Zitat:
Zitat von Hansevogel
Eine Software kannst Du, im Normalfall, nicht käuflich erwerben, lediglich ein Nutzungsrecht daran mit allen seinen Ein- und Beschränkungen.
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Die Lizenzgebühren werden hier aber gar nicht für die Software erhoben, sondern allein für die Tatsache, daß man überhaupt ein AVC-codiertes Video in Umlauf bringt - egal, mit welchem Programm es erstellt wurde.
Das ist ungefähr so, als müßte ein Gastronomiebetrieb für jede servierte Tasse Kaffee einen Obulus an den
Erfinder der Kaffeemaschine bezahlen

. Normalerweise werden solche Dinge doch vom Hersteller abgegolten, und der Endkunde erwirbt ein unbeschränktes Nutzungsrecht.