Also ob die Haftpflicht hier übernimmt halte ich nicht unbedingt für sicher.
Wenn es passierte, als du die Kamera ausgeliehen hattest (also in deinem Besitz war) muss in der Haftpflicht vermerkt sein, dass auch "geliehenes" mit versichert ist, was eher unüblich ist.
Ausserdem ist die tatsache dass es sich um deinen Mitbewohner handelt warscheinlich ein Problem.
Denn da sind Schäden natürlich deutlich häufiger als bei fremden. Ich tippe mal darauf dass die Versicherung hier nix bezahlt. Aber versuchen muss man es schon.
lg. Gerhard
|