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#21 |
Registriert seit: 17.06.2004
Ort: OBB
Beiträge: 6.836
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In diesem speziellen Fall geht es wohl darum, ob die Kunstfreiheit über dem Persönlichkeitsrecht steht.
Ich bin sehr gespannt wie das ausgeht. Persönlich finde ich es auch nicht schön ungefragt fotografiert und auch noch veröffentlicht zu werden. Auf der anderen Seite sehe ich mir diese Streetfotografien sehr gerne an. ![]() Ich möchte das nicht entscheiden müssen. VG, Peter |
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#22 | |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
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Habe ich dann hier auch etwas falsch gemacht? Ich sah die Dame von weitem auf das Parkhaus zusteuern und habe gewartet,
Zitat:
![]() → Bild in der Galerie Und nun ![]() Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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#23 | |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
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Zitat:
Das Fotografieren als Solches bemerkt das "Opfer" ja oft gar nicht. Aber wenn doch, und du wirst darauf angesprochen: Alle Trümpfe liegen bei der fotografierten Person. Denn selbst das darfst du "eigentlich" nicht mal. Oder du fotografierst fürs Archiv deiner Enkel. Die dürfen das dann laaaaaaaange nach dem Ableben der Personen dann veröffentlichen.
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![]() Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
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#24 |
Registriert seit: 11.11.2012
Ort: Frankreich
Beiträge: 4.601
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Komisch, hier in Frankreich scheint es sowas wie eine "angenommene Zustimmung" zu geben. Wenn die Person deutlich in die Kamera guckt und nicht so aussieht, als hätte sie was dagegen, dann kann das als künstlerisches Foto durchgehen. Eher nicht bei Fotos für Werbung.
Besser ist es aber immer, die Person nachher anzusprechen und unterschreiben zu lassen. Oder man fotografiert keine Menschen mehr. Das heisst, fotografieren darf man ja, nur nicht veröffentlichen. Wenn das Bild dann in 100 Jahren im Museum landet, kräht kein Hahn mehr danach. ![]()
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Ich freue mich immer über Kritik an meinen Bildern. Wenn Euch etwas nicht gefällt, kann ich davon lernen und Lob tut der Seele gut. meine Seite |
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#25 | |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
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Zitat:
Ich sehe aber eine realistische Chance, dass dies kaum passieren wird. ![]()
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![]() Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
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#26 |
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bernau bei Berlin
Beiträge: 5.951
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In Amerika ist die Freiheit der Kunst ein höherrangiges Gut als das Recht am eigenen Bild. Daher dürfen die Bilder dort veröffentlicht und m.E. auch vermarktet werden.
Ausnahmen: Polizisten und Sicherheitsbeamte im Ausüben ihrer Tätigkeit |
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#27 | |
Registriert seit: 08.12.2005
Beiträge: 454
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Zitat:
Das bedeutet: fotografieren und danach fragen, ob das OK war, ist im Prinzip schon nicht gestattet. |
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#28 | |
Registriert seit: 11.02.2013
Ort: Südbaden
Beiträge: 6.175
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Zitat:
![]() Aber ich denke bei diesem Bild würde es die Person schwer haben, darzulegen, dass tatsächlich sie da abgebildet ist, oder? Von daher wohl nix 'falschgemacht'. Geht auch ein wenig in Richtung von einer von chefboss Fragen im Rechstfragensammelthread (Fotograf Deutscher, Ort Schweiz, Motiv ?, veröffentlicht im SUF - welches (nationale?) Recht gilt).
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Viele Grüße, Michael Do what you can, with what you've got, where you are. Bill Widener, of Widener Valley, Virginia, as quoted by Theodore Roosevelt in 'An Autobiography' |
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#29 |
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.856
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Unabhängig wie die Rechtslage ist, empfinde ich die Vorgehensweise des "Künstlers" etwas gegen den erklärten Wille einer dargestellten Person durchzusetzen, als recht unsensibel, also irgendwie unkünstlerisch....
Die Person wird zu einem Objekt, für ein toll komponiertes Bild degradiert und nicht mehr als Subjekt angesehen, welches eigene Rechte und Gefühle hat. @jqsch: Bei so einem Fall wie hier, hätte die Frau in USA also keine Chance auf Erfolg? Wenn ja, wäre das ja die Rettung für das Genre Street. ![]() |
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#30 | |
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 4.198
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Zitat:
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