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Alt 22.11.2009, 01:54   #1
Tomac
 
 
Registriert seit: 22.12.2008
Ort: Nähe Mainz
Beiträge: 504
Problem bei Ebay

Hallo Forum,

ich habe vor kurzem bei Ebay RAM-Speicher verkauft.
Die Speicher waren 100% in Ordnung als ich sie vor einiger Zeit ausgebaut habe. Danach lagen sie ca. 4 Monate in der OVP im Schrank (weder große Wärmeschwankungen oder Feuchtigkeit), bis ich sie jetzt bei EBAY verkauft habe. Habe auch in meinem Angebot darauf hingewiesen, dass es sich um einen Verkauf von Privat handelt, dass es gebrauchte Ware ist und dass ich keinerlei Gewährleistung o.ä geben kann.

Jetzt kommt das Problem:

Ich habe das Päckchen mit Hermes verschickt, d.h. ich habe es bei einem Laden abgegeben, der diesen Hermes-Service anbietet. Eingereicht habe ich es an einem Freitag (Donnerstag kam die Einzahlung auf mein Konto), Montag kam die Beschwerde, dass noch nichts da sei (das war schonmal der erste Grund, warum ich mich ärgere, kommt aber noch besser...), letztendlich ist dann die Sendung am Mittwoch oder Donnerstag da gewesen.

Am Abend erreichte mich dann die Mitteilung des Käufers, dass er die Riegel in seinem PC verbaut habe, diese aber nicht funktionieren. Da war ich schonmal ein wenig verblüfft, den bei mir war alles i.O., dass der Käufer dann aber noch mit Rücknahme und Polizei anfing brachte mich aber dann endgültig zum platzen.

Habe sofort bei Ebay angerufen und der Herr am Telefon sagte mir, dass ich soweit im Recht sei, dass ich, wenn ich nicht absichtlich defekte Ware verkauft habe (na sicher, macht mir auch soviel Spaß mit dem Käufer zu streiten), auf den Hinweis der verweigerten Gewährleistung bestehen soll.

Da der Ebay-Mensch aber sicherlich kein Anwalt ist und sich wahrscheinlich auch nicht so auskennt, habe ich nun die Hoffnung hier etwas Hilfe zu bekommen.

Soll ich auf mein Recht bestehen (ich habe definitiv intakte Ware verkauft) oder die defekte Ware zurücknehmen, in die Tonne kloppen und auf dem Verlust sitzen bleiben?

Vielen Dank für Hilfe (und sorry für den langen Text)

Dominik
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Alt 22.11.2009, 02:28   #2
emanon
 
 
Registriert seit: 07.09.2008
Ort: Lüdenscheid
Beiträge: 244
Im Grunde genommen bist du auf der richtigen Seite.
Jedoch habe ich mal m.E. irgendwo gelesen das wenn man einwandfrei funktionierende Ware anbietet auch eine Art von Gewährleistung bieten muss-auch als privater.
Da man ausdrücklich drauf hinweist das die Ware funktionsfähig ist.
Aber wie gesagt,irgendwo gelsen-und im Netz steht viel Müll.

Frag doch Montag am besten einfach mal nen Anwalt für IT-Recht,dann bist du auf der sicheren Seite.

Natürlich kann es sein das der Käufer den RAM geplättet hat,oder auch beim Transport was kaputt gegangen ist.
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Gruß
emanon

Mit netten Worten und einer Pistole erreicht man mehr, als nur mit netten Worten...
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Alt 22.11.2009, 02:40   #3
Tomac

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 22.12.2008
Ort: Nähe Mainz
Beiträge: 504
Das segte mir auch schon der Ebay-Mann. Es kann nur so sein, dass beim Transport oder beim Einbau die Dinger kaputt gegangen sind. Ich habe die sehr vorsichtig ausgebaut und ein Erdungskabel benutzt, da die Rams gegen elektrostatische Entladung oft recht empfindlich sind (obwohl es sich um Corsair XMS handelt, die dicke Währmeleitbleche haben).

Mit dem Anwalt ist halt blöd, da ich Student bin und nicht auf dem Geld sitze.
Habe nur keine Lust, zerstörte Rams zurückzubekommen, wenn ich funktionierende verschickt habe.
__________________
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Alt 22.11.2009, 02:42   #4
emanon
 
 
Registriert seit: 07.09.2008
Ort: Lüdenscheid
Beiträge: 244
Verbraucherzentrale? Vllt. wissen die Rat?
Bescheidene Situation,da ist guter Rat teuer.
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Gruß
emanon

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Alt 22.11.2009, 02:52   #5
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
naja, gerade beim RAM-Einsetzen kann man am all-thumbs-day schon mal was kaputt machen... Oder dass bei so vielen unterschiedlichen RAM-Typen Dein Riegel einfach nicht bei ihm laufen kann...

Ich würde gar nichts machen. Je nachdem wie Du die Ware beschrieben hast, kann er evtl. geltend machen, dass die Lieferung nicht der Beschreibung entspricht. Aber dann ist er in der Nachweispflicht und muss Dir nachweisen, dass die Riegel schon von Dir her defekt waren.

Insofern würde ich das ruhig sehen, Dich auf Deinem reinen Gewissen ausruhen, ihm aber als gütliche Einigung anbieten, dass er es zurückschickt, Du ihm den Kaufpreis erstattest, wenn sie tatsächlich defekt sind (dann bleibst Du halt auf dem Porto sitzen), aber ansonsten: soll er doch mal aktiv werden....
__________________
Gruß,
Michael
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Alt 22.11.2009, 02:58   #6
emanon
 
 
Registriert seit: 07.09.2008
Ort: Lüdenscheid
Beiträge: 244
Ich glaube auch kaum das sich ein Rechtsstreit um 20 Euro lohnt.

Mach es doch so wie binbald geschrieben hat,warte einfach was passiert.
Nur immer schön höflich und sachlich bleiben-was vielen Ebayern sehr schwer fällt.
__________________
Gruß
emanon

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Alt 22.11.2009, 15:56   #7
Tobi.
 
 
Registriert seit: 24.08.2005
Beiträge: 5.348
Zitat:
Zitat von Tomac Beitrag anzeigen
Mit dem Anwalt ist halt blöd, da ich Student bin und nicht auf dem Geld sitze.
Nur für den Fall, dass du es wirklich mal brauchst: Bei vielen Unis bietet der AStA kostenlose Rechtsberatung an. Bei uns ist das über eine Rechtsanwältin, die einmal die Woche Sprechstunde hat und für alle Probleme ein offenes Ohr bietet.

Und nein, wegen 20€ würde ich da nicht hingehen. ;-)

Tobi
Tobi. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2009, 17:25   #8
Eyebecks
 
 
Registriert seit: 29.10.2007
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 274
Wie ist das eigentlich, wenn ich von privat zu privat gebrauchte Sachen verkaufe?

Nun, eigentlich ist das nicht so kompliziert.

1. Beschreibe Deine Ware ordentlich (Fotos und möglichst detaillierte Beschreibung).
2. Teste die Ware vorher, wenn das möglich ist. Ansonsten als defekt verkaufen und darauf hinweisen, dass die Ware vor Monaten funktionierte, jetzt aber nicht mehr überprüft werden kann.
3. Schließe die Gewährleistung aus. Nicht mit dem Ebay-typischen Geschwafel, sondern lediglich mit einem Satz wie "Jegliche Gewährleistung wird ausgeschlossen" - das reicht völlig aus. Nur Unternehmer können die Gewährleistung nicht ganz ausschließen und können die Gewährleistung bei gebrauchter Ware höchstens auf 12 Monate begrenzen.
4. Versende erst nach Zahlungseingang.
5. Versende nur versicherte Pakete (bzw. Pakete mit Zustellungsnachweis, was aber aufs gleiche rauskommt; auch Einschreiben sind versichert (bis 20 Euro, glaube ich)) und verpacke Deine Ware ordentlich.


Und welche Probleme können jetzt auf mich als Verkäufer zukommen?

1. Die Ware geht auf dem Transportweg verloren oder wird beschädigt:
Lösung: Problem des Käufers. Gefahrübergang ist bei Übergabe an den Spediteur. Die Transportversicherung wird dem Käufer den Schaden regulieren.

2. Der Käufer behauptet, dass die Ware defekt ist:
Lösung: Wenn keine arglistige Täuschung begangen wurde (z.B. absichtlich defekte Ware als einwandfrei angeboten), hat der Käufer keinen Gewährleistungsanspruch. Solange der Käufer nicht beweisen kann (Gutachten), dass tatsächlich ein Defekt vor dem Versenden vorgelegen haben muss, kann man sich entspannt zurücklehnen.

Es gibt noch viel mehr mögliche Probleme, aber die beiden oben genannten, sind wohl die am häufigsten auftretenden Probleme.

= = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = =

Zurück zum Thema: Gerade bei RAM gibt es sehr häufig Inkompatibilitäten - der Speicher kann völlig in Ordnung sein, verträgt sich nur nicht mit anderen Komponenten im PC (Mainboard, andere Speichermodule). Als ich noch im EDV-Einzelhandel gearbeitet habe, habe ich täglich Speicher umgetauscht, weil er nicht kompatibel war.

Ich hätte den Speicher nicht zurückgenommen.
Eyebecks ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2009, 17:30   #9
Tobi.
 
 
Registriert seit: 24.08.2005
Beiträge: 5.348
Zitat:
Zitat von Eyebecks Beitrag anzeigen
3. Schließe die Gewährleistung aus. Nicht mit dem Ebay-typischen Geschwafel, sondern lediglich mit einem Satz wie "Jegliche Gewährleistung wird ausgeschlossen" - das reicht völlig aus. Nur Unternehmer können die Gewährleistung nicht ganz ausschließen und können die Gewährleistung bei gebrauchter Ware höchstens auf 12 Monate begrenzen.
3a. Gib keine Garantie! Dadurch wird nämlich der Gewährleistungsausschluss nichtig.

Tobi
Tobi. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2009, 19:28   #10
Gotico
 
 
Registriert seit: 10.06.2004
Beiträge: 5.296
Zitat:
Zitat von Eyebecks Beitrag anzeigen
3. Schließe die Gewährleistung aus. Nicht mit dem Ebay-typischen Geschwafel, sondern lediglich mit einem Satz wie "Jegliche Gewährleistung wird ausgeschlossen" - das reicht völlig aus.
Stimmt.

Ich habe vor ein paar Tagen mit einem guten Freund genau wegen dieses "Geschwaffels" telefoniert. Er - seines Zeichens Fachanwalt für solche Geschichten - meinte es reiche folgender Passus komplett aus:

"Privatverkauf. Gewährleistung ausgeschlossen.".

Nicht mehr, nicht weniger. Alles andere mit EU-Recht und so weiter ist blablabla und total unsinnig.

Nur so als Hinweis .

See ya, Maic.
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