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Alt 22.11.2010, 13:03   #1
Schienenbruch
 
 
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Neuss
Beiträge: 289
Gehts noch?

Hi!
Vorweg: wenn jemand einen besseren Ort (Thread, Unterforum) kennt, um das hier mal zu posten: bitte verschieben oder mir mitteilen.
Danke!
Mir ist da die Tage - konkret am 18.11. - eine Sache passiert, da fällt einem wirklich nicht mehr viel zu ein.

Ich stehe auf einer Straßenbrücke und fotografiere nachts auf den Güterbahnhof Neuss - wohlgemerkt: ich stehe auf dem Bürgersteig der Brücke, also auf öffentlichem Gelände!

Nach nicht mal 10 Minuten tauchen zwei äußerst unverschämte Mitarbeiter einer privaten Sicherheitsfirma auf und wollen mir das Fotografieren untersagen
Und: ehe ich mich's versehe, hat einer von beiden auch schon die Hand an MEINER Kamera und will diese 'einziehen'!
Das gab' natürlich 'ein wenig' Protest von mir....

Nachdem ich ihnen mitgeteilt habe, dass:
  • ich mich weder auf Betriebs- noch sonstigem Gelände der DB AG befinde.
  • die Herren auf öffentlichem(!) Gelände kein Hausrecht haben, sondern rein rechtlich 'nur' Privatpersonen sind.
  • sie auch auf DB AG-Gelände kein Recht zum Eingriff in mein Eigentum haben; dieses Recht hat nur die Polizei oder die Bundespolizei!
  • ich mein Eigentum verteidigen werde; notfalls mit Gewalt.
  • ich weder verpflichtet, noch bereit bin, mich ihnen gegenüber auszuweisen - auch das Recht auf meine Daten hat nur die Polizei oder Bundespolizei.
  • ich ebensowenig verpflichtet, noch bereit bin, das Fotografieren einzustellen

haben diese Mitarbeiter dann die Bundespolizei hinzugezogen.

Ergebnis: die Bundespolizei hat denen gesagt, dass sie nun den Einsatz bezahlen müssen, da sie (also die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma) mir gegenüber dort keine Handhabe haben, dies wissen müssen und ich mich völlig korrekt verhalten hätte.
Die Bundespolizei hat zwar die Personalien der Mitarbeiter der Sicherheitsfirma fest gestellt, jedoch nicht meine!
Allerdings haben die Beamten der Bundespolizei - und später auch diejenigen der Landespolizei - mich gefragt, ob ich Strafantrag stellen wolle; ich habe drauf verzichtet: ist mir zu blöde und bringt nicht viel.
Nun haben die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma die (Landes-) Polizei hinzugezogen, um mir das Fotografieren untersagen zu lassen.

Ergebnis: beinahe dasselbe: die Polizei hat bestätigt, dass ich von der Brücke fotografieren darf - solange keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden und ich
  • den öffentlichen Bereich nicht verlasse (also nicht über das Geländer auf die Schutzplatte klettere)
  • ich keine Gefährdung - bsp. durch Blitzlicht - verursache
  • ich die Bilder nicht gewerblich nutze
    (Wobei hier u. U. die Panoramafreiheit evtl. dem noch entgegenstehen könnte)


Ich weiß ja nicht , aber: geht's noch?
Was wäre denn gewesen, wenn ich nachgegeben und denen meine Kamera überlassen hätte?
Die Kamera hätte ich wohl so schnell nicht wieder bekommen - wenn überhaupt.

Es ist eben doch wichtig, die Gesetze zu kennen - vor allem, was diese sog. Sicherheitsdienste dürfen und was nicht!

Da fällt einem nicht mehr viel (vernünftiges) zu ein.....

grüße

Jochen
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