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#1 |
Registriert seit: 07.03.2009
Ort: 94209 Regen
Beiträge: 2.661
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Mietkaution bei Privatinsolvenz des Vermieters
Hallo Leute,
ich habe hier ein Problem, ich sollte eigentlich die Auktion meiner alten Wohnung zurück bekommen. Miete und Kaution wurde nachweislich von den Vermietern über ein extra Konto gemanaget, welches aber nicht explizit als Kautionskonto ausgeweisen war. Jetzt will der Insolvenzverwalter die Kaution nicht rausrücken, mit eben der Begründung, dass die Kaution nicht über ein Kautionskonto verwaltet wurde... ![]() Habe ich da rechtlich gesehen eine Chance? Mangels Rechtsschutzversicherung versuche ich es erst mal hier. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
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Beste Grüße, Reinhold |
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#2 |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.420
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Aus einem Insolvenzrechtskommentar: "Eine Sicherheitsleistung des Wohnraum-Mieters, die der Vermieter gem § 551 III BGB getrennt von seinem Vermögen angelegt hat, kann in der Insolvenz des Vermieters ausgesondert werden. Der Mieter kann die Mietkaution nur dann aussondern, wenn der Vermieter sie auf einem entsprechend gekennzeichneten Sonderkonto angelegt hat. Hat dieser die Kaution unter Verletzung von § 551 III 3 BGB nicht vom Eigenvermögen des Schuldners getrennt angelegt, besteht keine Aussonderungsbefugnis für den Mieter. Dieser hat lediglich eine Insolvenzforderung."
Auf deutsch: Kannste vergessen. Du hast eine Insolvenzforderung, die Du bis zum Prüfungstermin beim Insolvenzverwalter anmelden solltest. Dann bekommst Du vielleicht wenigstens noch die Quote auf deine Forderung. Das hier ist aber keine Rechtsberatung mit Absolutheitsanspruch und Haftungsübernahme. Das ist dir schon bewusst, oder? |
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#3 | |
Themenersteller
Registriert seit: 07.03.2009
Ort: 94209 Regen
Beiträge: 2.661
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Zitat:
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Beste Grüße, Reinhold |
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#4 |
Registriert seit: 18.03.2006
Ort: Köln
Beiträge: 459
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Ich kann Dir empfehlen Mitglied im Mieterverein zu werden. Bin ich auch und die haben mir schon mehr als einmal geholfen.
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Schlechte Fotos zu machen ist immer noch besser als "malen nach Zahlen" |
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#5 | |
Themenersteller
Registriert seit: 07.03.2009
Ort: 94209 Regen
Beiträge: 2.661
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Zitat:
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Beste Grüße, Reinhold |
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#6 |
Registriert seit: 01.08.2009
Ort: Würselen
Beiträge: 86
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Wenn das Konto auf dem Dein vermieter das Geld angelegt hat ein Konto war das der Vermieter nur fuer Mietkautionen (auch fuer mehrere Wohnungen) genutzt hat, die Einzahlungen darauf als Kaution erkennbar sind und Auszahlungen (z.B. dadurch das im Mietvertrag eine Kautionssummer steht die dann als Einzahlung erkennbar ist) ebenso und ausser Zinsen und Gebuehren keinerlei weitere regelmaessige Kontoaktivitaet vorliegt ist das Konto dem Charakter nach ein Kautionskonto....
Du hast eine realistische Chance... Ein kautionskonta ist nicht dadurch ein solches weil maes irgendjemand draufschreibt (da hilft natuerlich)sondern es ergibt sich durch nachgewiesene Verwendung Wichtig ist das Du Deine Forderung gegen den Schuldner, bzw den Insolvenzverwalter einrichst. Er muss Dir beweisen das es kein Kautionskonto ist nicht Du ihm das es eins ist. Am besten geht das natuerlich mit einem Anwalt oder Mieterverein. Sollte der insolvenzverwalter weiter sagen es ist keins kannst Du ja davon ausgehen das der Vermieter den Betrag veruntreut hat und entsprechend Anzeige erstatten.... das kann eine Privatinsolvenz verhindern und eignet sich hervorragend als Druckmittel Geändert von stero (25.01.2011 um 13:50 Uhr) |
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