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#23 |
Registriert seit: 22.09.2012
Ort: South of Vienna
Beiträge: 742
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Auch ein "verdeckter Mangel" ist ein Mangel.
Wenn man als Kunde also glaubhaft machen kann dass der Defekt etwa Folge eines Fabrikationsfehlers ist kann das durchaus unter Gewährleistung fallen. Ich würde da mal vorerst guter Dinge sein und Schuhmann kontaktieren. Die Beweislastumkehr ist ein typischer Schreibtischtäterparagraph. Wenn nichts nach Misshandlung aussieht hast du gute Chancen. Und die Herstellergarantie gibt es ja in deinem Fall auch noch denke ich. LG Georg |
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