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Alt 29.07.2011, 13:14   #25
cat_on_leaf
 
 
Registriert seit: 31.07.2006
Ort: 56*
Beiträge: 3.021
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
"Öffentlichkeit" ist juristisch ganz gut definiert, ebenso die Abgrenzung erlaubten und unerlaubten fotografierens fremder Personen. Erkenntnis bringt das durchforsten juristischer Datenbanken - Foren tragen nur zur Unsicherheit bei.
......
Leider bringt mir das durchforsten dieser Datenbanken normalerweise gar nichts. Ich lese die Worte, aber der Sinn erschließt sich mir normalerweise nicht. Ich verstehe diese juristischen Texte schlicht und einfach nicht. Und mir geht es nicht alleine so. Ich glaube, dass ist unter anderem einer der Gründe warum so viel Halbwissen im Internet die Runde macht.

Was bedeutet den nun "veröffentlichen"?

Geändert von cat_on_leaf (29.07.2011 um 13:16 Uhr)
cat_on_leaf ist offline   Mit Zitat antworten
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