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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » GEMA erhöht Abgabe auf Speicherkarten um 1850%
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Alt 26.05.2012, 02:12   #41
pansono
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Bayreuth
Beiträge: 1.947
Zitat:
Zitat von Shooty Beitrag anzeigen
Das mit und ohne Touchscreen unterschieden wird find ich ja nen Brüller!

(Villeicht könnte ich ja mein Tastentelefon wieder auf ne Wählscheibe umstellen und spare so Telefonkosten?)
So kommt man dann z.B. für nen ipod touch auf 2,56€ und ein iphone in gleicher größe auf 36€. Der Laden ist echt zum schießen.
__________________
Grüße Christian
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Alt 26.05.2012, 08:39   #42
jorre
 
 
Registriert seit: 24.07.2010
Ort: Hunsrück (Polarkreis)
Beiträge: 777
Zitat:
Zitat von BeHo Beitrag anzeigen
Du bist also komplett gegen das Urheberrecht, und dass Leute, Geld mit den Werken anderer verdienen ohne diesen etwas zu zahlen (z.B. kono.to) ist ok?
Nein, das bin ich natürlich nicht.
Doch bitte, wo ist es denn gerecht, wenn ich für das speichern meiner eigenen Daten auf einmal mehr bezahlen soll???

Was ist denn bitte daran gerecht, wenn der Kindergarten für jede Notenblattkopie beim internen Singen der Kinder GEMA Gebühren bezahlen sollen???

Wie kann es sein, das ich nach dem Erwerb eines SAT Receivers mit USB Aufnahmefunktion auf einmal 20 Euro an die GEMA bezahlen soll um diese Funktion nutzen zu dürfen???

Wie kann es bitte Sinn machen, das ein Künstler wie Coldplay auf seiner Facebookseite einen Link mit seinem neusten YOUTUBE Video anbietet um dafür zu werben und ich es mir in Deutschland wegen der GEMA nicht ansehen darf?

Ich finde das geht zu weit und in eine unkontrollierte Richtung.

Ein befreundeter Künstler, der selbst Mitglied in der Gema ist, hat jedenfall noch nichts gemerkt von einer Zahlung seitens der GEMA an ihn.

Wenn jemand Urheberrechtlich geschützte Werke gewerblich nutzt und diese öffentlich anbietet, der soll dafür auch bezahlen, da er damit ja auch wieder verdient.

Doch bekomme ich in Zukunft auch meine Ohren und Augen versiegelt, weil ich eventuell etwas Urheberechtlich Geschütztes hören oder sehen kann ohne dafür an die GEMA Geld zu bezahlen???

Sorry, aber dieses ganze Gehabe steht kurz davor zu eskalieren.
Wenn wir uns in Deutschland selbst zensieren, durch gesperrte Youtubeinhalte, da schütteln sogar meine Bekannten in Hong Kong den Kopf.

Darum mein Wut... sie gilt nicht den Künstlern, deren Werke geschützt bleiben sollen!

LG Jörg
jorre ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2012, 11:52   #43
alberich
 
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
Zitat:
Zitat von jorre Beitrag anzeigen
Doch bitte, wo ist es denn gerecht, wenn ich für das speichern meiner eigenen Daten auf einmal mehr bezahlen soll???
Das ist in etwa so gerecht wie die Tatsache, dass Du im Einzehandel ebenfalls einen "Aufschlag" zahlst. Die Ladendiebstähle sind nämlich bereits eingepreist. Das Prinzip ist das gleiche. Es gibt relativ gesehen wenige, die Ladendiebstähle begehen, aber am Ende werden diese Ladendiebstähle von all denen finanziert die etwas kaufen, eben über die "Ladendiebstahlspauschalabgabe".
alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2012, 16:56   #44
pansono
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Bayreuth
Beiträge: 1.947
Ich würde den Vergleich mit dem Ladendiebstahl gerne etwas erweitern. Wenn sie es einpreisen wollten, müßten sie einfach CDs, Filme, Bücher usw. teurer machen um ihren gewünschten Gewinn zu erhalten. Würden sie es einfach wie der Einzelhandel auch in ihre Produkte einpreisen hätte ich gar kein Problem damit. Da versucht sich meiner Meinung nach die GEMA einen zusätzlichen Geldbrunnen zu eröffnen, indem man einfach alle zwingt sie zu bezahlen egal ob man etwas bei ihnen kaufen wollte oder nicht. So nach dem Motto "was wir nicht verkauft haben hätte uns aber noch geklaut werden können und dafür wollen wir auch bezahlt werden". Die Abgabe auf Speichermedien und Fotokopierer ect. ist in meinen Augen etwa so, als würde man schon ohne etwas zu kaufen im Laden erstmal eine Gebühr zahlen müssen wenn man reinkommt. Oder wie wärs mit einer Abgabe auf Schuhe, weil man die ja in der Regel an hat wenn man in den Laden geht und man könnte ja was klauen und dann auf diesen Schuhen weglaufen - und natürlich eine noch höhere Abgabe auf Laufschuhe, weil die evtl. zum weglaufen geeigneter wären.
__________________
Grüße Christian
pansono ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2012, 17:11   #45
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von pansono Beitrag anzeigen
Wenn sie es einpreisen wollten, müßten sie einfach CDs, Filme, Bücher usw. teurer machen um ihren gewünschten Gewinn zu erhalten. Würden sie es einfach wie der Einzelhandel auch in ihre Produkte einpreisen hätte ich gar kein Problem damit. Da versucht sich meiner Meinung nach die GEMA einen zusätzlichen Geldbrunnen zu eröffnen, indem man einfach alle zwingt sie zu bezahlen egal ob man etwas bei ihnen kaufen wollte oder nicht. So nach dem Motto "was wir nicht verkauft haben hätte uns aber noch geklaut werden können und dafür wollen wir auch bezahlt werden". Die Abgabe auf Speichermedien und Fotokopierer ect. ist in meinen Augen etwa so, als würde man schon ohne etwas zu kaufen im Laden erstmal eine Gebühr zahlen müssen wenn man reinkommt.
Das sehe ich ganz genauso.

Wie wärs denn mit einer Abgabe auf alle Kombis und Autos mit Kofferraum, weil bei Einbrüchen meist das Diebesgut auf diese Weise abtransportiert wird?

Oder auf Hosen mit Taschen, man könnte ja potentiell Ladendiebstähle begehen...

Zitat:
Zitat von pansono Beitrag anzeigen
Der Laden ist echt zum schießen.
Es fragt sich nur, mit welchem Kaliber...

Geändert von Tom (26.05.2012 um 17:16 Uhr)
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 26.05.2012, 17:48   #46
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.531
In Augsburg gab`s mal ein Café/Birstro in welchem die Bedienungen keine Hosen mit Tschen anziehen durften, weil das Trinkgeld im Geldbeutel und letztendlich beim Wirt bleiben sollte....

Aber zurück zu Gema & Co.:

Grundsätzlich habe ich gar nichts gegen eine Institution die die Urheberrechte der Künstler eintreibt und überwacht, aber dies sollte gerecht ablaufen und schon gar nicht von einem Verein gemacht werden in dessen Bücher niemand außer dem Vorstand und das Fi-Amt Einblick hat !
__________________
Gruß aus Bayern

Steve

Geändert von steve.hatton (26.05.2012 um 18:12 Uhr)
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2012, 18:03   #47
alberich
 
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
Damit man mal sieht, wie argumentiert wird.

Quelle: Statement GEMA zum ZPÜ-Tarif

Zitat:
Eine im Auftrag der ZPÜ Ende 2011 von der TNS durchgeführte empirische Untersuchung hat ergeben, dass die Anzahl der während der Gesamtlebensdauer von USB-Sticks und Speicherkarten vervielfältigten Werke erheblich ist. Beispielsweise werden mit einem USB-Sticks während seiner Gesamtlebensdauer durchschnittlich 677 Musiktitel, 541 professionelle Fotografien, Bilder oder Kunstwerke, 93 Graphiken und 66 Teile aus Büchern vervielfältigt. Bei einer Speicherkarte sind es im Vergleich 390 Musiktitel, 579 professionelle Fotografien, Bilder oder Kunstwerke, 24 Grafiken und 10 Teile aus Büchern. Für diese Vervielfältigungen müssen die betroffenen Rechteinhaber (Urheber, ausübende Künstler und Produzenten) angemessen vergütet werden.
Empirische Untersuchung. Aha. Soso. Ja. Hm.Nee, is' klar. Wie jetzt?


Zitat:
Allerdings muss diese Vergütung gemäß § 54a Abs. 4 UrhG in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau stehen. In Beachtung dieser Vorschrift haben die Verwertungsgesellschaften die sich auf der Grundlage der ermittelten Nutzung ergebende angemessene Vergütung im Sinne des § 54 Abs. 1 UrhG auf die als Tarif veröffentlichten Beträge reduziert.
Total nett.
Danke.


und dann...
Zitat:
Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Tarifen der Verwertungsgesellschaften um für die betroffenen Importeure, Hersteller und Händler unverbindliche Angebote handelt, die der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegen. In der Praxis erfolgt eine solche Überprüfung der Tarife in sämtlichen Fällen und es ist damit zu rechnen, dass erst nach Abschluss dieser Überprüfung die dann von den Gerichten festgesetzte Vergütung bezahlt wird.
Also, nix genaues weiss man nich' aber man kann es ja mal versuchen.
alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2012, 18:13   #48
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Es ist immer wieder erstaunlich, wie solche (selbstbezahlte/selbstgemachte/selbstgefälschte ) Statistiken zur Begründung für irgendwelche Abgaben herangezogen werden. So wie sich das anhört, wurden die Daten wohl auf einem Schulhof erhoben.

Vielleicht sollte man, weil man ja so viele böse Dinge damit macht, Speicherkarten und USB-Sticks einfach komplett verbieten...

Geändert von Tom (26.05.2012 um 19:50 Uhr)
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2012, 18:43   #49
turboengine
 
 
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
Die Statistik ist in der Tat absolut lachhaft. Wer auf der Grundlage Gebühren erheben will, ist nicht viel besser als Kim Schmitz und Konsorten. Traurig.

Ich kann es nur wiederholen: Schreibt an Eure Politiker. Da ist es wie mit den Beamten, man geht gerne den bequemsten Weg. Wenn das Durchwinken von Lobby-Wünschen mehr Aufwand bedeutet, als sie abzulehnen, kommen sie auch nicht.

Faulheit siegt.
__________________
Viele Grüße, Klaus
turboengine ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2012, 19:51   #50
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von turboengine Beitrag anzeigen
Ich kann es nur wiederholen: Schreibt an Eure Politiker.
An wen würdest Du dich damit wenden?
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
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