag geregelt, dass auf den Produkten mein Name mit dem © zu stehen hat.

Auf den ersten Produkten, stand der Name auch korrekt drauf, so wie es sich gehört. Jetzt kommt aber der Casus Knaxus.
Ich habe das Unternehmen verlassen. Mittlerweile wurde ein „Joint-Venture“ gegründet, das sich auf eine bestimmte Art von Produkten spezialisiert hat. Dieses Joint Venture läuft als eigene GmbH mit eigener Handelsregisternummer etc… Zur Vereinfachung nennen wir das „alte Unternehmen“ einfach „Unternehmen A“ und das Joint Venture nennen wir „Unternehmen B“.

Unternehmen B verkauft jetzt also Produkte u. a. mit meinen Fotos, nennt aber nirgends auf der Verpackung meinen Namen. Ebenso ist dazu auf der Rechnung kein Hinweis zu finden.

Da die Produkte von B quasi eine Weiterverarbeitung von den Produkten von A sind, kann ich denen da nichts, denn die dürfen mit den Erzeugnissen, die in diesem Verfahren hergestellt werden, machen was sie wollen.

Habe ich aber eine Chance dagegen vorzugehen, wenn der Name nicht drauf steht? Leider lässt sich Urheberrecht nicht über Rechtsschutzversicherungen versichern, sonst hätte ich schon einen Anwalt damit betraut. Quasi ist doch die Nichtnennung des Urhebers ein klarer Verstoß, oder? Für hilfreichen Input bin ich sehr dankbar!
__________________
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