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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Mietkaution bei Privatinsolvenz des Vermieters
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Alt 25.01.2011, 11:08   #1
el-ray
 
 
Registriert seit: 07.03.2009
Ort: 94209 Regen
Beiträge: 2.661
Mietkaution bei Privatinsolvenz des Vermieters

Hallo Leute,

ich habe hier ein Problem, ich sollte eigentlich die Auktion meiner alten Wohnung zurück bekommen. Miete und Kaution wurde nachweislich von den Vermietern über ein extra Konto gemanaget, welches aber nicht explizit als Kautionskonto ausgeweisen war. Jetzt will der Insolvenzverwalter die Kaution nicht rausrücken, mit eben der Begründung, dass die Kaution nicht über ein Kautionskonto verwaltet wurde...
Habe ich da rechtlich gesehen eine Chance? Mangels Rechtsschutzversicherung versuche ich es erst mal hier. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
__________________
Beste Grüße,
Reinhold
el-ray ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 25.01.2011, 12:18   #2
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.420
Aus einem Insolvenzrechtskommentar: "Eine Sicherheitsleistung des Wohnraum-Mieters, die der Vermieter gem § 551 III BGB getrennt von seinem Vermögen angelegt hat, kann in der Insolvenz des Vermieters ausgesondert werden. Der Mieter kann die Mietkaution nur dann aussondern, wenn der Vermieter sie auf einem entsprechend gekennzeichneten Sonderkonto angelegt hat. Hat dieser die Kaution unter Verletzung von § 551 III 3 BGB nicht vom Eigenvermögen des Schuldners getrennt angelegt, besteht keine Aussonderungsbefugnis für den Mieter. Dieser hat lediglich eine Insolvenzforderung."

Auf deutsch: Kannste vergessen. Du hast eine Insolvenzforderung, die Du bis zum Prüfungstermin beim Insolvenzverwalter anmelden solltest. Dann bekommst Du vielleicht wenigstens noch die Quote auf deine Forderung.

Das hier ist aber keine Rechtsberatung mit Absolutheitsanspruch und Haftungsübernahme. Das ist dir schon bewusst, oder?
__________________
Gruß,
Itscha

"Sowas kommt von sowas!" (Stan Laurel) http://www.moselpixx.de
Itscha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2011, 12:25   #3
el-ray

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.03.2009
Ort: 94209 Regen
Beiträge: 2.661
Zitat:
Das hier ist aber keine Rechtsberatung mit Absolutheitsanspruch und Haftungsübernahme. Das ist dir schon bewusst, oder?
Danke, ja ist mir klar, wollte nur mal eine kleine Tendenz hören... sieht wohl schlecht aus 780 Euro in den Sand gesetzt...
__________________
Beste Grüße,
Reinhold
el-ray ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2011, 13:14   #4
Claus_H
 
 
Registriert seit: 18.03.2006
Ort: Köln
Beiträge: 459
Ich kann Dir empfehlen Mitglied im Mieterverein zu werden. Bin ich auch und die haben mir schon mehr als einmal geholfen.
__________________
Schlechte Fotos zu machen ist immer noch besser als "malen nach Zahlen"
Claus_H ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2011, 13:25   #5
el-ray

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.03.2009
Ort: 94209 Regen
Beiträge: 2.661
Zitat:
Ich kann Dir empfehlen Mitglied im Mieterverein zu werden. Bin ich auch und die haben mir schon mehr als einmal geholfen.
Ja das werde ich auf jeden Fall tun. War meine erste eigene Wohnung...danach ist man immer schlauer...
__________________
Beste Grüße,
Reinhold
el-ray ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 25.01.2011, 13:47   #6
stero
 
 
Registriert seit: 01.08.2009
Ort: Würselen
Beiträge: 86
Wenn das Konto auf dem Dein vermieter das Geld angelegt hat ein Konto war das der Vermieter nur fuer Mietkautionen (auch fuer mehrere Wohnungen) genutzt hat, die Einzahlungen darauf als Kaution erkennbar sind und Auszahlungen (z.B. dadurch das im Mietvertrag eine Kautionssummer steht die dann als Einzahlung erkennbar ist) ebenso und ausser Zinsen und Gebuehren keinerlei weitere regelmaessige Kontoaktivitaet vorliegt ist das Konto dem Charakter nach ein Kautionskonto....
Du hast eine realistische Chance... Ein kautionskonta ist nicht dadurch ein solches weil maes irgendjemand draufschreibt (da hilft natuerlich)sondern es ergibt sich durch nachgewiesene Verwendung
Wichtig ist das Du Deine Forderung gegen den Schuldner, bzw den Insolvenzverwalter einrichst. Er muss Dir beweisen das es kein Kautionskonto ist nicht Du ihm das es eins ist.
Am besten geht das natuerlich mit einem Anwalt oder Mieterverein.
Sollte der insolvenzverwalter weiter sagen es ist keins kannst Du ja davon ausgehen das der Vermieter den Betrag veruntreut hat und entsprechend Anzeige erstatten.... das kann eine Privatinsolvenz verhindern und eignet sich hervorragend als Druckmittel

Geändert von stero (25.01.2011 um 13:50 Uhr)
stero ist offline   Mit Zitat antworten
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