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#11 | |
Themenersteller
Registriert seit: 30.12.2003
Beiträge: 2.388
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Zitat:
Oder zum Kaffee? Wohne im Nordkreis. Na ja,erst muss meine Hütte mal endlich stehen. Der von meiner Frau vorgegebene Termin war Sommer 2003 ![]() Grüsse,Heinz |
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#12 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D-49080 Osnabrück
Beiträge: 2.567
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Kaffee geht natürlich auch
![]() Nordkreis ist prima. Da hab ich oft zu tun. Morgen muß ich z.B. nach Badbergen.
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Lebe lange und in Frieden. Vulkanischer Gruß, Sternzeit 2416,7 Photopeter |
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#13 |
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
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Morgen,
kostengünstig? Haus und Hof verkaufen, bei der Frau vom Rückgaberecht gebrauch machen und in ein vom Amt gesponsortes 1-Zimmer Wohnklo ziehen. Erspart zudem eine Menge Arbeit (habe selbst 1000qm und eine Gattin, die meint, wenn ich 30qm neuen Wohnraum schaffen soll, wäre das zum nächsten Frühstück erledigt). Gruss nach Niedersachsen (bürgert doch mal eueren prominentesten Hannoveraner Zuchthengst nebst Stute nach Feuerland aus) Anm.: des Verfassers: Ich hab Sie nicht gewählt ![]() ![]() ![]() |
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#14 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D-82362 Weilheim
Beiträge: 812
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Zitat:
![]() Der Hersteller verweigert aber vehement jegliche Rücknahme. Umtausch ist auch nicht möglich aufgrund fehlender Ersatzware.... tja.... ![]()
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Schöne Grüße Stefan ![]() |
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#15 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.036
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Wie bei allen Haustürgeschäften so hat man auch bei einer Eheschließung ein 14tägiges Rückgaberecht. Danach hilft nur noch die 2jährige Gewährleistung, die einem die Möglichkeit auf Nachbesserung oder kostenpflichtige Wandlung ermöglicht. Danach ist eh alles zu spät...
Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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#16 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D-82362 Weilheim
Beiträge: 812
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Aha! Dann liegt seitens des Herstellers meines Exemplares ein klarer Vertragsbruch vor. Die Prozedur "Eheschliessung" ist noch nicht vollzogen; lediglich eine gemeinschaftliche Lebensgemeinschaft läuft seit mehreren Jahren.
Der Hersteller verweigert jedoch die Rücknahme u.a. mit den Begründungen: - Gewährleistungsfrist abgelaufen mit dem 18. Lebensjahr - ich hätte den "Artikel" bereits benützt und sogar möglicherweise durch selbstverschulden beschädigt. (wie lächerlich ![]() Hm.... ![]()
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Schöne Grüße Stefan ![]() |
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#17 |
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
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Es gibt noch einen Weg, sich solcher Probleme zu entledigen .....
Aber irgendwie hängt man ja doch an der Mutter seiner Kinder. |
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#18 |
Themenersteller
Registriert seit: 30.12.2003
Beiträge: 2.388
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Hallo
Lustige Vorschläge habt ihr ![]() ![]() @newdimage Stell Dir mal vor Frau M. und nicht Herr Sch. hätte gewonnen.Dann wäre Sie die Buuufrau ![]() Grüsse, Heinz |
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#19 |
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
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Hallo HeinS,
ich stehe öffentlich dazu. Hin und wieder geht mein gemüt halt mit mir durch, sorry. Frank |
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#20 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 3.775
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Zitat:
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Gruß Achim Das neue DRI TUTORIAL ist online PDF Download des Tutorials hier Meine Bilder in der FC ........ Meine 4Images Gallerie |
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