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#11 |
Registriert seit: 17.04.2011
Ort: Ostsachsen
Beiträge: 1.954
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@ ingoKober
Dein Post spricht mir aus dem Herzen. Ich wollte mir nur nicht die Arbeit machen so viel zu schreiben. ![]()
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Bye Frank Achtung, was ich schreibe ist meine Meinung. Gesetze haben Paragraphen oder Artikel. Ob der Sensor rauscht höre ich nicht, dafür klappert der Verschluss zu laut. |
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#12 |
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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Ein Beamter ist ein Diener des Volkes, also von uns allen. Wenn er sich so verhält, dass er uns - oder wie hier unserem Ansehen - schadet, dient er uns nicht mehr. Das wäre meine Begründung. Das mag zwar juristisch auf wackeligen Füßen stehen, nicht aber aus moralischer Sicht.
LG Martin |
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#13 | |
Registriert seit: 14.06.2005
Ort: 64521 Groß-Gerau
Beiträge: 11.151
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Zitat:
Viele Grüße Ingo
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Viele Grüße Ingo ____________________________ Kober? Ach der mit den Viechern! |
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#14 |
Registriert seit: 19.10.2011
Ort: Unterhaching
Beiträge: 330
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#15 |
Registriert seit: 11.11.2011
Beiträge: 628
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#16 |
Registriert seit: 19.10.2011
Ort: Unterhaching
Beiträge: 330
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#17 |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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In vorliegendem Fall ist der Dienstherr der Freistaat Thüringen, zu dem ja wohl auch die Thüringer Bürger gehören.
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. |
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#18 |
Registriert seit: 19.10.2011
Ort: Unterhaching
Beiträge: 330
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Aaahhh sooo, Beamte werden in Thüringen gewählt? Das ist natürlich was anderes.
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#19 |
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Freigericht
Beiträge: 5.980
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Auszug aus Wikipedia:
Pflichten der Beamten Beamte müssen nach Recht und Gesetz handeln (Gesetzestreue). Weisungen Vorgesetzter sind grundsätzlich zu befolgen (Gehorsamspflicht). Allerdings gibt es das Recht und die Pflicht zur Beanstandung, der Remonstration, falls ein Beamter meint, eine Weisung sei unrechtmäßig. Zu Beginn ihrer Laufbahn müssen Beamte einen Diensteid ablegen. Verstöße gegen Beamtenpflichten und auch Verstöße außerhalb des Dienstes, die das Ansehen schädigen könnten, werden, je nach Verfehlung, im außergerichtlichen Disziplinarverfahren oder/und gerichtlichen Disziplinarverfahren vor den Verwaltungsgerichten geahndet. Diese können im Extremfall zur Entfernung aus dem Dienst führen. Anweisungen dürfen nicht befolgt werden, wenn sie gegen Gesetze verstoßen, sie müssen nicht befolgt werden, wenn sie nicht dienstlichen Zwecken dienen. Manche Bürgerrechte sind eingeschränkt, z. B. erlaubt ihr Treueverhältnis zum Staat den Beamten kein Streikrecht. Sogar das Recht auf freie Meinungsäußerung ist für Beamte im Dienst eingeschränkt (z. B. politische Betätigung). In einer neuen Entscheidung sieht das Verwaltungsgericht Düsseldorf jedoch zumindest für Beamte, die nicht mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind, einen Streik aufgrund der Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention als zwar unerlaubt, aber nicht mehr disziplinarrechtlich verfolgbar an.[10] Ferner besteht auch außerhalb des Dienstes eine Wohlverhaltenspflicht für Beamte, um das Ansehen des Staates nicht zu gefährden. Sie sind außerdem verpflichtet, sich jederzeit über ihr Arbeitsgebiet zu informieren (Informationspflicht). Die Pflicht des Untergebenen, seine Vorgesetzten zu beraten und diese zu unterstützen (Beratungspflicht), ist ein weiterer Bestandteil der Beamtenpflichten. Beamte haben sich ferner mit voller Hingabe bzw. vollem persönlichen Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Das bedeutet, sie dürfen Nebentätigkeiten (insbesondere entgeltlichen) nur mit besonderer Genehmigung nachgehen. In den meisten Bundesländern ist die wissenschaftliche oder künstlerische Betätigung nicht genehmigungs-, wohl aber anzeigepflichtig. Ferner dienen sie dem ganzen Volk und nicht einer Partei; daraus folgt, dass sie bei Entscheidungen auch das Gemeinwohl zu wahren haben. --------------------------------------------------------- Die entscheidenden Passagen habe ich mal hervorgehoben. Insbesondere dem Grundsatz "Ferner besteht auch außerhalb des Dienstes eine Wohlverhaltenspflicht für Beamte, um das Ansehen des Staates nicht zu gefährden." konnte oder wollte der erwähnte Herr wohl nicht nachkommen. Und bevor jetzt einer auf die Idee kommt, zu argumentieren, Wikipedia sei nicht verlässlich, hier nochmal eine andere Quelle: http://dejure.org/gesetze/BeamtStG/33.html
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Viele Grüße, Tom Ein Foto zeigt nicht die Wahrheit. Es schlägt nur eine Möglichkeit vor._______ Geändert von Tom D (04.02.2014 um 16:15 Uhr) |
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#20 |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Habe ich das etwas behauptet? Wohl kaum.
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. |
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