![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
|
![]() |
#1 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.502
|
Recht am Photo & Tantiemenhöhen
Aus aktuellem Anlass, möchte ich mal nachfragen, ob es nicht im höchsten Maße unprofessionell ist mit einem "Model" einen mündlichen Vertrag auszuhandeln, oder ob das nicht gewollt ist, sonst könnte das Model ja Lunte riechen, was mit "ihren" Photos alles so angestellt wird?
http://www.merkur-online.de/nachrich...ta-601580.html Mir erscheint der aktuelle Fall am Münchner Landgericht schon sehr "anrüchig" und zudem denke ich dass eine jahrelange weltweite Kampagne deutlich mehr als 20.000 € Modelkosten beinhaltet, ganz zu schweigen von ein paar hundert Euronen. Gibnt`s hier Leute die das beurteilen können - ohne die Diskussion über den Fall an sich aufzumachen, da in 3 Zeitungen (AZ, SZ und TZ) auch leicht unterschiedliche Dinge stehen.... |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#2 |
abgemeldet
Registriert seit: 24.11.2004
Beiträge: 2.735
|
Also ich mache als Hobbyknipser kein Shooting ohne schriftlichen Vertrag - bei kommerzieller Nutzung wie hier (und die war ja scheints vorab klar) ist ein Vertrag ein klares MUSS. Für beide Seiten! Daher wunderts mich...
Andreas
__________________
Einige Bilders: Homepages sind wg. der DSGVO abgeschaltet! Status: Tschüss ![]() ![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
#3 |
Registriert seit: 28.01.2009
Ort: Ansbach, Mfr.
Beiträge: 790
|
Ich würde ein Shooting auch niemals ohne Vertrag machen. Auch wenn die Bekannte noch so bekannt oder befreundet ist - selbst wenn es meine eigene Freundin ist.
Viele Grüße Frank |
![]() |
![]() |
![]() |
#4 |
Themenersteller
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.502
|
6ffenbar hat aber hier die Brauerei keinen Vertrag vorgelegt, warum wohl ?
|
![]() |
![]() |
![]() |
#5 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.12.2003
Ort: Direkt neben Köln (=
Beiträge: 7.701
|
|
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#6 |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 18.01.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 12.942
|
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen sog. "Nachhonoraranspruch" eines Fotomodels für eine ursprünglich nicht vereinbarte gesonderte Veröffentlichung. Das kein schriftlicher Vertrag vorliegt kann für das Model sogar günstig sein. Vergl. OLG Hamburg, 16.11.1990, Gz: 324 O395/90
__________________
dandyk.de |
![]() |
![]() |
![]()
|
|
|