SonyUserforum

SonyUserforum (https://www.sonyuserforum.de/forum/index.php)
-   Café d`Image (https://www.sonyuserforum.de/forum/forumdisplay.php?f=94)
-   -   Zollbenachrichtigung? (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=78707)

Global Warming 25.09.2009 16:47

Zollbenachrichtigung?
 
Hallo,

ich habe vor einiger Zeit ein Kamerazubehörteil bestellt, das aus Hong Kong geliefert werden sollte, allerdings ist dieser anstatt nach Österreich (Austria) nach Australien geliefert worden.

Heute habe ich dann eine Zollbenachrichtigung von der Post erhalten, in der steht, dass sie die Rechnung zur weiteren Abfertigung benötigen.

Ich bin selbstverständlich ein wenig verwirrt, da ich nicht mit weiteren Komplikationen gerechnet habe, zumal andere Leute bereits nicht in Kontakt mit dem Zoll kommen mussten.

Nun habe ich recherchiert und habe entdeckt, dass die Zollfreigrenze bei ca. 25€ liegt, wobei der Artikel ca. 60€ gekostet hat.

Glaubt ihr, dass es diesbezüglich Probleme geben kann, sodass ich Zollgebühren zahlen muss?


Grüße

binbald 25.09.2009 16:53

Ich kann nur für Deutschland sprechen: Bei uns ist das ein einfaches Verfahren mit Hingehen, Rechnung/Kontoauszug zeigen, Bezahlen und Mitnehmen besteht. Wenn die Grenze wirklich 35€ drunter liegt, dann wirst Du wohl um das Bezahlen nicht herumkommen, weil die Dir den Gegenstand sonst nicht aushändigen werden.
Beschummeln würde ich auch nicht - die kennen meistens die Gegenstände und Du must das vor ihren Augen aufpacken und dann wird klar, dass das etwas mehr als 25€ gekostet hat.

Fazit: ich glaube, Du kommst nicht wirklich drum herum - außer ein gewiefter Österreicher hat noch praktische Tipps...:top:

Global Warming 25.09.2009 17:00

Aber das heißt, das Ding ist bereits bei denen gelagert, sofern "Ende der Lagerfrist" das bedeutet :D

Mal schaun wieviel ich zahlen, muss. Vielleicht kann mir der Verkäufer das auch zurückerstatten ;)

Sagt mal, musstet ihr bereits ebenfalls Zoll zahlen?

Wenn ja, wieviel?

About Schmidt 25.09.2009 17:05

Du zahlst ja keinen Zoll, sondern die übliche Mehrwertsteuer, die du auf das eingeführte Produkt zahlen musst. Zoll fällt höchstens in Form einer Bearbeitungsgebühr an.

Gruß Wolfgang

binbald 25.09.2009 17:06

Zitat:

Zitat von Global Warming (Beitrag 896872)
Aber das heißt, das Ding ist bereits bei denen gelagert, sofern "Ende der Lagerfrist" das bedeutet :D

ja, das lagert bei denen, bis Du das abholst, wenn nicht, wird es zurückgeschickt und der Verkäufer stellt Dir eine Rechnung über Strafporto :cool: (je nach Verkäufer)

Zitat:

Mal schaun wieviel ich zahlen, muss. Vielleicht kann mir der Verkäufer das auch zurückerstatten ;)
ich vermute mal, dem ist das ziemlich schnuppe, wenn Du per Vorkasse gelöhnt hast. Aber wer weiß...

Zitat:

Sagt mal, musstet ihr bereits ebenfalls Zoll zahlen?
Wenn ja, wieviel?
ja klar, was ist der Satz bei uns? 19% Mehrwertsteuer + 6%Einfuhrumsatzsteuer oder so ähnlich. Das muss ich immer nachschauen. Ich bin mir bloß sicher: Versandkosten müssen auch besteuert werden. Sprich: ein Viertel des Preises kann man noch mal drauf schlagen...

Global Warming 25.09.2009 17:14

Danke für die Information!

Zitat:

ja klar, was ist der Satz bei uns? 19% Mehrwertsteuer + 6%Einfuhrumsatzsteuer oder so ähnlich. Das muss ich immer nachschauen. Ich bin mir bloß sicher: Versandkosten müssen auch besteuert werden. Sprich: ein Viertel des Preises kann man noch mal drauf schlagen...
Wenn ich ein weiteres Viertel zahlen muss, dann betragen die Kosten 75 statt 60 Euro.

Eigentlich sehr dreist, wenn man bedenkt, dass man nie darauf aufmerksam gemacht wird.

hameln 25.09.2009 17:34

Da Du die Freigrenze überschritten hast, mußt Du die Einfuhrumsatzsteuer (entspricht praktisch sozusagen der Mehrwertsteuer) zahlen. Zollgebühren entfallen, weil die hierfür gesonderte Freigrenze unterschritten ist.

Dass "Zoll" bezahlt werden muß, ist doch grundsätzlich klar. Die Frage ist lediglich, wann man Freigrenzen über- oder unterschreitet; dazu muß man sich vorher erkundigen.

"Zoll" (also Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren) fallen nur dann nicht an, wenn innerhalb der EU eingekauft wird.

Global Warming 25.09.2009 17:36

Stimmt, da hast du im Grunde recht.

Trotzdem kann man nicht verlangen, dass jeder im Kopf weiß, wo sich die Freigrenzen befinden :roll:

Fastboy 25.09.2009 18:04

Kunde als Endverbraucher
ab 22€ Einfuhrumsatzsteuer
ab 150€ Zusätzlich Zoll

Unwissen schützt vor Strafe nicht, in deinem Fall Einfuhrumsatzsteuer. :lol:

Ich war erst vor 4 Wochen in der Situation. Bei mir war die Rechnung 62€. EUmSt waren so um die 12 Euro, also 20%. War Vormittags abholen, ist eine Sache von 1/4 Stunde
Mach dir den Spaß und hole es selbst ab. Die volle Show, wie in MA2412.

LG
Gerhard

Edith: Für unsere deutschen Forumlern MA2412

Stoney 26.09.2009 11:00

Zitat:

Zitat von Global Warming (Beitrag 896904)
Trotzdem kann man nicht verlangen, dass jeder im Kopf weiß, wo sich die Freigrenzen befinden :roll:

Man kann sich ja informieren. Oder erwartest Du vom Versender in Hong Kong, dass er die Zollbestimmungen recherchiert für alle Länder, in die er versendet (in diesem Fall vermutlich weltweit)?


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:16 Uhr.