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#9 |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Ich habe das schon so verstanden, wie der TO es geschrieben hat, "private Fotografie eines Ortes". Also eine nichtkommerzielle Aufnahme auf öffentlichem Grund. Und zufällig ist eine Person als Beiwerk drauf, die aber nicht fotografiert werden möchte.
Die Frage ist also, darf diese Person nicht fotografieren, wenn sie es nicht möchte.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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