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-   -   Womit man als Fotograf so alles rechnen muss :-) (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=110165)

Tom D 04.11.2011 10:13

Womit man als Fotograf so alles rechnen muss :-)
 
Klick

Nobsch 04.11.2011 10:18

Hey - no Risk - no Fun ;)

Sofian 04.11.2011 10:41

Zum Glück gibt es in Deutschland da klare Gewährleistungsregelungen und Verjährungsfristen... Dass sich da das Gericht überhaupt genauer befasst, ist wieder ein Beweis für deren mir unbegreifliches Rechtssystem...

Ich bin echt froh in Deutschland zu leben =)

Ellersiek 04.11.2011 10:54

Wenn es nicht so bitter wäre, konnte man drüber lachen (wozu man als nicht beteiligter Dritter neigen könnte). Ich befürchte allerdings, das so ein Fall auch in deutschen Gerichtssälen vorkommen könnte.

Ob man wohl erfahren wird, wie der Fall ausgeht?

Danke für den Link und Gruß
Ralf

erwinkfoto 04.11.2011 11:07

4100$ waren noch vor der Krise ein Haufen Kohle.
Die 48.000$ von heute sind nicht mehr so viel wert. :mrgreen:

1) Die 15 min. werden die wohl nie vergessen.
2)Der Bräutigam ist ein Opportunist, ich denke, die 48.000 sollen seine Scheidungskosten decken. Es muss ja niemand erfahren, was dann mit dem Geld geschieht, eine Hochzeit ist ja ne private Sache, ne?

Sofian 04.11.2011 12:05

Zitat:

Zitat von Ellersiek (Beitrag 1244806)
Wenn es nicht so bitter wäre, konnte man drüber lachen (wozu man als nicht beteiligter Dritter neigen könnte). Ich befürchte allerdings, das so ein Fall auch in deutschen Gerichtssälen vorkommen könnte.

Zum Glück eben nicht, siehe mein Post oben.

steve.hatton 04.11.2011 12:17

Was lernen wir: Die Anwälte haben gutes Geld verdient.

Ellersiek 04.11.2011 13:11

Zitat:

Zitat von Sofian (Beitrag 1244837)
Zum Glück eben nicht, siehe mein Post oben.

Gibt es in Amerika ja auch (siehe Ausgangslink). Der Kläger hat wohl kurz vor Ende dieser First geklagt:
Zitat:

...Mr. Remis sued in 2009, just before the statute of limitation was about to expire...
Wie lang wäre die Frist wohl in Deutschland gewesen?

Gruß
Ralf

Sofian 04.11.2011 16:26

Allgemeine Verjährungsfrist im Zivilrecht (in diesem Fall für das Schulden einer werksvertragslichen Leistung) sind 3 Jahre.


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