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Alt 31.03.2004, 14:27   #11
HeinS

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 30.12.2003
Beiträge: 2.388
Zitat:
Zitat von Photopeter

Wir können uns (da quasi Nachbarn) ja mal auf ein Bierchen (oder Brokkoli- Tee ) treffen und darüber in aller Ruhe plauschen.
Hallo Peter
Oder zum Kaffee? Wohne im Nordkreis. Na ja,erst muss meine Hütte mal endlich stehen. Der von meiner Frau vorgegebene Termin war Sommer 2003

Grüsse,Heinz
HeinS ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 01.04.2004, 00:13   #12
Photopeter
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D-49080 Osnabrück
Beiträge: 2.567
Kaffee geht natürlich auch

Nordkreis ist prima. Da hab ich oft zu tun. Morgen muß ich z.B. nach Badbergen.
__________________
Lebe lange und in Frieden.
Vulkanischer Gruß, Sternzeit 2416,7

Photopeter
Photopeter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2004, 08:34   #13
newdimage
 
 
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
Morgen,

kostengünstig? Haus und Hof verkaufen, bei der Frau vom Rückgaberecht gebrauch machen und in ein vom Amt gesponsortes 1-Zimmer Wohnklo ziehen.
Erspart zudem eine Menge Arbeit (habe selbst 1000qm und eine Gattin, die meint, wenn ich 30qm neuen Wohnraum schaffen soll, wäre das zum nächsten Frühstück erledigt).

Gruss nach Niedersachsen (bürgert doch mal eueren prominentesten Hannoveraner Zuchthengst nebst Stute nach Feuerland aus)
Anm.: des Verfassers: Ich hab Sie nicht gewählt
newdimage ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2004, 09:41   #14
Beff
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D-82362 Weilheim
Beiträge: 812
Zitat:
Zitat von newdimage
[...]bei der Frau vom Rückgaberecht gebrauch machen [...]

was wohl in den wenigsten Fällen funktionieren wird. Auch ich habe schon öfters mal beim "Hersteller" meiner besseren Hälfte nachgefragt wie denn die Garantiebestimmungen hierfür sind; ist Sie doch desöfteren mal mit diversen Knieproblemen unbrauchbar.

Der Hersteller verweigert aber vehement jegliche Rücknahme. Umtausch ist auch nicht möglich aufgrund fehlender Ersatzware....

tja....
__________________
Schöne Grüße
Stefan
Beff ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2004, 09:54   #15
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.036
Wie bei allen Haustürgeschäften so hat man auch bei einer Eheschließung ein 14tägiges Rückgaberecht. Danach hilft nur noch die 2jährige Gewährleistung, die einem die Möglichkeit auf Nachbesserung oder kostenpflichtige Wandlung ermöglicht. Danach ist eh alles zu spät...

Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 01.04.2004, 09:59   #16
Beff
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D-82362 Weilheim
Beiträge: 812
Aha! Dann liegt seitens des Herstellers meines Exemplares ein klarer Vertragsbruch vor. Die Prozedur "Eheschliessung" ist noch nicht vollzogen; lediglich eine gemeinschaftliche Lebensgemeinschaft läuft seit mehreren Jahren.
Der Hersteller verweigert jedoch die Rücknahme u.a. mit den Begründungen:

- Gewährleistungsfrist abgelaufen mit dem 18. Lebensjahr
- ich hätte den "Artikel" bereits benützt und sogar möglicherweise durch selbstverschulden beschädigt. (wie lächerlich - als ob ich was kaputt machen würde)

Hm....
__________________
Schöne Grüße
Stefan
Beff ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2004, 10:57   #17
newdimage
 
 
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
Es gibt noch einen Weg, sich solcher Probleme zu entledigen .....
Aber irgendwie hängt man ja doch an der Mutter seiner Kinder.
newdimage ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2004, 13:36   #18
HeinS

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 30.12.2003
Beiträge: 2.388
Hallo
Lustige Vorschläge habt ihr Na,nach 35 Ehejahren ist man da schon drüber
@newdimage
Stell Dir mal vor Frau M. und nicht Herr Sch. hätte gewonnen.Dann wäre Sie die Buuufrau Gehört hier nicht rein!

Grüsse, Heinz
HeinS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2004, 18:41   #19
newdimage
 
 
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
Hallo HeinS,

ich stehe öffentlich dazu. Hin und wieder geht mein gemüt halt mit mir durch, sorry.

Frank
newdimage ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2004, 19:04   #20
DigiAchim
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 3.775
Zitat:
Zitat von Dat Ei
Wie bei allen Haustürgeschäften so hat man auch bei einer Eheschließung ein 14tägiges Rückgaberecht. Danach hilft nur noch die 2jährige Gewährleistung, die einem die Möglichkeit auf Nachbesserung oder kostenpflichtige Wandlung ermöglicht. Danach ist eh alles zu spät...

Dat Ei
wie war das noch wenn man nicht auf das Rückgaberecht hingewiesen wird
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