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#1 |
Registriert seit: 28.06.2009
Ort: Wien
Beiträge: 21
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BGH:Fotografieren von Schlössern und Gärten kann Geld kosten
naja, sowas wollte ich eigentlich nicht als ersten Thread posten:
Wer Schlösser und Gärten wie Sanssouci, Schloss Charlottenburg oder die Pfaueninsel in Berlin fotografieren und seine Fotos kommerziell verwerten will, kann dafür künftig zur Kasse gebeten werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) Zum ganzen Artikel auf golem.de freundliche Grüße aus Wien, tom PS: edit hat mich erinnert zu erwähnen, dass dieser Post als Info gilt und ich keine "wirkliche" Meinung dazu habe.... Geändert von tom.analogfoto (17.12.2010 um 15:15 Uhr) |
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#2 |
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
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Na ja, wenn irgendein Kosmetikhersteller den Verkauf einer Antifaltentinktur mit Hilfe einer inspirierenden Aufnahme eines allseits bekannten Schlosses befördern möchte, dann sollte das auch entlohnt werden. Es ist teuer, sehr teuer all diese Gebäude am Leben zu erhalten und da das bestehende System lieber Geld in z.B. marode und zugleich marordierende Banken steckt, muss die Kohle nun mal irgendwo herkommen.
Wenn ich mit Bildern dieser Gebäude Geld verdienen sollte, dann würde ich es als durchaus verständlich und gerecht empfinden, wenn ich dafür einen Obulus abtreten muss. |
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#3 |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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ja, finde ich auch korrekt. Allerdings macht das Gericht auch noch einen Unterschied, ob das Bild auf dem Gelände oder von außerhalb aufgenommen wurde.
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Gruß, Michael |
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#4 | |
Registriert seit: 24.02.2007
Ort: Konstanz
Beiträge: 1.095
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Zitat:
Im Grunde hat sich rechtlich kaum etwas geändert, denn zur Kasse gebeten werden kann nur der, der innerhalb der Grundstücke fotografiert. Viele Grüsse, Michael
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Fotos: seetroll.ipernity.com |
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#5 |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
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Ich weiß warum ich am liebsten alte Ruinen fotografiere, um die sich keiner mehr kümmert.
![]() Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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#6 |
Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 678
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Das bedeutet das vom öffentlichen Weg Fotos machen darf und diese auch kommerziel nutzen dürfen, ohne etwas dafür zu zahlen?!
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#7 | |
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
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http://photoscala.de/Artikel/BGH-Pan...echt-aber-auch
Zitat:
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#8 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Fragt sich nur, wie streng das ausgelegt wird. Ich bin da gerade etwas verunsichert, weil ich ein Bild von Sanssouci in der FC habe. Ist zwar keine kommerzielle Verwertung, aber auf übereifrige Abmahnanwälte habe ich auch wenig Lust. Da mein Leben nicht davon abhängt: vorsichtshalber löschen?
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Gruß Jens |
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#9 | |
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.004
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Zitat:
![]() Die Welt wird nicht wirklich einfacher. Gruß Ralf
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"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy) "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden! |
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#10 |
Registriert seit: 04.01.2006
Ort: Berlin Tempelhof/Mariendorf
Beiträge: 925
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Jens, mit abmahnwütigen Anwälten dürftest Du eher weniger zu tun geben.
Meine mich zu erinnern, daß die Stiftung das Thema "Rechte durchsetzen" immer noch selber in der Hand hält. 100% Sicherheit würde es aber nur geben, wenn Du das Bild aus der FC rausnimmst. Der nächste Schritt wird aber wohl wieder sein, daß die "Stiftung P.S und G" versuchen wird, auch das private/amteurhafte Fotografieren zu unterbinden. Gab da doch schon mal einen Versuch. Geändert von Kabuto (18.12.2010 um 00:19 Uhr) |
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