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Alt 19.02.2008, 16:11   #1
joki
 
 
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
Fotorecht in Anwendung

Wohin das führen kann könnt Ihr ganz aktuell hier lesen:

http://www.ksta.de/html/artikel/1202761030362.shtml


.
__________________

joki ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 19.02.2008, 16:19   #2
alberich
 
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
Ja ja, die VG Bild-Kunst ist schon seit langem, na sagen wir mal, "nicht unumstritten".
Die "verteten" die Künstler doch in einem Maße, wo man sich fragt was das noch mit Kunst zu tun hat.
Da hagelt es Abmahnungen wenn auf einer Seite ein Ausschnitt eines Gemäldes sichtbar ist.
Und der "Schutz und die Förderung von Künstlern" ist eine sehr ehrenwerte und notwendige Sache. Bei Toten Künstlern erschliesst sich aber zum Beispiel die Förderung doch nur noch sehr vage...
Und in diesem speziellen Falle muss der Künstler auch nicht unebdingt "geschützt" werden. Vor was oder wem eigentlich?

Fadenscheinig.----

Ist halt wie bei der GEMA auch. Prinzipiell eine gute und wichtige Sache. Aber die Entwicklung dieser Gesellschaften läuft hie und da aus dem Ruder.

Selbst manche Galeristen verzichten lieber auf eine Ausstellung eines Künstlers der Mitglied bei der VG Bild-Kunst ist, da sie eventuelle Forderungen seitens dieser Gesellschaften fürchten.
In einem solchen Falle ist das mit dem "Schutz und der Förderung des Künstlers" dann irgendwie nach hinten losgegangen.

Sicherlich kann man auch so argumentieren, dass ein Galerist, der nicht bereit ist die durchaus angemessene Entlohnung für den Künstler zu erbringen auch nicht seriös ist. Aber es gibt viele kleine Galerien, die sich das einfach nicht leisten können und so beginnt da eine Spirale, die bei der GEMA mittlerweile dazu geführt hat, dass eine GEMA-Mitgliedschaft für einen Musiker schon eher als Nachteil, denn als angemessen gilt. Denn sobald ein Musiker Mitglied ist, kann er einfach keine Musik mehr veröffnetlichen, die nicht den GEMA Regularien unterliegt. Ebenso ist es auch bei der VG Bild-Kunst.

Mann Mann.....Es geht einfach immer nur ums Geld.....

Geändert von alberich (19.02.2008 um 16:32 Uhr)
alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 17:16   #3
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
Mit der Kunst ist es heute leider so, wie mit so vielen Dingen. Es geht nur noch ums Geld. Wer bezahlt für Werke verstorbener Künstler? So manch ein junger Künstler wäre froh, wenn er seine Werke präsentieren dürfte. Statt dessen muss man meist fürs Ausstellen auch noch bezahlen. Möglicherweise aus Angst, ein Nobody könnte besser sein, als der Meister

Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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Alt 19.02.2008, 17:36   #4
Somnium
 
 
Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 4.249
Zitat:
Zitat von alberich Beitrag anzeigen
Denn sobald ein Musiker Mitglied ist, kann er einfach keine Musik mehr veröffnetlichen, die nicht den GEMA Regularien unterliegt. .
So ganz richtig ist das nicht, es gibt genug Leute die unter Künstlernamen X bei der Gema drin sind, unter Name Y aber auch Gema freie Musik machen... Aber generell geb ich dir recht, die starren Strukturen passen oftmals nicht mehr in die Moderne Zeit...
Somnium ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 17:45   #5
alberich
 
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
Zitat:
So ganz richtig ist das nicht, es gibt genug Leute die unter Künstlernamen X bei der Gema drin sind, unter Name Y aber auch Gema freie Musik machen...
Nun ja, damit umgehen sie einfach den Umstand, den ich oben beschrieben habe.
Insofern ändert sich nichts an dem Umstand, lediglich am Umgang damit.
alberich ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 19.02.2008, 17:50   #6
Somnium
 
 
Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 4.249
Gut, das ist richtig. So zusagend ein Workaround.
Somnium ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 18:26   #7
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
Klarer Fall von schlechter anwaltlicher Beratung im Vorfeld.
Beratung und Frage im Vorfeld ist stets billiger als das Staunen danach.
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Liebe Grüße, Christoph

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