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#21 | ||
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Zitat:
Seine Antwort beweist ja praktisch, daß er mit Vorsatz falsche Angaben gemacht hat um seinen Schrott teuer zu verkaufen. Zitat:
Für wen das jetzt teuer wird, kann ich Dir jetzt schon sagen... ![]() Ich frage mich, wie diese Pfeife zu einer relativ guten Bewertung gekommen ist... Hier ein Verkauf, bei dem ebenfalls eine inkorrekte Artikelbeschreibung reklamiert wurde (ich weiß zwar nicht, was da falsch beschrieben sein könnte, aber egal... ![]() http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...m=110323670612 Geändert von Tom (01.01.2009 um 23:52 Uhr) |
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#22 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Jepp, nach der Antwort (habe ich heute erst gesehen) würde ich dann auch die härteren Geschütze auffahren, er will es offensichtlich nicht anders und die Sachlage ist meiner Meinung nach klar. Dafür sollten aber eigentlich noch die bei Ebay vorhandene Mechanismen ausreichen - (leider) weniger schmerzhaft für den "netten" Verkäufer, aber auch weniger Aufwand für dich. Und den nervlichen und möglicherweise auch monetären Aufwand sollte man natürlich bei sowas berücksichtigen - auch wenn's gerade bei solchen Typen bitter ist, aber nicht immer lohnt es sich, auf sein Recht zu beharren.
Aber dem Typen würde ich auf jeden Fall was husten, ganz klar. Auf solche billigen Einschüchterungsversuche reagiere ich ganz allergisch. Ich habe kürzlich sogar eine Kulanzzahlung für einen NICHT mit Paypal bezahlten Artikel von Ebay bekommen, d.h. auch wenn sie's nicht an die große Glocke hängen, gibt es da wohl noch gewisse Schutzprogramme auch für nicht-Paypal Auktionen. Das war aber auch die bei der Polizei gemeldete klare Betrugssache, die Polizei stand mit Ebay in der Sache in Konakt usw. - ich weiß daher nicht, ob man das mit "normalen" Streitfällen vergleichen kann.
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Gruß Jens Geändert von Jens N. (01.01.2009 um 21:13 Uhr) |
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#23 |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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So wie sich das anhört kannst Du ihm - der Dir wohl mit "BGB"-Gefasel kommt - recht wahrscheinlich arglistige Täuschung nachweisen.
Also die Vorspiegelung falscher Tatsachen, bzw. Verschweigen einer Tatsache reicht of auch schon aus, mit Vorsatz, sprich er kennt die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder hält diese zumindest für möglich. Und dies ist sowohl bei dem Text als auch bei der Beschreibung erkennbar. Anzeige wird wohl nichts bringen, wegen vernachlässigbarem Streitwert, aber mindestens negative Bewertung ist drin und ebay-Maßnahmen.
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Gruß, Michael |
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#24 | |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Da muß man unterscheiden -und das habe ich auch erst kürzlich bei meiner Geschichte gelernt- zwischen einer Anzeige bei der Polizei und einem zivilrechtlichen Anspruch. Die Polizei nimmt Anzeigen laut Auskunft auch bei kleinen Beträgen auf (bei mir ging's z.B. nur um 9 € plus 2 € Versand, dazu muß ich allerdings auch sagen, daß ich einer von angeblich 600 Betrugsopfern war, da besteht dann natürlich insgesamt schon ein größeres Interesse) - das muß sie. Was dann weiter passiert, steht natürlich auf einem anderen Blatt und das Geld wieder zu kriegen ist eigentlich Sache von Anwälten und Gerichten und damit ein anderes Thema. Diesen ganze Apparat in bewegung zu setzen, ist wegen 11 oder auch 60 € wahrscheinlich wirklich nicht sinnvoll, auf jeden Fall nicht ohne Rechtschutzversicherung.
War übrigens interessant bei der Polizei: die haben (selbst in meiner nicht soo großen Heimatstadt) extra vorgefertigte Formulare und Mitarbeiter nur für Ebay-Sachen ![]() Zitat:
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Gruß Jens |
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#25 |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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klar - zivilrechtlich ist das wie Schießen mit Kanonen auf Spatzen und fällt sofort unter den Tisch. Ich bin von der Polizei ausgegangen, die das ja - wie Du schreibst - aufnehmen muss (!). Aber vermutlich sind die recht überlastet, so dass dieser geringe Streitwert wohl kaum zügig verfolgt wird, weil es schlichtweg wichtigere und drängendere Dinge gibt; aber das ist Spekulation und hängt vom jeweiligen Sachbearbeiter ab.
Allerdings wenn man Lust drauf hat (und die hätte ich in diesem Fall) würde ich das schon alleine deswegen tun, um dem Verkäufer ein wenig auf die Nerven zu gehen - und dann mit Aktenzeichen bei ebay einstellen...
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Gruß, Michael |
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#26 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Zitat:
Wer in einem Laden etwas mitgehen läßt, wird auch angezeigt und bekommt die Quittung ggf. in Form einer Vorstrafe, auch wenn es nur um geringe Werte geht. Bei Betrug/arglistiger Täuschung sollte das nicht anders sein. Wie soll denn unser Rechtssytem noch eine Abschreckung erzielen, wenn jede Anzeige wegen geringer Streitwerte erst gar nicht eingeleitet oder nicht weiter bearbeitet würde? Diesem "Schlaumeier" würde eine Vorstrafe jedenfalls gut zu Gesicht stehen, so wie er die Klappe aufreißt... |
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#27 |
Registriert seit: 11.09.2005
Ort: NRW
Beiträge: 1.430
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"Einfache Leute haben die Arche gebaut, Fachleute die Titanic" |
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#28 | |
Registriert seit: 04.11.2006
Ort: Karlsruhe und Esslingen
Beiträge: 761
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Zitat:
Tut sich hier noch etwas? Der Verkäufer muss dringend eins auf die Mütze bekommen. Wenn ich hier seine Antwort Mail und die o.g. Bewertungen lese, schwillt mir der Kamm.
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schöne Grüße, Drive |
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#29 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Zitat:
Zeige die Schweinebacke an, Du kommst damit durch! Solche Zeitgenossen sind daran schuld, daß Ebay überhaupt keinen Spaß mehr macht und ich und viele meiner Bekannten dort nur noch im Ausnahmefall kaufen (fast nur noch bei Händlern). ![]() |
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#30 |
Registriert seit: 29.01.2008
Ort: 38xxx
Beiträge: 918
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moin
...also er hat unter Technische Daten eindeutig AF-Funktion geschrieben ... und mit dieser Patzigen Antwort sehe ich , das er Dir was untersch***** will ... sonst hätte er sich für diesen Fehler Entschuldigt und einen Ausweg angeboten , wie auch immer ... also mindestens bei Ebay melden und abwarten... so würde ich es machen ... pierre |
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