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#10 |
Gast
Beiträge: n/a
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Zurück hollen kann man sich die GB MwsT beim Postverkehr nicht. Wenn sie der Absender genau deklariert wird die Mwst narürlich abgezogen. Wenn es aber nicht ersichtlich ist ob der Betrag mit oder ohne Mwst ist das wird nichts abgezogen.
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