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Alt 27.07.2019, 10:08   #11
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.044
Zitat:
Zitat von Windbreaker Beitrag anzeigen
Gar keines. Das Gesetz wird jedoch gebrochen, wenn interne Informationen von Bankkunden nach außen (deutsche Finanzämter) getragen wird. Das ist Geheimnisverrat und durchaus strafbar.
Sehe ich genauso.

Bei der Anlage von Geld im Ausland gibt es mindestens drei Aspekte, die rechtlich relevant im Heimatland des Anlegers sein können:

a) Transfer ins Ausland: steuerfrei, muss aber ab 10k€ deklariert werden,
b) Gewinne im Ausland: sind steuerlich relevant und müssen deklariert werden
c) Transfer ins Inland: steuerfrei, muss aber ab 10€ deklariert werden

Bei a) und c) sind entweder meldepflichtige Banken involviert, oder der Anleger muss beim Grenzübertritt eine Anmeldung vornehmen. Bei b) melden Banken den Gewinn dem FA, sofern Rechtsabkommen oder ein gemeinsamer Rechtsraum existieren. Ansonsten ist es die Aufgabe des Anlegers. Die ausländische Bank erfüllt in dem Fall nur die rechtlichen Anforderungen im eigenen Land.


Dat Ei
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