Sony Advertising
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Rund ums Bild Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Nützliches

Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Karlsruhe stärkt Rechte unverheirateter Väter
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 04.07.2012, 15:27   #1
christkind7
 
 
Registriert seit: 09.07.2009
Ort: Rheinhessen
Beiträge: 1.203
Alpha 580 Karlsruhe stärkt Rechte unverheirateter Väter

Ich bin selbst nicht davon betroffen, aber dieses Gestz wurde höchste Zeit. Der Nichteheliche Vater hatte keine Handhabe über sein Kind und dies wird damit gekappt. Ein Bekannter von mir ging es die ganze Zeit so. Er durfte seine Tochter nur ein Tag am Wochenende sehen und wie, dass Schiksal so will ist die Tochter oft dann Krank geworden. Er war für die Mutter nur ein Erzeuger und jetzt der Sponsor. Sobald er öfters mit seiner Tochter zusammen sein wollte hat die Mutter es Ihm untersagt. Er liebt sein Kind abgöttisch und durch dieses Gesetz schöpft er neue Hoffnung seine Tochter öffters zu sehen. Brüssel und BGH sei Dank.

http://www.sueddeutsche.de/politik/b...aeter-1.983259

Gruß
Jürgen
christkind7 ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 04.07.2012, 15:44   #2
turboengine
 
 
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.334
Er soll sich nicht zu früh freuen.

Er bekommt zuvor mit dem Jugendamt zu tun, da arbeiten meistens Frauen mit einem recht komischen Männerbild. Die Jugendgerichte sind ebenso tendenziös besetzt, genauso die von Sozialpädagoginnen besetzten Ministerien. Deren Männerbild ist entsprechend.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel. Besonders als Mann.
Dass so etwas von deutschen Familiengerichten und Ministerien jahrzehntelang erst bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, nach Karlsruhe und nun wieder retour geht spricht Bände.

Emanzipation und Geschlechterdiskriminierung mal anders herum...

Man muss ja für das was uns Europa in letzter Zeit beschert selten dankbar sein - hier die Ausnahme.
__________________
Viele Grüße, Klaus
turboengine ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2012, 17:00   #3
rtrechow
 
 
Registriert seit: 03.05.2006
Ort: Singen am Bodensee
Beiträge: 1.174
Wenn Mütter bislang nach einer Trennung einen Umgang der Väter mit dem Kind einfach ablehnen konnten, weil die Eltern nicht verheiratet waren, ist das neue Gesetz sicher nötig!

Dennoch -
bevor hier ein falsches Bild entsteht:

das Problem von Kindern aus getrennten Partnerschaften ist in den seltensten Fällen, dass der Vater das Kind zu wenig bekommt, obwohl Kind und Vater doch so gern möchten...

Leider ist VIEL häufiger,
dass Väter sich davonmachen,
nicht zahlen - nicht für die Frau UND nicht für das Kind
(dazu gibt es auch Statistiken,
und die sind beschämend. Für die Väter.)

Und viele Kinder warten - zumindest anfangs -
voller Sehnsucht,
anfangs auch voller Vertrauen und Zuversicht
und (leider oft relativ einseitiger) Liebe auf ihre Väter,
schreiben ihnen und malen Bilder,
erwarten und hoffen auf sie zum Geburtstag,
zu Aufführungen im Kindergarten oder der Schule usw. -
und werden immer wieder schmerzlichst enttäuscht.

Das "Männerbild" der Jugendamt-MitarbeiterInnen
(und meines - ich habe beruflich häufiger mit solchen Kindern und Familien zu tun)
ist leider zumeist von einer traurigen Realität geprägt.
Und Jugendgerichte sollen zuerst im Interesse der KINDER entscheiden, soweit ich informiert bin - was ich richtig finde.


Diese Aussagen beziehen sich NATÜRLICH nicht auf ALLE Männer (!!!) -
ich möchte aber ein Gegengewicht setzen zu der in der Öffentlichkeit zur Zeit sehr beliebte Darstellung, dass so viele Väter händeringend darauf warten,
sich gegen den erbitterten Widerstand der Mutter endlich liebevoll um ihr Trennungskind kümmern zu dürfen...

Ich bin übrigens selber Vater,
und ich sehe die ganze Diskussion in erster Linie aus der Sicht des Kindes:
die Kinder leiden am meisten unter der Trennung (aber auch den Streits vorher),
und ihr Interesse ist in meinen Augen vorrangig.
Vor dem Interesse der Mütter -
aber ganz klar auch vor dem Interesse der Väter.


Ich hoffe, dass das jetzt keine heftigen Diskussionen auslöst -
in Fällen, wo wirklich die Mutter ihre "Macht" nutzt,
Väter gegen den Willen des Vaters UND des Kindes von diesem fernzuhalten,
ist ein Gesetz zur Stärkung der Rechte der Väter sicher gut.

Schöne Grüße!
Rüdiger
__________________
"Das Auge geht immer nach... hell!" - "Jo ... aber wenn da nix Interessantes ist, kommt es schon wieder zurück, so'n Auge ist ja auch nicht doof." (Zitat mit Genehmigung)

Geändert von rtrechow (04.07.2012 um 17:09 Uhr)
rtrechow ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2012, 17:08   #4
André 69
 
 
Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Freistaat Sachsen
Beiträge: 5.052
Hi Rüdiger,

nimm den Satz mit der Statistik raus, und ich gebe Dir Recht mit all dem was Du schreibst.
Du weißt sicher auch, daß eine Statistik, mag sie noch so viel aussagen immer jemandem Unrecht tut!

Gruß André
__________________
Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren (Benjamin Franklin)
André 69 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2012, 17:12   #5
rtrechow
 
 
Registriert seit: 03.05.2006
Ort: Singen am Bodensee
Beiträge: 1.174
Zitat:
Zitat von André 69 Beitrag anzeigen
Hi Rüdiger,

nimm den Satz mit der Statistik raus, und ich gebe Dir Recht mit all dem was Du schreibst.
Du weißt sicher auch, daß eine Statistik, mag sie noch so viel aussagen immer jemandem Unrecht tut!

Gruß André
Ich meine Statistiken (wohl der Jugendämter? Kommunen?) darüber,
wieviele Väter die Zahlungen an die Mütter -
aber v.a. für die Kinder (für Essen, Wohnen, Leben...) -
nicht leisten.

Ich denke nicht, dass da sehr viel "Diskussionsspielraum" bleibt... -

ich such mal nach einer...

Schöne Grüße!

Rüdiger


Nachtrag:

"Offizielle" Statistik hab ich auf die Schnelle keine gefunden.
Im Focus stand in einem Artikel,
dass etwa 24% aller Trennungs-Väter KEINEN Unterhalt zahlen...

Geändert von rtrechow (04.07.2012 um 17:35 Uhr)
rtrechow ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 04.07.2012, 17:36   #6
christkind7

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 09.07.2009
Ort: Rheinhessen
Beiträge: 1.203
Danke für Euer Feetback. Ich gebe euch allen Recht und dass ist mein Ernst. Nur Rüdiger, Statistiken sind nur so gut wie der, der Sie schreibt und Frauen nutzen auch des öfteren Ihre Stellung gandenlos aus und lassen es den Mann spüren. Da brauch man sich nicht zu wundern, dass der Mann die Biege macht. Das es aber auch genug Männer gibt die weder zahlen noch sich um das Kind kümmern steht hier außer Frage.
Vieleicht sollte man es mal so Formulieren, WARUM ist dieser Zustand so?
Gruß
Jürgen
christkind7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2012, 18:14   #7
BodenseeTroll
 
 
Registriert seit: 24.02.2007
Ort: Konstanz
Beiträge: 1.095
Es wird nichts besser, nur anders.

Klar werden jetzt Expartner, die sich kümmern wollen, aber nicht dürfen, besser gestellt. Dafür wird aber der Möglichkeit die Tür geöffnet, via Sorgerecht dem Expartner das Leben zu vermiesen. Ob dadurch in der Summe weniger geklagt wird und weniger Ärger und Streit produziert wird, bezweifle ich stark.

Wer das Kind hat, sollte auch das Sorgerecht haben.

Viele Grüsse,

Michael
__________________
Fotos: seetroll.ipernity.com
BodenseeTroll ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2012, 18:22   #8
Kopernikus1966
 
 
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
Alpha SLT 65

Zitat:
Zitat von BodenseeTroll Beitrag anzeigen
Dafür wird aber der Möglichkeit die Tür geöffnet, via Sorgerecht dem Expartner das Leben zu vermiesen. Ob dadurch in der Summe weniger geklagt wird und weniger Ärger und Streit produziert wird, bezweifle ich stark.
Das ist, weil bei uns (zumindest in Ö) keine Vorinstanz existiert, wie z.B. eine Schlichtungsstelle, bei der den Eltern geholfen wird eine sinnvolle und emotional weniger aufgeladene Lösung zu finden. Wenn bei mir ein Rsb Brief eintrudelt mit einer Vorladung vor Gericht ist die Eskalation der Situation geradezu vorprogrammiert.

Zitat:
Zitat von BodenseeTroll Beitrag anzeigen
Wer das Kind hat, sollte auch das Sorgerecht haben.
Warum sollte deine Ex-Partnerin entscheiden können, wie oft und wie lange du dein Kind siehst?
__________________
Gregor Kobelkoff
Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet...
falls es wen interessiert: BLOG
Kopernikus1966 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2012, 18:54   #9
Kerstin
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
Die bösen Alleinerziehenden
Warum ist eigentlich ein gemeinsames Sorgerecht von Nöten? Damit man sich noch so richtig streiten kann, wohin das Kind zur Schule gehen soll z.B.?
Wenn man getrennt ist dann meist, weil man sich so unheimlich gut verstanden hat, dass es für ein gemeinsames Familienleben nicht reicht. Warum sollte dann nicht das Elternteil, wo das Kind lebt, Dinge des alltäglichen Lebens auch allein entscheiden können, erspart ne Menge Ärger

---------- Post added 04.07.2012 at 18:56 ----------

Zitat:
Zitat von BodenseeTroll Beitrag anzeigen
Es wird nichts besser, nur anders.

Klar werden jetzt Expartner, die sich kümmern wollen, aber nicht dürfen, besser gestellt. Dafür wird aber der Möglichkeit die Tür geöffnet, via Sorgerecht dem Expartner das Leben zu vermiesen. Ob dadurch in der Summe weniger geklagt wird und weniger Ärger und Streit produziert wird, bezweifle ich stark.

Wer das Kind hat, sollte auch das Sorgerecht haben.

Viele Grüsse,

Michael
Da bin ich ganz bei dir... Und das Besuchsrecht hat mit dem gemeinsamen Sorgerecht ja auch nicht so viel zu tun...
__________________
Ciao - Kerstin - NO MATTER HOW YOU FEEL... GET UP. SHOW UP. DRESS UP. AND NEVER GIVE UP.
Der Klügere kippt nach
Kerstin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2012, 18:59   #10
BodenseeTroll
 
 
Registriert seit: 24.02.2007
Ort: Konstanz
Beiträge: 1.095
Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen

Zitat:
Wer das Kind hat, sollte auch das Sorgerecht haben.
Warum sollte deine Ex-Partnerin entscheiden können, wie oft und wie lange du dein Kind siehst?
Umgangsrecht ist nicht Sorgerecht! Ist das in Österreich anders? Bei uns gibt es Sorgerecht, Umgangsrecht und Aufenthaltbestimmungsrecht.

Viele Grüsse,

Michael
__________________
Fotos: seetroll.ipernity.com
BodenseeTroll ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Antwort
Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Karlsruhe stärkt Rechte unverheirateter Väter


Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:10 Uhr.