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#21 | |
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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Zitat:
Ich vemute jetzt einmal, dass die Schüler die Bilddatei an die Zeitungsredaktion gemailt haben. Zwar kann man seine Kontaktdaten in den IPTC-Daten hinterlassen, doch so auffällig wie ein Aufkleber auch der Rückseite eines Papierabzugs ist das nicht. Wie auch immer: Die Zeitungs-Redaktion hätte nachfragen müssen, wer Urheber des Fotos ist und ob sie das Verwertungsrecht haben. Martin |
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#22 | |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Zitat:
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#23 |
Themenersteller
Registriert seit: 11.08.2006
Ort: Oberhausen
Beiträge: 230
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Manchmal lustig, welche Postings man hier lesen kann... .
@twolf: die Vereinbarung bestand darin, Fotos von der Schlußszene zu machen, die in die Abiturzeitung der Teilnehmer sollte. Da ich die Leute kenne und lange Jahre zusammenarbeite ist sowas kein Problem, da mache ich keinen Vertrag, mag ja ein Fehler sein (im nachhinein betrachtet) aber ich bin da weder Profi, noch gebe ich mich als solcher, nur um auf den Putz zu hauen. Nun zurück zur Sache. Die Zeitung hat sich gemeldet, sich für das "vergehen" entschuldigt und mir mitgeteilt, dass es sich um ein internes Missverständnis handelt, sie davon ausgegangen waren, dass das Foto freigegeben wäre und sie mir gegen Rechnungsstellung einen Betrag als Entschädigung anbieten. Damit wären wir wieder beim angestammten Problem der Ust. Nummer und mir als Studenten.... . ![]() |
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#24 | |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Zitat:
Eine Ust.-nr. brauchst Du dafür nicht. Schreibe denen einen höflichen Brief wegen Urheberrechtsverletzung und gut ist's. Oder frage sie doch einfach, ob Du nicht stattdessen regelmäßig für sie bei Veranstaltungen knipsen darfst - anscheinend haben sie ja Dein Bild für gut genug befunden...
__________________
Gruß, Michael |
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#25 |
Registriert seit: 20.11.2007
Beiträge: 251
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Kannst Du denen nicht einfach eine Rechnung ausstellen? Deine Steuernummer drauf, laufende, einmalige Rechnungsnummer dazu und gut? Bin da jetzt nicht so der Fachmann, aber für freiberufliche Tätigkeiten hat das bei mir gelangt und das Finanzamt hat sich auch nicht beschwert...
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#26 |
Registriert seit: 16.06.2005
Beiträge: 561
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Formale Anforderungen an Rechnungen
Hallo,
ich hatte es in der Vergangenheit für eine ähnliche Fragestellung schon mal aufgeschrieben: ------------------------ Wenn Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, braucht in der Rechnung zum Thema MwSt. gar nichts zu stehen. Ob es eine Steuerzeile gibt, die aber leer ist, oder gar keine Zeile dafür vorhanden ist, spielt keine Rolle. Das Lieferdatum braucht in diesem Fall ebenfalls nicht darin zu stehen. Was drin sein muss: - Name - vollständige Anschrift - Rechnungsdatum - eindeutige und fortlaufende Rechnungsnummer, Zählung beginnt jeweils am 1.1. des Kalenderjahres. Könnte also zum Beispiel Nr. 1/2006 für die erste Rechnung in diesem Jahr sein - Deine Steuernummer (musst Du ggf. bei Deinem zuständigen Finanzamt erfragen) - Natürlich der Rechnungsbetrag (Also die 50 Euro. Das Wichtigste, aber auch Selbstverständlichste hätte ich beinahe vergessen.) Ich hoffe, das hilft schon mal etwas weiter.
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Viele Grüße, Ulrich |
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