Ist zwar OT aber
Zitat:
Zitat von Giovanni
Ich auch nicht und die Einstellung finde ich gut. Kleine Anekdote am Rand: Ein Bekannter kaufte kürzlich eine EOS 7D als Kundenrückläufer zum reduzierten Preis bei Amazon: Der vorherige Besteller hatte alles außer dem Gehäuse entfernt (incl. Akku, Lader, sogar den Gehäusedeckel) und vermutlich bei eBay vertickt - was übrig blieb war das nackte Gehäuse.
|
Das bleibt ohne Konsequenzen für den 1. Besteller? Kann ich mir nicht vorstellen, selbst beim Versandhausriesen Amazon dürfte es noch sowas wie eine Prüfung geben und ein entsprechender Wertverlust geltend gemacht werden wenn der Kunde die Ware nicht im Originalzustand zurück sendet.
Ansonsten spricht gegen diese Vorgehensweise (Bestellen, testen, zurücksenden) eigentlich nichts, das ist genau der Punkt warum das Fernabsatzgesetz da ist. Beim Online Kauf kann man ein Produkt nicht vorher wie im Laden testen und genau begutachten sondern muss nehmen was man bekommt. Um dem entgegen zu wirken wurde dieses Gesetz verabschiedet, damit hat JEDER Kunde das Recht, seine online gekaufte Ware, nach Erhalt zu testen und sich dann zu entscheiden.
Der anberaumte Zeitraum von 1 Woche (ich glaube das Gesetzt sieht 1 Woch vor, oder waren es sogar 2, egal) ist recht großzügig aber man darf nicht vergessen dass man beim Fall einer Bestellung auch keinen Einfluss auf den Liefertermin hat und somit muss ein gewisses Zeitfenster da sein.
Pentax hin oder her, der TO muss doch letztlich selbst das richtige finden, wenn es nur über probieren und testen geht dann ist das doch OK.
lg