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Alt 23.01.2010, 15:53   #1
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.502
Recht am Photo & Tantiemenhöhen

Aus aktuellem Anlass, möchte ich mal nachfragen, ob es nicht im höchsten Maße unprofessionell ist mit einem "Model" einen mündlichen Vertrag auszuhandeln, oder ob das nicht gewollt ist, sonst könnte das Model ja Lunte riechen, was mit "ihren" Photos alles so angestellt wird?

http://www.merkur-online.de/nachrich...ta-601580.html

Mir erscheint der aktuelle Fall am Münchner Landgericht schon sehr "anrüchig" und zudem denke ich dass eine jahrelange weltweite Kampagne deutlich mehr als 20.000 € Modelkosten beinhaltet, ganz zu schweigen von ein paar hundert Euronen.

Gibnt`s hier Leute die das beurteilen können - ohne die Diskussion über den Fall an sich aufzumachen, da in 3 Zeitungen (AZ, SZ und TZ) auch leicht unterschiedliche Dinge stehen....
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 23.01.2010, 18:41   #2
Schmiddi
abgemeldet
 
 
Registriert seit: 24.11.2004
Beiträge: 2.735
Also ich mache als Hobbyknipser kein Shooting ohne schriftlichen Vertrag - bei kommerzieller Nutzung wie hier (und die war ja scheints vorab klar) ist ein Vertrag ein klares MUSS. Für beide Seiten! Daher wunderts mich...

Andreas
__________________
Einige Bilders: Homepages sind wg. der DSGVO abgeschaltet!

Status: Tschüss , alles ist weg --- "reduziert" auf E-Size
Schmiddi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2010, 20:38   #3
Camobs
 
 
Registriert seit: 28.01.2009
Ort: Ansbach, Mfr.
Beiträge: 790
Ich würde ein Shooting auch niemals ohne Vertrag machen. Auch wenn die Bekannte noch so bekannt oder befreundet ist - selbst wenn es meine eigene Freundin ist.

Viele Grüße
Frank
Camobs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2010, 02:19   #4
steve.hatton

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.502
6ffenbar hat aber hier die Brauerei keinen Vertrag vorgelegt, warum wohl ?
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2010, 11:17   #5
AlexDragon
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 18.12.2003
Ort: Direkt neben Köln (=
Beiträge: 7.701
Zitat:
Zitat von steve.hatton Beitrag anzeigen
6ffenbar hat aber hier die Brauerei keinen Vertrag vorgelegt, warum wohl ?
Wenn es nur eine mündliche Vereinbarung gab, wo soll dann Bitte Schön ein Vertrag herkommen
AlexDragon ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 24.01.2010, 12:47   #6
cdan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 18.01.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 12.942
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen sog. "Nachhonoraranspruch" eines Fotomodels für eine ursprünglich nicht vereinbarte gesonderte Veröffentlichung. Das kein schriftlicher Vertrag vorliegt kann für das Model sogar günstig sein. Vergl. OLG Hamburg, 16.11.1990, Gz: 324 O395/90
__________________
dandyk.de
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