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#17 |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 18.01.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 12.942
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4000 Euro sind im vorliegenden Fall deutlich zu hoch angesetzt.
Mal ein Beispiel aus einem eigenen Fall: Für ein halbes Jahr Online-Nutzung wurden 180 Euro pro Foto ansetzt. Da ich nicht als Urheber genannt wurde kam ein Aufschlag von 100% hinzu. Das ergab dann den Nettobetrag. Natürlich folgen noch meine Anwalts- und Gerichtskosten, die sich nach dem jeweiligen Streitwert berechneten. Ein anderes Beispiel: Ein Freund verkauft bei ebay einen Artikel und nutzt ein Foto aus einer anderen Versteigerung. Die Abmahnsumme betrug 1500 Euro. Durch Einschaltung eines Anwalts konnte der Betrag auf 800 Euro gesenkt werden. Musste nur noch der eigene Anwalt bezahlt werden.
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