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#31 | |
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 4
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Ersteinmal Danke für die Warnung vor dieser Masche und mein Mitgefühl!
Zitat:
![]() Man darf aber auch nicht über das Ziel hinaus schießen und selbst durch Anmaßung zwielichtig werden, nur weil Andere sich als böse Baatzis aufführen. Für das Verlangen der Vorlage eines Ausweises braucht es eine Rechtsgrundlage. Diese Rechtsgrundlage fehlt Privatleuten mit Sicherheit. |
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#32 | ||
Registriert seit: 15.07.2011
Beiträge: 2.040
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Zitat:
Zitat:
Meiner Meinung nach öffnet dieser Overhead Verbrechen mit "geringer" Schadenshöhe Tür und Tor. Effizienz in Behörden zu bringen dürfte allerdings Sisyphos in den Schatten stellen. ![]() Gruß, raul
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Narren hasten, Kluge warten, Weise gehen in den Garten. - Tagore |
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#33 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.244
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Björn, ich danke dir für deine Schilderung hier, die manchen, auch mich, sehr aufhorchen lässt. Ich bedaure sehr, dass du so geschädigt wurdest.
Geh auf jeden Fall zur Polizei, vielleicht ist dein Hinweis, bzw. deine Anzeige nur ein klitzekleines Pusselstückchen, was fehlt, um Größeres zu lösen und so viele vor Mißbrauch zu schützen. Jede, auch noch so kleine Verfehlung mit echten Schäden sollte zur Anzeige gebracht werden. Leider passiert das viel zu wenig. Stattdessen quälen sich Gerichte mit Streitigkeiten herum, die man mit gesundem Menschenverstand und vernünftigen Gesprächen und Verständnis für andere untereinander lösen könnte (Ih, Nachbars Laub fällt in meinen Garten, Bäh, die Kinder sind immer so laut etc. pp.). Ich hatte jetzt mal seit langer Zeit ein größeres Teil bei Ebay ersteigert. Ich habe den Empfang des Paketes mit Öffnung des Paketes ununterbrochen gefilmt, ohne Filmschnitt, mit Nahaufnahmen des Paketes, der Verklebung, des Adressaufklebers bis zur kompletten Entnahme der Ware mit Seriennummer etc. Zum Glück war aber alles ok. Das Teil war tadellos und der Preis war einfach unschlagbar, so dass da wirklich hätte was faul sein können.
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Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f ![]() ![]() Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation Geändert von Irmi (22.11.2017 um 11:46 Uhr) |
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#34 | |
Registriert seit: 23.09.2008
Ort: München
Beiträge: 8.456
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Zitat:
Wenn er nicht will - muss er nicht. Wenn ich ein AUTO privat verkaufe und einen Kaufvertrag mit jemand abschliesse lass ich mit den genauso zeigen. Du nicht ? Er bekommt ja meinen auch zu sehen. |
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#35 |
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 4
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Vielleicht nochmal zum Fall: Anzeigen: Ja, unbedingt!
Aber auch nicht zu viel erhoffen! Die Polizei arbeitet grundsätzlich nach dem Opportunitätsprinzip, nicht nach dem Legalitätsprinzip. Das heißt auf Deutsch, anders als z.B. Finanzämter, muss die Polizei das Vergehen nicht zwangsweise verfolgen. Es wird bei dem immensen Arbeitsanfall immer abgewogen, ob die Straftat schwer genug ist, oder vielleicht hundert schlimmere Sachen im Vordergrund stehen. Von Berlin ist mir bekannt, dass Taschendiebstähle (egal wie viel Geld drin war ![]() |
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#36 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.244
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Zur Ausweiskopie:
Quelle: https://www.datenschutzbeauftragter-...eises-erlaubt/ Personalausweis kopieren – die alte und neue Rechtslage Die alte Rechtslage ließ solche Handlungen nur in einem engen Rahmen zu. Es mussten zahlreiche Voraussetzungen vorliegen um einen Personalausweis kopieren zu dürfen. Scannen war zudem ganz untersagt. Dennoch hat dies selbst Behörden nicht davon abgehalten, oftmals Kopien von Ausweisen anzufertigen. Diese sehr restriktive Rechtslage wurde nun der ohnehin schon gängigen Praxis weitgehend angepasst. Zu unterscheiden ist hierbei aber die Ablichtung und die anschließende Verwendung. Was hat sich geändert – was ist nun zu beachten? Für ein Ablichten müssen zwei Voraussetzungen seit dem 15.07.2017 vorliegen: Nur der Ausweisinhaber (oder eine andere Person mit der Zustimmung des Ausweisinhabers) darf die Ablichtung vornehmen. Die Ablichtung muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein. Sobald die Ablichtung erstellt ist, ist die Verwendung unter den folgenden Voraussetzungen möglich: Nur der Ausweisinhaber darf die Kopie weitergeben. Sofern personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet werden, darf dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers geschehen.
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Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f ![]() ![]() Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation |
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#37 |
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Friedberg/By.
Beiträge: 11.539
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Wie kann man sich gegen einen Missbrauch von weiter gegebenen Ausweisdaten schützen?
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LG Matthias |
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#38 |
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 4
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Ich? Gar nichts.
![]() Wollte nur mal darauf aufmerksam machen, dass man für das Verlangen eines offiziellen Dokumentes in einem Rechtsstaat selbst eine Legitimation für diesen Schritt braucht. An dieser Legitimation "Zeigen Sie mir mal Ihren Ausweis!" fehlt es Privatleuten völlig. Unbestritten: Was freiwillig geschieht, geschieht freiwillig. ![]() Geändert von Eichhörnchen (22.11.2017 um 11:59 Uhr) |
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#39 | |
Registriert seit: 11.04.2007
Ort: Österreichische Steiermark
Beiträge: 2.819
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![]() Zitat:
Darin sehe ich noch nicht den Tatbestand der Amtsanmaßung ![]()
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LG Wolfgang Meine Bilder: ![]() |
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#40 | |
Registriert seit: 09.06.2017
Ort: Linz
Beiträge: 86
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Zitat:
Das Handy kann dein Netzbetreiber auch nicht mehr orten, wenn er einfach das Netz gewechselt hat. Spätestens wenn das Handy ins Ausland gebracht wurde, geht das eh nicht mehr... |
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