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Zitat von andreasoesch
Was wäre denn prozentual ausgedrückt ein gerechtfertigter Preisnachlass? Ich ersteigerte das Objektiv für rund 800.- Euro.
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Gerechtfertigt fände ich es, wenn der Verkäufer so viel nachlässt, wie Dich die Reparatur kostet. Zu welchem Preisnachlass er maximal bereit ist, liegt natürlich in seinem Ermessen. Ich würde eine passende Werkstatt nach den Reparaturkosten fragen und dem Verkäufer dann diesen Betrag als Nachlass vorschlagen. Wenn er damit nicht einverstanden sein sollte, kann man immer noch einen anderen Weg gehen.
Aber wer weiß, vielleicht kostet der Linsentausch nicht die Welt und alle können zufrieden sein. Ich könnte mir vorstellen, dass eine Kosteninformation zunächst auch ohne Einsenden und regulären KVA möglich ist und würde einfach mal eine Werkstatt anrufen. Dann kannst Du den Schaden jedenfalls definitiv beziffern und hast eine bessere Entscheidungsgrundlage.