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#29 |
Registriert seit: 27.06.2011
Ort: Zwenkau
Beiträge: 1.016
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Das ist die sogenannte GVO (Gruppenfreistellungsverordnung). In der steht u.a. das z.B. Wartungsarbeiten in jeder Werkstatt durchgeführt werden dürfen und dann die Garantie nicht erlöschen darf - wenn die Arbeiten nach Herstellervorschrift durchgeführt werden. Herstellervorschrift kann z.B. die Abfrage von Serviceaktionen o.ä. sein. Wird dies z.B. dem Wartungsplan nicht explizit ausgewiesen, wurde die Wartung dann NICHT nach Herstellervorschrift ausgeführt - ergo die Garantie geht verloren! Wohlgemerkt die Garantie, nicht die zweijährige Gewährleistung. Da die Garantien, teilweise bis sieben Jahre eine Freiwillige Leistung des Herstellers ist, wird die Einhaltung der Richtlinien stark kontrolliert, insbesondere seit es einige Urteile von höheren Gerichtsinstanzen gibt, die den Herstellern recht geben.
[OT] Leider Glauben viele Kunden, daß die Garantie ist eine einseitige Sache des Herstellers ist und vergessen, daß diese auch Pflichten des Kunden (z.B. regelmäßige Wartung nach Herstellervorschrift) umfasst. Kommt es dann zum Garantiefall und man muss aufgrund nicht durchgeführter Wartung ("...ich fahre doch nicht so viel...") die Garantie ablehnen, wird auf die Hersteller geschimpft. ![]()
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Gruß Mario Demokratie ist, wenn sich zwei Wölfe und ein Schaf am Tag darüber unterhalten, was es am Abend zum Essen gibt. (Thomas Jefferson) Flickr Alben |
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