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Registriert seit: 17.02.2016
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Weitere Massnahmen, die soeben beschlossen und bekanntgegeben wurden:
- ab Mitternacht Wechsel von "besonderer Lage" zu "ausserordentlicher Lage", der Bundesrat kann also Notrecht anwenden. Die folgenden Regeln gelten nun für die ganze Schweiz: - Restaurants, Bars, Discos, Kinos, Konzerte, Wellness, Fitnesscenter, Skigebiete bleiben geschlossen. Es dürfen keine Freizeit- und Vergnügungsdienstleistungen mehr angeboten werden - Alle Geschäfte, die nicht zwingend der Grundversorgung dienen bleiben zu - Supermärkte, Bäckereien, Kioske, Banken, Post und Hotels bleiben offen - Kitas werden nur geschlossen, wenn die Kantone alternative Betreuung anbieten können - Personen mit Vorerkrankungen können bei vollem Lohn zu Hause bleiben (Arztattest erforderlich) - Einreisebeschränkungen auch für Österreich, Deutschland und Frankreich (bisher nur Italien) |
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