Zitat:
Zitat von TorstenG
Wenn man den Anspruch nicht über den Händler abwickelt (also an diesen das Objektiv verschickt), ist der dann nicht raus aus der Gewährleistung? Es gab hier schon mal so einen Fall wo dann genau das das Ergebnis war. Ausnahme, der Händler gibt einem das schriftliche OK das man das so machen kann.
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Ja was nun...? Ich habe das Objektiv schon verpackt mit Reparatur-Begleitschreiben und würde es direkt an Foto Geissler senden. Soll ich die Aktion unterbrechen und das Objektiv an den Händler senden?