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#31 |
Registriert seit: 06.12.2009
Ort: Wien
Beiträge: 252
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..da sollte man doch mal im Garantieheft nachsehen, ob da eine Landesbeschränkung vorhanden ist....was ich mir nicht vorstellen kann.
Üblicherweise sind alle Landesvertretungen dazu verpflichtet (vom Stammunternehmen), Garantiearbeiten durchzuführen. Deshalb gibt es auch die Adressen mit den Landesvertretungen. Kann natürlich sein, dass Sony da anders agiert...würde mich aber schwerstens wundern. Ich hatte erst so einen Fall in einem anderen Bereich (Uhren), wo die hiesige Vertretung die Annahme einer Garantiereparatur verweigerte (Uhr gekauft in Japan). Für die hiesige Vertretung der Marke wird es jetzt aus Japan einen anständigen Rüffel geben- was bis zum Entzug der Vertretungsrechte führen kann. Als Übergangslösung hat sich die deutsche Landesvertretung der Reparatur angenommen....
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MfG, Martin |
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