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#1 |
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Münster, bzw. ab und zu auch Lengerich (Westf.)
Beiträge: 1.932
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Einkünfte aus selbstständiger Arbeit?
Hi,
ich lese und lese und werde einfach nicht schlauer. Wie ist das, wenn man gelegentlich einen Fotoauftrag annimmt und sich damit etwas dazuverdienen will? Die Rede ist von maximal 10 Events im Jahr. Ein User hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass man nicht unbedingt ein Gewerbe braucht, sondern die Steuern auch anders abführen kann. Hier kann man etwas über "Selbstständige Arbeit" nachlesen. Doch frage ich mich jetzt immer noch, was ich dann überhaupt machen muss, damit alles legal ist. Was ist zB dann mit der Handwerkskammer? Hat jemand Erfahrungen damit? Diese ganzen Themen erschlagen einen einfach ![]() LG, Melanie |
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#2 |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.509
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Hallo Melanie,
ich habe mir erlaubt, den Beitrag ins Cafe zu "schieben", denn dieser hat mit "Vor der Aufnahme (Bildgestaltung, Bildaufbau, Aufnahmepraxis)" nun wirklich nichts zu tun.
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LG Manfred ...der nun über 15 Jahre mit einer ![]() So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange |
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#3 | |
Themenersteller
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Münster, bzw. ab und zu auch Lengerich (Westf.)
Beiträge: 1.932
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Zitat:
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#4 |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.509
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...na ja, das geht eben noch so durch....
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LG Manfred ...der nun über 15 Jahre mit einer ![]() So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange |
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#5 | |
Registriert seit: 01.07.2009
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 1.416
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Zitat:
ohne Vorkenntnisse ist es auch sehr schwer durchzublicken. Der von dir gepostete Link ist für dich jedoch irrelevant, da es dort um sogenannte "Freie Berufe" geht. Freiberufler sind KEINE Gewerbetreibende, für sie gelten besondere Regelungen im Vergleich zu sonstigen Berufen, die ein Gewerbe voraussetzen. Ein Berufsfotograf ist ein Gewerbetreibender. Ob du nun ein Gewerbe amelden musst, ist Abwägungssache. Der Gesetzgeber definiert ein Gewerbe folgendermaßen: "Eine offene, auf Dauer und Gewinnerzielung ausgerichtete, selbständige Tätigkeit, durch die auf einem Markt entgeltliche Leistungen angeboten werden." Meiner Meinung nach treffen bei dir alle Voraussetzungen bis auf eine -nämlich die dauerhafte Ausübung- zu. Hier kommt die Abwägung zum Tragen, ist ca. 10 im Jahr schon als "dauerhaft" zu werten?? Ich glaube nicht, da du ja nicht fest und dauerhaft Einnahmen erzielen möchtest sondern nur gelegentlich. Betreibst du kein Gewerbe, unterliegen die Einnahmen, die du erzielst aber trotzdem der Einkommenssteuer. Das ist nur, was mir spontan dazu einfällt. Um sicher zu gehen, solltest du mal bei dir im Finanzamt oder einen Steuerberater fragen. EDIT: Hab noch mal nach geschlagen: Meines Wissens nach müssten die Einnahmen zu den sonstigen Einkünften gemäß § 22 EStG gehören. Da hättest du auch einen Freibetrag von 256 Euro. Hängt auch davon ab, wieviel du insgesamt im Jahr sonst aus nichtselbständiger Arbeit (Nebenjobs etc. verdienst), da hast du ja auch eine Freigrenze für die Einkommenssteuer im Allgemeinen. Geändert von Sofian (10.04.2010 um 22:44 Uhr) |
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#6 |
Themenersteller
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Münster, bzw. ab und zu auch Lengerich (Westf.)
Beiträge: 1.932
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Hallo Sofian,
danke für deine Antwort ![]() Ich bin mir nicht sicher, ob ich beim Finanzamt nachfragen sollte. Die sind schließlich auch auf Gewinn aus und beraten einen daher nicht unbedingt optimal... Was ich vllt noch dazu sagen sollte: Ich mache keine Werbung für mich. Ich nehme nur Aufträge an, wo mich jemand gefragt hat. Ich habe noch einen anderen Nebenjob. Der ist aber auch nicht regelmäßig und bringt umgerechnet aufs Jahr nichtmal 100€ im Monat ein. LG, Melanie |
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#7 | |
Registriert seit: 17.02.2009
Beiträge: 1.410
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Zitat:
Ich weiß nicht, warum ausgerechnet Leute beim Finanzamt einen über den Tisch ziehen sollten.. ![]() edit: natürlich wird dir beim Amt das Geld nicht hinterher geworfen, weil sie alle so unglaublich Menschenfreundlich sind. Aber man muss denke ich schon differenzieren zwischen irgendwelchen Beratern, die wirklich nur auf Kohle aus sind und den Menschen, die für den Staat arbeiten - nicht das das gleich alles Goldjungs wären, aber was hätten sie davon 'dich' (oder wen auch immer) in die sch**** zu reiten? Vermutlich garnichts. lg, Basti Geändert von Bodo90 (10.04.2010 um 22:56 Uhr) |
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#8 |
Registriert seit: 01.07.2009
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 1.416
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Ich sehe das unproblematisch bei dir. Wie du ja sagst, ist die Tätigkeit zwar auf Gewinnerzielung aus, aber nicht auf Dauer ausgerichtet, sondern nur gelegentlich. Damit hätten wir das Problem mit dem Gewerbe nicht.
Zum Thema Einkommenssteuer: Wenn du jetzt keine großen anderen Einnahmen hast, musst du dir ebenfalls keine Sorgen machen. Du hast einen Freibetrag von 8.004 Euro gemäß § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG. |
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#9 | |
Themenersteller
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Münster, bzw. ab und zu auch Lengerich (Westf.)
Beiträge: 1.932
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Zitat:
![]() LG, Melanie |
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#10 |
Registriert seit: 10.08.2008
Beiträge: 916
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Ist zwar jetzt OT aber sorry, bei solchen Behauptungen geht mir der Hut hoch.
Das Praktikum scheint Dir nicht viel gebracht zu haben ![]() Du scheinst noch nie etwas von Compliance gehört zu haben, denn dann wüßtest Du wie stark die Überwachung von Mitarbeitergeschäften bei Bankangestellten ist. |
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