Wenn man den Artikel (hier das Objektiv) am Händler vorbei an die Werkstatt schickt dann ist der Händler ziemlich sicher aus der Pflicht, außer er hat dies grundsätzlich so bestimmt. Ansonsten ist immer derjenige der Ansprechpartner der einem auch die Garantie/Gewährleistung gibt auf die man sich aktuell beruft. Der Hersteller ist in diesem Fall kein Vertragspartner (da keine Garantie) und somit außen vor.
Merke: Wenn es um die Gewährleistung geht, ist immer der Händler der Ansprechpartner des Kunden. Nur er ist ja der Vertragspartner.
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