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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Womit man als Fotograf so alles rechnen muss :-)
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Alt 04.11.2011, 10:13   #1
Tom D
 
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Freigericht
Beiträge: 5.980
Womit man als Fotograf so alles rechnen muss :-)

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Viele Grüße, Tom

Ein Foto zeigt nicht die Wahrheit. Es schlägt nur eine Möglichkeit vor._______
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Alt 04.11.2011, 10:18   #2
Nobsch
 
 
Registriert seit: 09.09.2005
Ort: Himmel
Beiträge: 1.564
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Alt 04.11.2011, 10:41   #3
Sofian
 
 
Registriert seit: 01.07.2009
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 1.416
Zum Glück gibt es in Deutschland da klare Gewährleistungsregelungen und Verjährungsfristen... Dass sich da das Gericht überhaupt genauer befasst, ist wieder ein Beweis für deren mir unbegreifliches Rechtssystem...

Ich bin echt froh in Deutschland zu leben =)
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Alt 04.11.2011, 10:54   #4
Ellersiek
 
 
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.006
Wenn es nicht so bitter wäre, konnte man drüber lachen (wozu man als nicht beteiligter Dritter neigen könnte). Ich befürchte allerdings, das so ein Fall auch in deutschen Gerichtssälen vorkommen könnte.

Ob man wohl erfahren wird, wie der Fall ausgeht?

Danke für den Link und Gruß
Ralf
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"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy)
"Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden!
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Alt 04.11.2011, 11:07   #5
erwinkfoto
 
 
Registriert seit: 22.05.2007
Ort: NRW
Beiträge: 5.642
4100$ waren noch vor der Krise ein Haufen Kohle.
Die 48.000$ von heute sind nicht mehr so viel wert.

1) Die 15 min. werden die wohl nie vergessen.
2)Der Bräutigam ist ein Opportunist, ich denke, die 48.000 sollen seine Scheidungskosten decken. Es muss ja niemand erfahren, was dann mit dem Geld geschieht, eine Hochzeit ist ja ne private Sache, ne?
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The single most important component of a camera is the twelve inches behind it. -A.A.
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Alt 04.11.2011, 12:05   #6
Sofian
 
 
Registriert seit: 01.07.2009
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 1.416
Zitat:
Zitat von Ellersiek Beitrag anzeigen
Wenn es nicht so bitter wäre, konnte man drüber lachen (wozu man als nicht beteiligter Dritter neigen könnte). Ich befürchte allerdings, das so ein Fall auch in deutschen Gerichtssälen vorkommen könnte.
Zum Glück eben nicht, siehe mein Post oben.
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Alt 04.11.2011, 12:17   #7
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.502
Was lernen wir: Die Anwälte haben gutes Geld verdient.
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Gruß aus Bayern

Steve
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Alt 04.11.2011, 13:11   #8
Ellersiek
 
 
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.006
Zitat:
Zitat von Sofian Beitrag anzeigen
Zum Glück eben nicht, siehe mein Post oben.
Gibt es in Amerika ja auch (siehe Ausgangslink). Der Kläger hat wohl kurz vor Ende dieser First geklagt:
Zitat:
...Mr. Remis sued in 2009, just before the statute of limitation was about to expire...
Wie lang wäre die Frist wohl in Deutschland gewesen?

Gruß
Ralf
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Alt 04.11.2011, 16:26   #9
Sofian
 
 
Registriert seit: 01.07.2009
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 1.416
Allgemeine Verjährungsfrist im Zivilrecht (in diesem Fall für das Schulden einer werksvertragslichen Leistung) sind 3 Jahre.
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