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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » BGH:Fotografieren von Schlössern und Gärten kann Geld kosten
Antwort
 
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Alt 17.12.2010, 14:53   #1
tom.analogfoto
 
 
Registriert seit: 28.06.2009
Ort: Wien
Beiträge: 21
BGH:Fotografieren von Schlössern und Gärten kann Geld kosten

naja, sowas wollte ich eigentlich nicht als ersten Thread posten:

Wer Schlösser und Gärten wie Sanssouci, Schloss Charlottenburg oder die Pfaueninsel in Berlin fotografieren und seine Fotos kommerziell verwerten will, kann dafür künftig zur Kasse gebeten werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH)

Zum ganzen Artikel auf golem.de

freundliche Grüße aus Wien,
tom

PS: edit hat mich erinnert zu erwähnen, dass dieser Post als Info gilt und ich keine "wirkliche" Meinung dazu habe....

Geändert von tom.analogfoto (17.12.2010 um 15:15 Uhr)
tom.analogfoto ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 17.12.2010, 15:02   #2
alberich
 
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
Na ja, wenn irgendein Kosmetikhersteller den Verkauf einer Antifaltentinktur mit Hilfe einer inspirierenden Aufnahme eines allseits bekannten Schlosses befördern möchte, dann sollte das auch entlohnt werden. Es ist teuer, sehr teuer all diese Gebäude am Leben zu erhalten und da das bestehende System lieber Geld in z.B. marode und zugleich marordierende Banken steckt, muss die Kohle nun mal irgendwo herkommen.

Wenn ich mit Bildern dieser Gebäude Geld verdienen sollte, dann würde ich es als durchaus verständlich und gerecht empfinden, wenn ich dafür einen Obulus abtreten muss.
alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2010, 15:14   #3
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
ja, finde ich auch korrekt. Allerdings macht das Gericht auch noch einen Unterschied, ob das Bild auf dem Gelände oder von außerhalb aufgenommen wurde.
__________________
Gruß,
Michael
binbald ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2010, 15:56   #4
BodenseeTroll
 
 
Registriert seit: 24.02.2007
Ort: Konstanz
Beiträge: 1.095
Zitat:
Zitat von tom.analogfoto Beitrag anzeigen
Wer Schlösser und Gärten wie Sanssouci, Schloss Charlottenburg oder die Pfaueninsel in Berlin fotografieren und seine Fotos kommerziell verwerten will, kann dafür künftig zur Kasse gebeten werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH)
Nein. So entschied er nicht.

Im Grunde hat sich rechtlich kaum etwas geändert, denn zur Kasse gebeten werden kann nur der, der innerhalb der Grundstücke fotografiert.

Viele Grüsse,

Michael
__________________
Fotos: seetroll.ipernity.com
BodenseeTroll ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2010, 17:09   #5
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
Ich weiß warum ich am liebsten alte Ruinen fotografiere, um die sich keiner mehr kümmert.

Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
Flickr
About Schmidt ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 17.12.2010, 17:50   #6
boo70200
 
 
Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 678
Das bedeutet das vom öffentlichen Weg Fotos machen darf und diese auch kommerziel nutzen dürfen, ohne etwas dafür zu zahlen?!
boo70200 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2010, 20:52   #7
alberich
 
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
http://photoscala.de/Artikel/BGH-Pan...echt-aber-auch

Zitat:
[...]Davon ausgenommen ist natürlich weiter das Recht, das Gebäude außerhalb des Gartens fotografieren zu dürfen. Dieses Recht wurde durch diese Entscheidung nicht eingeschränkt.[...]Diese Entscheidung schafft endlich Rechtsklarheit, wenn es um die Frage der Reichweite der Panoramafreiheit geht. Der BGH hat nun entschieden, dass diese nicht für öffentliche Parks und Gartenanlagen gilt, auch wenn diese einer Stiftung des öffentlichen Rechts gehören und der Zugang kostenlos ist. Hier gilt weiter das Hausrecht des Inhabers, mithilfe dieser bestimmen darf, ob und wie fotografiert werden darf.

Für den Fotoamateur ändert sich durch dieses Urteils nichts; Berufsfotografen und Fotografen, welche mit dem Verkauf der Bilder aus dem Park Geld verdienen, müssen sich jedoch darauf einstellen, eventuell in Zukunft eine Gebühr für das Fotografieren in Gärten und Parkanlagen zu zahlen.
alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2010, 21:13   #8
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Fragt sich nur, wie streng das ausgelegt wird. Ich bin da gerade etwas verunsichert, weil ich ein Bild von Sanssouci in der FC habe. Ist zwar keine kommerzielle Verwertung, aber auf übereifrige Abmahnanwälte habe ich auch wenig Lust. Da mein Leben nicht davon abhängt: vorsichtshalber löschen?
__________________
Gruß Jens
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2010, 21:15   #9
Ellersiek
 
 
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.004
Zitat:
Zitat von boo70200 Beitrag anzeigen
Das bedeutet das vom öffentlichen Weg Fotos machen darf und diese auch kommerziel nutzen dürfen, ohne etwas dafür zu zahlen?!
Ja, aber nur, wenn der öffentliche Weg nicht schon an eine Stiftung übertragen worden ist.

Die Welt wird nicht wirklich einfacher.

Gruß
Ralf
__________________
"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy)
"Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden!
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Alt 18.12.2010, 00:14   #10
Kabuto
 
 
Registriert seit: 04.01.2006
Ort: Berlin Tempelhof/Mariendorf
Beiträge: 925
Jens, mit abmahnwütigen Anwälten dürftest Du eher weniger zu tun geben.
Meine mich zu erinnern, daß die Stiftung das Thema "Rechte durchsetzen" immer noch selber in der Hand hält.

100% Sicherheit würde es aber nur geben, wenn Du das Bild aus der FC rausnimmst.


Der nächste Schritt wird aber wohl wieder sein, daß die "Stiftung P.S und G" versuchen wird, auch das private/amteurhafte Fotografieren zu unterbinden.
Gab da doch schon mal einen Versuch.

Geändert von Kabuto (18.12.2010 um 00:19 Uhr)
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