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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Brauche Rat im Mietrecht
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Alt 22.06.2007, 15:51   #1
primihengst
 
 
Registriert seit: 07.01.2004
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 495
Brauche Rat im Mietrecht

Hallo zusammen!

Ich weiß, dass das ein schwieriges Feld ist, aber ich wollte mal Eure Meinung bezüglich einer Mietangelegenheit hören.
Meine Frau und ich sind im Februar in eine Mietwohnung eingezogen. Im April hat der Wohnungsbesitzer (mit dem wir noch keinen Kontakt vorher hatten, weil das Gebäude von einem Hausverwaltungsunternehmen betreut wird) uns angerufen und uns mitgeteilt, dass er die Wohnung verkaufen möchte. Uns hat er auch gefragt, aber da meine Frau noch im Studium ist, wollen wir noch flexibel bleiben. Also haben wir abgelehnt.
Heute kam ein Brief mit der Anfrage, ob wir dazu bereit wären, mit einem Aufhebungsvertrag das Mietverhältnis bis April 2008 im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden, damit die Wohnung mit höherem Ertrag verkauft werden kann.
Wir finden das alles reichlich unfair, aber es bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als den Spaß mitzumachen. Was sagt Ihr zu der Sache?
__________________
"Zeit ist ein Gesicht auf dem Wasser."

Sebastian
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Alt 22.06.2007, 19:38   #2
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Zitat:
Zitat von primihengst Beitrag anzeigen
Heute kam ein Brief mit der Anfrage, ob wir dazu bereit wären, mit einem Aufhebungsvertrag das Mietverhältnis bis April 2008 im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden, damit die Wohnung mit höherem Ertrag verkauft werden kann.
Wir finden das alles reichlich unfair, aber es bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als den Spaß mitzumachen. Was sagt Ihr zu der Sache?
Hallo Primihengst,
ich kann da nichts unfaires erkennen! Und warum bleibt Dir nichts anderes übrig?
Das Angebot eines Aufhebungsvertrags zeigt doch, daß der Vermieter weiß, daß er schlechte Karten hat. Was springt denn für Euch raus?
Ich würde als Mieter umziehen, wenn mir einer 5 Mille auf den Tisch legt...
da wärst Du nicht der Erste. Natürlich weiß ich nicht, welche besonderen Umstände hier zugrunde liegen, die eine andere Beurteilung der Lage rechtfertigen würden, aber zum Kündigen braucht man normalerweise einen Grund. Eigenbedarf kann eigentlich nur der Neue gelten machen, mit dem Risiko, daß Du ihm Probleme machst.
Wenn der alte Eigentümer zu doof ist, seiner Sondereigentumsverwaltung rechtzeitig zu sagen, daß sie bei Leerstand nicht mehr neu vermieten sollen, ist er selbst schuld.
Generell gilt: Kauf bricht nicht Miete!
__________________
10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben
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Alt 22.06.2007, 20:12   #3
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.507
Hallo Sebastian,

der jetzige Mietvertrag bindet den Käufer der Wohnung, d. h. die im Mietvertrag vorhanden Kündigungsbedingungen des Vermieters binden den jetzigen und künftigen Eigentümer der Wohnung.

Der angebotene Aufhebungsvertrag oder wie der auch immer genannt wird, geht nur für den Verkäufer aus, der damit ein erheblich höheren Verkaufspreis erzielen möchte.

Ich würde mich auf garnichts einlassen und auf den bestehenden Mietvertrag verweisen.
__________________
LG
Manfred

...der nun über 15 Jahre mit einer knipst... Current Status: Ge-Boostert

So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange
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Alt 23.06.2007, 09:59   #4
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Zitat:
Zitat von DonFredo Beitrag anzeigen
Der angebotene Aufhebungsvertrag oder wie der auch immer genannt wird, geht nur für den Verkäufer aus, der damit ein erheblich höheren Verkaufspreis erzielen möchte.

Ich würde mich auf garnichts einlassen und auf den bestehenden Mietvertrag verweisen.
@DonFredo
Wer sagt das denn? Natürlich soll der Aufhebungsvertrag dem Vermieter ermöglichen eine "leere" Wohnung zu verkaufen. Aber Du weißt doch gar nicht, was es dem Vermieter wert ist? Solch ein Aufhebungsvertrag kann man sehen wie im Arbeitsrecht: Die Firma will Dich loswerden und bietet Dir als Abfindung Summe X. Ist Dir X hoch genung, unterschreibst Du, wenn nicht, dann nicht! Das ist doch völlig legitim.

Ich finde es sogar positiv vom Vermieter, daß er es nicht mit der Brechstange (ungerechtfertigte Kündigung, Anwalt, usw.) probiert.


@Primihengst
Ws bekommst Du vom Vermieter denn angeboten?
Geld? Größere Wohnung für denselben Mietpreis? Urlaub in der Toskana?
Mach ihm doch einen Vorschlag...
Und immer dran denken: Wer will was von wem?
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Geändert von Sonnenkind (23.06.2007 um 10:02 Uhr)
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Alt 23.06.2007, 10:05   #5
primihengst

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.01.2004
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 495
Vielen Dank für Eure Antworten!

Ich möchte das noch einmal genau wissen: Ist es tatsächlich so, dass ein Vermieter für eine Kündigung einen Grund benötigt?
Falls ja, dann müssten wir uns ja wirklich auf nichts einlassen. Oder anders betrachtet: es stärkt natürlich unsere Position.
__________________
"Zeit ist ein Gesicht auf dem Wasser."

Sebastian
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Alt 23.06.2007, 10:47   #6
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Zitat:
Zitat von primihengst Beitrag anzeigen
Vielen Dank für Eure Antworten!

Ich möchte das noch einmal genau wissen: Ist es tatsächlich so, dass ein Vermieter für eine Kündigung einen Grund benötigt?
Falls ja, dann müssten wir uns ja wirklich auf nichts einlassen. Oder anders betrachtet: es stärkt natürlich unsere Position.
Hier gilt (wie für fast alles): JA, aber

> Google "§ 573 BGB"
Absatz 3 dürfte ein sogenannter "Gummiparagraph" sein...und vor Gericht in Einzelfallentscheidungen gipfeln. Jedenfalls dürfest Du die nächsten zwei Jahre (schätzungsweise) mindestens sicher sein. Ich gehe davon aus, daß der Vermieter eine gewisse Zeit nachweisen müsste, in der er erfolglos versucht hat, die Wohnung vermietet zu veräussern.

Aber nochmal: Was springt bei dem Aufhebungsvertrag für Dich raus?
Den Mieter zu "schmieren", damit er freiwillig ausrückt, ist -auch von Seiten interessierter Käufer (die dann allerdins seeeehr billig kaufen)- gang und gäbe.
__________________
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Alt 23.06.2007, 10:57   #7
primihengst

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.01.2004
Ort: Wiesbaden
Beiträge: 495
Zitat:
Zitat von Sonnenkind Beitrag anzeigen
Aber nochmal: Was springt bei dem Aufhebungsvertrag für Dich raus?
Das weiß ich ja selbst noch nicht. Der Brief kam erst gestern, und bevor wir darauf antworten, möchten wir halt so gut wie möglich über unsere Position Bescheid wissen. Dann sehen wir weiter.
__________________
"Zeit ist ein Gesicht auf dem Wasser."

Sebastian
primihengst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2007, 11:10   #8
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Zitat:
Zitat von primihengst Beitrag anzeigen
Das weiß ich ja selbst noch nicht. Der Brief kam erst gestern, und bevor wir darauf antworten, möchten wir halt so gut wie möglich über unsere Position Bescheid wissen. Dann sehen wir weiter.
Ach so, ok. Ich dachte, der Inhalt des Aufhebungsvertrages sei schon bekannt.
Ja nicht mit einfach "Ja" antworten. Hör´ Dir erst an, was er zu bieten hat.
In diesem Fall gibt es durchaus vorstellbare "Zwei-Gewinner-Modelle"!
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Alt 24.06.2007, 01:10   #9
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
Einiges hier liest sich ein wenig wie die Urteilsauszüge im "Das Goldenen Blatt" :-)

Rechtslage:
Der Vermieter braucht einen Grund zur Kündigung.
Veräusserungsabsicht als solche ist keiner. Da ist der Regelfall, dass durch den Verkauf der neue Erwerber stumpf in alle Rechte und Pflichten des alten Vermieters eintritt und fertig. Veräußerung ist nicht Eigenbedarf.
Aber:
1. Der neue Eigentümer könnte Eigenbedarf haben. Das ist ein Kündigungsgrund.
2. Der alte Eigentümer kann einen Grund bekommen, wenn er die Hütte in vermietetetem Zustand trotz ausreichenden Bemühens nicht verkauft bekommt, aber unvermietet einen Interessenten nachweisen kann. Die sogenannte angemessene wirtschaftliche Verwertung ist ein Grund. Legt er ihn dar und kann er ihn beweisen hat er einen KGrund.
Aber selbst wenn er den hat:
Mit einem Anwalt, der sich die Hose nicht gerade mit der Kneifzange zumacht, schleppst Du einen Kündigungsrechtstreit leicht über 2 bis 3 Jahre. Ich sage das, obwohl mir der Vorteil dieser Verzögerung (bei vorhersehbarem Unterliegen am Ende) nicht so recht einleuchtet. Viele Mieter faseln da was von "Prinzip". Ist ein teures und welches genau das sein soll ist mir auch nicht klar. Mir leuchtet nicht mal der Wunsch, wohnen zu bleiben, ein, wenn ich weiß, dass ich unerwünscht bin, denn ärgen kann mich der V schon nett.

Soviel zur Rechts- und Motivlage.

Fazit:
Lasst Euch auf intelligente Verhandlungen ein. Das füllt das Portemonai und schont die Nerven. Lasst Euch Umzugskosten und Renovierungsaufwand entschädigen, sein schlechts Gewissen wird zahlen. Einigt Euch auf ne angemessene Räumungsfrist und gut ist. Der Kampf ums Prinzip, von dem profitiert pekuniär und nervlich nur Euer Anwalt
__________________
Liebe Grüße, Christoph

1x.com

Geändert von simply black (24.06.2007 um 01:15 Uhr)
simply black ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2007, 07:52   #10
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
@simply black
Zitat:
Einiges hier liest sich ein wenig wie die Urteilsauszüge im "Das Goldenen Blatt" :-)
? ? ?

Soll das jetzt die Rechtfertigung dafür sein, daß Du weiter unten lediglich alles wiederholst? Es hat nie jemand etwas Abweichendes von dem behauptet, was Du schreibst!
Das "Goldene Blatt" wirst Du ja kaum aufwerten wollen...

Zitat:
2. Der alte Eigentümer kann einen Grund bekommen, wenn er die Hütte in vermietetetem Zustand trotz ausreichenden Bemühens nicht verkauft bekommt, aber unvermietet einen Interessenten nachweisen kann. Die sogenannte angemessene wirtschaftliche Verwertung ist ein Grund. Legt er ihn dar und kann er ihn beweisen hat er einen KGrund.
Das meinte ich ja - aber was ist "ausreichendes" Bemühen? Und wer entscheidet das?
Das kann allein zwei Jahre betragen, ohne Rechtsstreit.
__________________
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Geändert von Sonnenkind (24.06.2007 um 07:55 Uhr)
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