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#11 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.502
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Nix da....isch verkoof nix !
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Gruß aus Bayern Steve |
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#12 |
Registriert seit: 10.10.2014
Beiträge: 15
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Mängelrüge an Sony wegen fehlender Bedienungsanleitung für Sony alpha 77II
Hallo zusammen,
auch ich habe mich über die nicht vorhandene schriftliche Bedienungsanleitung für die alpha 77II geärgert und Sony deshalb gerügt. Meine erste Mahnung an Sony habe ich versandt. Die mir von Sony angebotenen Alternativen, Ausdruck der "Internet-Bedienungsanleitung", Kauf der schriftlichen Bedienungsanleitung, lehne ich ab. Das Verbraucherschutzminesterium NRW wurde von mir eingeschaltet. Ich warte noch die Stellungsnahme des Minesteriums und die meiner Rechtsanwälte ab und dann geht es gegen Sony öffentlich vor Gericht wegen "des mangelhaften Produktes Sony alpha 77II" weiter. Sony hat es so gewünscht. Traurig aber wahr. Schade um den Ruf von Sony, schade um das an sich gute Produkt. Ich werde im Forum über die Stellungsnahme des Minesteriums berichten. Ich werde über den gerichtlichen Fortgang berichten. Trotzdem viel Freude allen Besitzern dieser Kamera an deren Benutzung. Das gute Ende kommt zum Schluß! Mit freundlichem Glückauf Arther42 ![]() |
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#13 |
Registriert seit: 02.03.2014
Ort: Wangerland - Minsen
Beiträge: 3.116
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Na da wird Sony aber zittern vor den Minestern des Minesteriums...
![]() Eventuell wäre es hilfreich sich mit aktueller Rechtsprechung bezüglich gedruckten Bedienungsanleitungen vertraut zu machen. Da hat sich doch das Ein oder Andere geändert in den letzten Jahren.
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LG von der Küste, Heiko ![]() |
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#14 |
Registriert seit: 08.12.2005
Beiträge: 454
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Meiner Meinung nach ist eine mangelhafte Dokumentation bestenfalls im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu rügen.
Somit hat Sony damit nix zu tun. Der Händler ist für die Gewährleistung zuständig. Ist die Dokumentation nachweißlich mangelhaft, kann ich die Gewährleistung wohl in Anspruch nehmen: Nachbesserung, Minderung oder Wandlung. Nach meinem Rechtsverständnis ist da Sony aber außen vor. In der freiwilligen Garantieleistung durch Sony wird eine einwandfreie Dokumentation nicht garantiert. |
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#15 |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.122
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Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Anleitung, die den gefahrlosen, bestimmungsgemäßen Gebrauch ermöglicht. Ich finde zwar auch katastrophal, was sich Sony da in den letzten Jahren zusammenschustert, aber den gesetzlichen Anforderungen genügt es. Man kann anhand der Anleitung den grünen AUTO-Modus einstellen und fotografieren, und es sind die obligatorischen Sicherheitshinweise dabei, wie "Akku nicht ins Feuer werfen", "nicht durch das Objektiv in die Sonne sehen" usw.
Fehlt diese Anleitung, darf das Gerät nicht in Verkehr gebracht werden. D.h. man könnte dann immer noch keine Anleitung einklagen, aber man könnte dafür sorgen, daß es die Kamera in Deutschland gar nicht erst zu kaufen gibt.
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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#16 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.502
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Die einfachste Lösung wäre Martin (Anaxaboras) immer ein Vorserienmodell zu senden, damit er die Handbücher schreibt.
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Gruß aus Bayern Steve |
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#17 |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.122
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Wahrscheinlich sind die Handbücher so schlecht, weil sie niemandem ein Vorserienmodell zeigen, damit es nicht auf SAR durchsickert.
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#18 |
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
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Grundsätzlich ist das aber schon mehr als dreist den Kunden da keine gescheite und ausführliche Anleitung mit auf den Weg zu geben. Schließlich ist das kein Wasserkocher dessen Bedienung selbsterklärend ist.
Bei solchen Preisen und solch doch zumindest zu Anfangs komplizierten Geräten, ist das schon ne Frechheit die Kunden da derartig hängen zu lassen. Das muss man nicht so sehen, aber ich sehe das so.
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Gruß Guido A-Mount lebt! Es kommt anders wenn man denkt. |
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#19 | ||
Registriert seit: 08.08.2005
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Beiträge: 5.473
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Zitat:
Zitat:
![]() Grüße, meshua
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Aktuelle Serie: Eun Kyung - A Late Summer Afternoon || San Francisco | Frankfurt | Hongkong: Google+ * IG * FB |
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#20 |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.122
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Frechheit ist nicht strafbar. Ich sehe das im Prinzip auch so ... aber dann müßte man als Verbraucher auch so konsequent sein und die Dinger nicht kaufen bzw. gleich nach dem Kauf zurückgeben. Die Kamera zu behalten, obwohl man sie angeblich mangels Anleitung gar nicht benutzen kann, finde ich albern.
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