Sony Advertising
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Rund ums Bild Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Nützliches

Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Rechtsstreit wegen Streetfotografie
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 08.12.2014, 19:21   #21
CB450
 
 
Registriert seit: 17.06.2004
Ort: OBB
Beiträge: 6.836
In diesem speziellen Fall geht es wohl darum, ob die Kunstfreiheit über dem Persönlichkeitsrecht steht.
Ich bin sehr gespannt wie das ausgeht.

Persönlich finde ich es auch nicht schön ungefragt fotografiert und auch noch veröffentlicht zu werden.
Auf der anderen Seite sehe ich mir diese Streetfotografien sehr gerne an.
Ich möchte das nicht entscheiden müssen.

VG,
Peter
CB450 ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 08.12.2014, 19:21   #22
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
Habe ich dann hier auch etwas falsch gemacht? Ich sah die Dame von weitem auf das Parkhaus zusteuern und habe gewartet,
Zitat:
bis die Dame nahe heran war und diese dann explizit mit Wollen und Wissen fotografiert.

Bild in der Galerie

Und nun
Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
Flickr
About Schmidt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2014, 19:23   #23
screwdriver
 
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
Zitat:
Zitat von Stefan79gn Beitrag anzeigen
Heißt dass das man bei Streetfotografie niemand erkennen darf auf dem Bild?
Zumindest sollte man das vor einer Veröffentlichung ernsthaft in Erwägung ziehen.

Das Fotografieren als Solches bemerkt das "Opfer" ja oft gar nicht. Aber wenn doch, und du wirst darauf angesprochen: Alle Trümpfe liegen bei der fotografierten Person. Denn selbst das darfst du "eigentlich" nicht mal.

Oder du fotografierst fürs Archiv deiner Enkel. Die dürfen das dann laaaaaaaange nach dem Ableben der Personen dann veröffentlichen.
__________________
Gruss aus Berlin, Volker
Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen.
"Schönes Bild" reicht.
screwdriver ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2014, 19:27   #24
kilosierra
 
 
Registriert seit: 11.11.2012
Ort: Frankreich
Beiträge: 4.601
Komisch, hier in Frankreich scheint es sowas wie eine "angenommene Zustimmung" zu geben. Wenn die Person deutlich in die Kamera guckt und nicht so aussieht, als hätte sie was dagegen, dann kann das als künstlerisches Foto durchgehen. Eher nicht bei Fotos für Werbung.
Besser ist es aber immer, die Person nachher anzusprechen und unterschreiben zu lassen.

Oder man fotografiert keine Menschen mehr.
Das heisst, fotografieren darf man ja, nur nicht veröffentlichen. Wenn das Bild dann in 100 Jahren im Museum landet, kräht kein Hahn mehr danach.
__________________
Ich freue mich immer über Kritik an meinen Bildern. Wenn Euch etwas nicht gefällt, kann ich davon lernen und Lob tut der Seele gut.
meine Seite
kilosierra ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2014, 19:28   #25
screwdriver
 
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
Habe ich dann hier auch etwas falsch gemacht? Ich sah die Dame von weitem auf das Parkhaus zusteuern und habe gewartet,
'bis die Dame nahe heran war und diese dann explizit mit Wollen und Wissen fotografiert. '
Wenn die sich auf dem Bild wiedererkennt oder sogar jmd anders die da erkennt: A-Karte.
Ich sehe aber eine realistische Chance, dass dies kaum passieren wird.
__________________
Gruss aus Berlin, Volker
Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen.
"Schönes Bild" reicht.
screwdriver ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 08.12.2014, 19:49   #26
jqsch
 
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bernau bei Berlin
Beiträge: 5.951
In Amerika ist die Freiheit der Kunst ein höherrangiges Gut als das Recht am eigenen Bild. Daher dürfen die Bilder dort veröffentlicht und m.E. auch vermarktet werden.

Ausnahmen: Polizisten und Sicherheitsbeamte im Ausüben ihrer Tätigkeit
__________________
... und Tschüß...

jqsch ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2014, 19:51   #27
juergendiener
 
 
Registriert seit: 08.12.2005
Beiträge: 454
Zitat:
Zitat von screwdriver Beitrag anzeigen
Zumindest sollte man das vor einer Veröffentlichung ernsthaft in Erwägung ziehen.

Das Fotografieren als Solches bemerkt das "Opfer" ja oft gar nicht. Aber wenn doch, und du wirst darauf angesprochen: Alle Trümpfe liegen bei der fotografierten Person. Denn selbst das darfst du "eigentlich" nicht mal.

Oder du fotografierst fürs Archiv deiner Enkel. Die dürfen das dann laaaaaaaange nach dem Ableben der Personen dann veröffentlichen.
Es ist ja noch schlimmer. Du darfst ohne Zustimmung nicht fotografieren.
Das bedeutet: fotografieren und danach fragen, ob das OK war, ist im Prinzip schon nicht gestattet.
juergendiener ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2014, 20:58   #28
embe
 
 
Registriert seit: 11.02.2013
Ort: Südbaden
Beiträge: 6.175
Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
Habe ich dann hier auch etwas falsch gemacht? Ich sah die Dame von weitem auf das Parkhaus zusteuern und habe gewartet,
...
Na, jedenfalls standest Du in der Auffahrt, und das ist eigentlich nicht erlaubt im Parkhaus am Badischen Bahnhof!

Aber ich denke bei diesem Bild würde es die Person schwer haben, darzulegen, dass tatsächlich sie da abgebildet ist, oder?
Von daher wohl nix 'falschgemacht'. Geht auch ein wenig in Richtung von einer von chefboss Fragen im Rechstfragensammelthread (Fotograf Deutscher, Ort Schweiz, Motiv ?, veröffentlicht im SUF - welches (nationale?) Recht gilt).
__________________
Viele Grüße,
Michael

Do what you can, with what you've got, where you are.
Bill Widener, of Widener Valley, Virginia, as quoted by Theodore Roosevelt in 'An Autobiography'
embe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2014, 21:27   #29
KSO
 
 
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.856
Unabhängig wie die Rechtslage ist, empfinde ich die Vorgehensweise des "Künstlers" etwas gegen den erklärten Wille einer dargestellten Person durchzusetzen, als recht unsensibel, also irgendwie unkünstlerisch....
Die Person wird zu einem Objekt, für ein toll komponiertes Bild degradiert und nicht mehr als Subjekt angesehen, welches eigene Rechte und Gefühle hat.

@jqsch: Bei so einem Fall wie hier, hätte die Frau in USA also keine Chance auf Erfolg?
Wenn ja, wäre das ja die Rettung für das Genre Street.
__________________
Gruss Knut

500px Flickr
KSO ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2014, 21:29   #30
Neonsquare
 
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 4.198
Zitat:
Zitat von KSO Beitrag anzeigen
Unabhängig wie die Rechtslage ist, empfinde ich die Vorgehensweise des "Künstlers" etwas gegen den erklärten Wille einer dargestellten Person durchzusetzen, als recht unsensibel, also irgendwie unkünstlerisch....
Naja - mit dem Willen der Person würde sich die Frage eher gar nicht stellen oder?
Neonsquare ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Antwort
Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Rechtsstreit wegen Streetfotografie


Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:59 Uhr.