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#1 |
Registriert seit: 23.01.2008
Ort: Hohenlohe-Franken
Beiträge: 753
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Ich glaub ich steh im Wald und die Rehlein sagen DU zu mir ...
Hallo Forengemeinde,
gerade habe ich einen genau so seltsamen wie beunruhigenden Anruf erhalten: Eine Frau am anderen Ende, sie sei von der "Gebührenzentrale" und ich sei einer von 150 ausgewählten (Fernseh-)Nutzern, die an einem Spiel teilnehmen "dürfen". Ich solle einfach die Werbung bewerten - im Sinne von: Gefällt mir / gefällt mir nicht. Dazu würden sie mir eine Fernbedienung zusenden, auf der ich dann beim Werbung gucken nur auf den entsprechenden Knopf drücken müsse. Durch das Abstimmen nähme ich automatisch an der Verlosung teil, der Gewinn sei das jeweils beworbene Produkt; Auto, PC, Parfüm etc. pp. Damit die Gewinne für mich steuerfrei wären, würde eine Teilnahmegebühr in Höhe von monatlich 59 Euro erhoben. Aha. Da war er also, der berühmte Pferdefuss. Ob ich denn Interesse hätte, fragte die Frau am Telefon. Nun den Rest des Gesprächs: Ich: Eigentlich nicht. Ich sehe mir die Werbung nie an. Sie: Wir würden die 59 Euro direkt über Ihre Telefongebühren einziehen. Ist das in Ordnung? Ich: Nein, ist es nicht. Ich will ja gar nicht teilnehmen. Sie: Gut, dann ziehen wir die Gebühren über ihre Telefonrechnung ein. Ich: Hören Sie, ich sagte, ich will nicht teilnehmen! Sie: Gut, dann wünsche ich Ihnen viel Glück und große Gewinne. Auf wiederhören. Sie legte auf. Ich auch. Nanu? Was war das denn jetzt? So etwas ist mir auch noch nicht untergekommen. Ich bin mal auf die nächste Telefonrechnung gespannt. Zum Glück hat die Telekom keine Einzugsermächtigung, die Rechnung landet also erst mal bei mir, bevor Geld rausgeht. Habt ihr so etwas auch schon erlebt? Wie sollte man sich das verhalten? Einfach mal abwarten, Anzeige bei der Polizei erstatten oder was? Greets, speedy |
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#2 |
Registriert seit: 17.12.2007
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 22.162
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Das ist bis jetzt das dreisteste, was ich gehört habe.... und ich durfte in der Hinsicht in den letzten Jahren auch schon einiges miterleben.
Halte uns auf dem Laufenden! |
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#3 |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
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Da (soviel ich weiß) Werbung über das Telefon verboten ist, würde ich mal die Verbraucherzentrale anrufen und zudem den Empfang der vielleicht ankommenden Sendung (Fernbedienung?) verweigern. Lass dir die Verweigerung der Sendung vom Zusteller quittieren. Gegebenen Falls würde ich nach Rücksprache mit der Verbraucherzentrale eine Anzeige erstatten und mal meinen Telefonanbieter kontaktieren. Vielleicht lässt sich ermitteln, von wo der Anruf kam. Man bin ich froh, dass ich eine Geheimnummer habe. Bei Anrufen auf mein Handy lege ich bei so was immer gleich auf.
Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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#4 |
Registriert seit: 15.02.2010
Ort: bei Ulm
Beiträge: 1.188
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1. Brief (Einschreiben/Rückschein) an die Telekom, dass Du jeder Fremdabbuchung/Inrechnungstellung widersprichst! - Bestätigen lassen!!!
2. Kontoauszüge sofort kontrollieren! Evtl. Abbuchungen SOFORT zurück holen lassen! 3. WENN Abbuchung erfolgte: Strafanzeige! (Jetzt erst hast Du eine verwertbare Adresse) Tipp: Bei solchen Anrufen lege ich sofort auf! Ich hatte 'mal einen, der rief täglich mehrfach an (Nr. war sichtbar). Ein kurzer Luftstoß mit der Trillerpfeife und Ruhe war! Ist zwar brutal, aber effektiv!
__________________
Gruß Werner ![]() |
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#5 |
Forendiva
Registriert seit: 04.02.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.063
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Ja... das dachte ich auch immer. Habe ich zwar noch nicht probiert, aber die Idee hat(te) ihren Reiz. Doch kürzlich hat einer dieser miesen Anrufer eine Frau genau wegen so einer Trillerpfeifen-(Notwehr-)Attacke angezeigt, wegen Körperverletzung. Sollte ich den Artikel wiederfinden, reiche ich den Link nach.
__________________
Gruß aus Hamburg von Sabine Rettet die Wälder, esst mehr Biber! |
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#6 | |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
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Zitat:
Gruß Wolfgang
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#7 |
Registriert seit: 15.02.2010
Ort: bei Ulm
Beiträge: 1.188
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Genau so ist es! Es gilt der jur. Grundsatz: Wer anklagt, muß beweisen!
__________________
Gruß Werner ![]() |
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#8 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.527
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Der Beweis wäre aber mit dem Post hier erbracht - also einfach Unfug lassen.
Die Leute machen auch nur ihren miserabel bezahlten Job und brauchen neben dem Hungerlohn nicht auch noch körperliche Schädigungen. Viel effektiver ist m.E. den Anrufer zuerst nach seinem Namen, der Firma und der Telefonnummer zu fragen - dann legen die meisten auf, wer dann noch dran bleibt soll mir erklären woher er meine Nummer hat, dann legen die anderen 50 % auf. Somit begibt man sich selbst nicht in zweifelhaftes Fahrwasser! Wenn man schon witzig sein will, dann kan man ja behaupten entmündigt zu sein oder Alkoholiker - dann legen auch alle auf. Das lustigste in Bezug auf Menschen die ihren Namen am Telefon nicht preisgeben wollen ist zwar OT aber dennoch erwähnenswert: Ein Freund der Tochter ruft an und will "Christine" sprechen Vater: Wer ist denn bitte am Telefon? Anrufer: Ich möchte Christine sprechen Vater: Meine Tochter kennt niemand ohne Namen! Vater legt auf. |
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#9 | |
Registriert seit: 21.09.2005
Beiträge: 3.276
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Zitat:
Ich hätte angeblich jemanden im Straßenverkehr genötigt --> Straftatbestand. Ein Straftatbestand wird von Amts wegen verfolgt. Der Staatsanwalt bedient sich als Beweis eines Zeugen: Denjenigen den ich angeblich genötigt hätte. Damit gilt der Spruch Aussage gegen Aussage nicht mehr ![]() ![]() Und nun?? So long Eric
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"Eh ich mich uffresch - is mers lieber egal" |
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