Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst
"Öffentlichkeit" ist juristisch ganz gut definiert, ebenso die Abgrenzung erlaubten und unerlaubten fotografierens fremder Personen. Erkenntnis bringt das durchforsten juristischer Datenbanken - Foren tragen nur zur Unsicherheit bei.
......
|
Leider bringt
mir das durchforsten dieser Datenbanken normalerweise gar nichts. Ich lese die Worte, aber der Sinn erschließt sich mir normalerweise nicht. Ich verstehe diese juristischen Texte schlicht und einfach nicht. Und mir geht es nicht alleine so. Ich glaube, dass ist unter anderem einer der Gründe warum so viel Halbwissen im Internet die Runde macht.
Was bedeutet den nun "veröffentlichen"?