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#1 |
Registriert seit: 08.04.2005
Ort: Auf einem Hügel in der Pfalz
Beiträge: 143
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250,- € Gebühr für Grundschuldübertragung- dürfen die das??
Ich habe mal eine Frage.
Nach der Zinsbindungsfrist unseres Immonilienkredites sind wir zu einer günstigeren Bank gewechselt. Hierfür musste die eingetragene Grundschuld von Bank A auf Bank B übertragen werden. Die Eintragung der Änderung im Grundbuch wurde vom Grundbuchamt uns in Rechnung gestellt und auch von uns bezahlt. Jetzt hat die Bank, die die Grundschuld an die neuen Bank abgetreten hat, 250,-€ vom Konto abgebucht, mit dem Vermerk: Kostenbeteilung Übertragung Grundschuld. Weiß jemand, ob der Bank bei einer Übertragung der Grundschuld Kosten entstehen (event. Notar) oder ist das eine Gebühr, die sie in Rechnung stellen in der Hoffnung, dass die Leute nicht wissen, dass dies nicht zulässig ist. |
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#2 | |
Registriert seit: 22.04.2006
Beiträge: 4.494
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Zitat:
Vielleicht hilft diese Internetseite weiter? |
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#3 |
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
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Hi,
und Notarkosten entstehen bei dem Prozedere in jedem Fall auch. Die Frage stellt sich also, ob das nun reine Gebühren der Bank sind (müsste im Preisverzeichnis aufzufinden sein) oder bereits anteilig entstandene Notarkosten. Viele Grüße Stephan
__________________
Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage! |
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#4 | |
Registriert seit: 22.04.2006
Beiträge: 4.494
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Zitat:
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#5 |
Registriert seit: 23.01.2008
Ort: Hohenlohe-Franken
Beiträge: 753
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@hoehbauer:
Warum fragst du bei der Bank nicht einfach mal nach, wie der Betrag zu Stande kommt? Meiner Erfahrung nach geht es direkt immer am schnellsten. Außerdem treten weniger Kommunikationsfehler auf. Greets, speedy |
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#6 |
Registriert seit: 28.01.2004
Ort: Hochtaunuskreis
Beiträge: 906
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Als Hinweis; es gibt Bundesländer, z.B. Hessen, in denen manche Eintragungen in das Grundbuch ohne Notar vorgenommen werden können. Die meisten Banken spielen dabei nicht mit - klar, Ihr Notar will ja was verdienen, aber z.B. für Löschungen von Hypotheken ist das ganz geldsparend. Die Löschungsbewilligung bekommt man ja von der Bank, die eigentliche Löschung kann man dann mit beglaubigter Unterschrift (Ortsgericht € 5.-) selbst beantragen.
Gruß P.S: Und zur Abbuchung - eigentlich müßte ja eine Rechnung der Bank über die Notarkosten gekommen sein?? Geändert von helmut-online (21.01.2009 um 14:47 Uhr) |
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