Zitat:
Zitat von Jan
Unterschiedliche Sensorgrößen bedingen auch unterschiedliche max. zulässige Zerstreuungskreisdurchmesser.
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Das ist genau der Punkt! Wer nämlich definiert diese zulässigen Zerstreuungskreisdurchmesser? Denn darauf fußen alle weiteren Brechnungen und Angaben über die erreichte Schärfentiefe.
Entscheidend ist ja das Auflösungsvermögen des menschlichen Auges. Es beträgt (je nach Autor) 1' bis 2', also rund 1/60°. Das heißt, das Auge kann zwei Punkte ausreichenden Kontrasts als getrennt nur dann unterscheiden, wenn sie mindesten 1' auseinander liegen. Aus diesen Werten lässt sich ein zulässiger Streuungskreisdurchmesser errechnen.