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#1 |
Registriert seit: 30.05.2009
Ort: Wien
Beiträge: 646
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Zollbenachrichtigung?
Hallo,
ich habe vor einiger Zeit ein Kamerazubehörteil bestellt, das aus Hong Kong geliefert werden sollte, allerdings ist dieser anstatt nach Österreich (Austria) nach Australien geliefert worden. Heute habe ich dann eine Zollbenachrichtigung von der Post erhalten, in der steht, dass sie die Rechnung zur weiteren Abfertigung benötigen. Ich bin selbstverständlich ein wenig verwirrt, da ich nicht mit weiteren Komplikationen gerechnet habe, zumal andere Leute bereits nicht in Kontakt mit dem Zoll kommen mussten. Nun habe ich recherchiert und habe entdeckt, dass die Zollfreigrenze bei ca. 25€ liegt, wobei der Artikel ca. 60€ gekostet hat. Glaubt ihr, dass es diesbezüglich Probleme geben kann, sodass ich Zollgebühren zahlen muss? Grüße
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#2 |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Ich kann nur für Deutschland sprechen: Bei uns ist das ein einfaches Verfahren mit Hingehen, Rechnung/Kontoauszug zeigen, Bezahlen und Mitnehmen besteht. Wenn die Grenze wirklich 35€ drunter liegt, dann wirst Du wohl um das Bezahlen nicht herumkommen, weil die Dir den Gegenstand sonst nicht aushändigen werden.
Beschummeln würde ich auch nicht - die kennen meistens die Gegenstände und Du must das vor ihren Augen aufpacken und dann wird klar, dass das etwas mehr als 25€ gekostet hat. Fazit: ich glaube, Du kommst nicht wirklich drum herum - außer ein gewiefter Österreicher hat noch praktische Tipps... ![]()
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Gruß, Michael |
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#3 |
Themenersteller
Registriert seit: 30.05.2009
Ort: Wien
Beiträge: 646
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Aber das heißt, das Ding ist bereits bei denen gelagert, sofern "Ende der Lagerfrist" das bedeutet
![]() Mal schaun wieviel ich zahlen, muss. Vielleicht kann mir der Verkäufer das auch zurückerstatten ![]() Sagt mal, musstet ihr bereits ebenfalls Zoll zahlen? Wenn ja, wieviel?
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#4 |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.919
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Du zahlst ja keinen Zoll, sondern die übliche Mehrwertsteuer, die du auf das eingeführte Produkt zahlen musst. Zoll fällt höchstens in Form einer Bearbeitungsgebühr an.
Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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#5 | |||
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Zitat:
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Zitat:
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Gruß, Michael |
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#6 | |
Themenersteller
Registriert seit: 30.05.2009
Ort: Wien
Beiträge: 646
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Danke für die Information!
Zitat:
Eigentlich sehr dreist, wenn man bedenkt, dass man nie darauf aufmerksam gemacht wird.
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#7 |
Registriert seit: 19.01.2006
Ort: 2xxxx
Beiträge: 455
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Da Du die Freigrenze überschritten hast, mußt Du die Einfuhrumsatzsteuer (entspricht praktisch sozusagen der Mehrwertsteuer) zahlen. Zollgebühren entfallen, weil die hierfür gesonderte Freigrenze unterschritten ist.
Dass "Zoll" bezahlt werden muß, ist doch grundsätzlich klar. Die Frage ist lediglich, wann man Freigrenzen über- oder unterschreitet; dazu muß man sich vorher erkundigen. "Zoll" (also Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren) fallen nur dann nicht an, wenn innerhalb der EU eingekauft wird. |
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