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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » BGH:Fotografieren von Schlössern und Gärten kann Geld kosten
 
 
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Alt 18.12.2010, 03:12   #11
jqsch
 
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bernau bei Berlin
Beiträge: 5.984
Also wir Berliner Stammtischler haben schon persönlich erfahren dürfen, dass uns - weil wir Stative zu Nachtaufnahmen dabei hatten - zwei Wachleute mit Schäferhund uns das Fotografieren vom Park Babelsberg des Hans Otto Theaters, das nun nicht der Stiftung gehört und unter die Panoramfreiheit fällt, untersagen wollten.

Bei Stativen nimmt man dort allzu gerne an, dass es sich um Profis handelt und um gewerbliche Nutzung.
__________________
... und Tschüß...

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