Zitat:
Zitat von Tikal
Entweder ich habe im Sony Center Glück und die tauschen mir das Gerät aus oder ich bin echt sauer. Ich möchte kein repariertes Gerät zum Neupreis kaufen. Ok, es ist schon gekauft, aber anscheinend ab Werk defekt. ... ach man ey... 
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Sofern ein Sachmangel ab Werk vorliegt und die zweijährige gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht abgelaufen ist, hast Du einen Anspruch auf Nacherfüllung
(§ 439 BGB).
Du hast hast damit die Wahl zwischen Nachbesserung („Beseitigung des Mangels“) und Ersatzlieferung („Lieferung einer mangelfreien Sache“). Einzelhändler versuchen Dir natürlich meistens zuerst die Nachbesserung vorzuschreiben. Sei standhaft und besteh' auf Deinem Recht.
Ich drücke die Daumen!