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#19 | |
Registriert seit: 17.10.2007
Ort: südwestliches Oberbayern
Beiträge: 716
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Zitat:
Es ist für mich selbstverständlich, beim Zoll abzuholende Sendungen mit Zahlungsnachweis auszulösen, darum ging es mir auch nicht. Lieber hole ich Sachen beim Zollamt ab und löhne die Abgaben, als dass ich die bestellte Ware (und das dafür schon bezahlte Geld) in den Wind schreib! Meine Frage ist aber: Wenn der Verkäufer die Sendung -- ohne mein Zutun -- falsch deklariert hat und die Lieferung mit dem grünen Aufkleber ("von zollamtlicher Behandlung befreit") bei mir zoll- und steuerfrei ankommt, besteht dann für mich irgendeine Verpflichtung, die Einfuhr quasi nachzudeklarieren? Gruß Helmut
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Wirklichkeit heißt Spesen - Träume sind Ertrag (Georg Kreisler) - Meine Fotoseite |
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