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Alt 11.01.2009, 16:30   #1
gpo
 
 
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
Vermieten und renovieren...

Moin

da der andere fred dichgemacht wurde() mach ich einen neuen auf weil ich denke,
das es schon reichlich zu Mißverständnissen geführt hat...oder noch kommen wird!

da ich selbe "Renovierer" aber auch "Vermieter" bin
habe ich schon 5x so ein Abenteuer hinter mir...

wo der Mieter seinen Pflichten die ihm vorher schriftlich bekannt waren NICHT nachgekommen ist...
Folge....alle Nachfolger MÜSSEN das bezahlen wie auch immer


deshalb mal in Kurzform:

1) es gelten neue Bestimmungen(Gesetze)...die eigentlich eindeutig sind,
aber von JEDEM anders ausgelegt werden!

2) in fast jedem mir bekannten Fall haben sich Mieter aus der Verantwortung gestohlen,
und erst nach langem hin und her...konnte man sich einigen

3) Wohnung zu bauen und ordentlich zu unterhalten...kostet richtig Kohle,
und es sind NICHT automatisch die "Armen" die ihre Wohnungen vernachlässigen,
sondern auch Leute mit höchstem Einkommen!

Wohnungen nutzen ab....und zwar erheblich, deshalb war die alte Regelung gut für alle Leute die in angemessenene Abständen renovierten!

4) da die Gerichte mit ihren Urteilen immer mal die Mieter dann wieder die Vermieter begünstigen und ganz selten "absolute Richtlinien" herausgeben....
kann sich logisch keiner daran orientieren, versucht immer "seinen Fall" runterzuregeln(Mieter)
oder hochzuschrauben(Vermieter)

5) das ich selber mit meiner Arbeitskraft das Haus/Wohnungen saniert habe,
weiß ich um jede Rechnung und geleistetem Aufwand...kann es dokumentieren
und dem Mieter vorlegen...

trotzdem wurde in 5 Fällen versucht...diesen beidseitig ermittelten Betrag,
teilweise um 80% wegzureden und NICHT zu bezahlen(auzugleichen)!

6) die Folgen übertrage ich nun den Nachmietern, in Form eines gesalzenem Aufschlag
auf die Miete und extrem ausballdoverten Nebenkosten....


wie witzig nicht wahr...könnte aber anders laufen


das ich diese Fälle dokumentiert habe....könnte ich sehr schicke Bilder hier zeigen
Mfg gpo
gpo ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 11.01.2009, 16:36   #2
eiq
 
 
Registriert seit: 18.08.2005
Beiträge: 2.604
Zitat:
Zitat von gpo Beitrag anzeigen
6) die Folgen
übertrage ich nun den
Nachmietern, in Form
eines gesalzenem Aufschlag
auf die Miete und
extrem ausballdoverten
Nebenkosten....


wie witzig
nicht wahr
.
.
.
könnte aber
anders laufen

Solange es genug Dumme gibt, die die höhere Miete zahlen, hast du doch keinen Grund dich zu beklagen. Erst dann, wenn du auf der überteuerten Wohnung sitzen bleibst, wird es kritisch.

Gruß, eiq
eiq ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2009, 16:40   #3
joki
 
 
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
[quote=gpo;769547]

Wohnungen nutzen ab....und zwar erheblich, ...(/quote]

Und genau das bezahlen doch Deine Mieter mit der Miete?
__________________

joki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2009, 16:55   #4
Hademar2
 
 
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
[QUOTE=joki;769554]
Zitat:
Zitat von gpo Beitrag anzeigen

Wohnungen nutzen ab....und zwar erheblich, ...(/quote]

Und genau das bezahlen doch Deine Mieter mit der Miete?
Nein, das würde nicht reichen. Schließlich kommen auch noch die Gestehungskosten dazu, die auch bezahlt werden wollen. Und Steuern, versicherungen, Gebühren ...

Die Abnützung alleine ist es jedenfalls nicht, wofür der Mietzins gezahlt werden muss.
__________________
H.-D. M., der sicher das ganze Jahr 2008 brav gewesen ist und deshalb vom Weihnachtsmann die Alpha 900 bekommen hat!
Hademar2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2009, 17:28   #5
Ampallang
 
 
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Halstenbek
Beiträge: 54
Moin,
wird die Substanz verringerung nicht über die Gebäude AfA / der verteilte Ansatz vonr Ausgaben die zur Erneuerung, Modernesierung, Substanzerhaltung getragen. Immerhin sind die von die angesprochenen Steuern damit ja um einiges vermindert.

Es ist doch so die eine Seite die Vermieter empfindes es als ungerecht die Wohnung beim Auszug noch mal neu zu streichen. Warum auch immer, beklagen sich aber wenn die neue Wohnung nicht renoviert war.... Ich sehe es ähnlich wenn die Intervalle (Streichen/Tapezieren)die für Nutzung bestimmter Räume eingehalten werden, warum dann noch beim Auszug renovieren, sofern die Wohnung nicht über die "normale Nutzung" hinausgehende Gebrauchsspuren aufweist. Der Streitpunkt ist doch die Aussage die gewöhnliche/ der normalen Nutzung unterliegenden Gebrauchsspuhr. Wenn die Wohnung beim Einzug nicht renoviert war, lass ich dies im Vertrag festhalten und übergeb die Wohnung dann beim Auszug ebenfall unrenoviert. Die Problematik bei der Vermieterseite ist eine ganz andere, eine nicht Renovierte/gestrichene Wohnung lässt sich nicht so leicht an den Mann/Frau bringen. Wenn der Ex-Mieter nun bei seinen Auszug die Wohnung nicht Frisch gestriechen überlässt bleit der Vermieter auf den Kosten sitzen und was macht dieser, richtig er gibt die Kelle dem nächsten Mieter weiter.

Fazit ich übergebe die Wohnung in dem Zustand wie ich sie damals übernommen habe und diesen lass ich bei Einzug schriftlich festhalten.
Wenn das jeder machen würde und einige Leute nicht diese Messiementalität an den Tag legen würden gebe es bestimmt weniger Zoff.
__________________
Gruß
Marc
Ampallang ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 11.01.2009, 17:40   #6
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
Mir ist es ehrlich gesagt lieber, wenn der neu Einziehende renoviert.
In der Regel treffen sich bei uns Vor- und Nachmieter schon einige Zeit vorher. Für Reparaturen muss der Vormieter aufkommen, Dinge wie Wände streichen, etc. kann der neue machen. Damit kann er sich die Wohnung so herrichten, wie es ihm passt - meist geschieht dies auch in besserer Qualität (den alten interessiert es ja nicht mehr und der Passus "fachgerecht" ist sehr dehnbar). Klar, das Risiko, dass der noch später irgendwann kommende Nach-Nachmieter dann sagt: "nö, will ich komplett renoviert haben" und der Vorgänger muss doppelt renovieren, muss man selbst tragen. Aber das gab bisher noch nie Probleme. In der Regel konnte ich die Kaution vollständig zurückzahlen. Es hängt eben auch davon ab, wen man sich auswählt. Lieber gehe ich mit der Miete 10 Euro runter, als jemanden zu nehmen, zu dem ich nicht Vertrauen habe.
__________________
Gruß,
Michael
binbald ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2009, 18:30   #7
hosand
 
 
Registriert seit: 20.05.2004
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1.629
Bei uns ist im Mietvertrag geregelt, das der Mieter beim Einzug renovieren muß. Bei Auszug muß die Wohnung renovierungsfähig hinterlassen werden, d.h. Tapeten runter, Löcher zumachen usw.

Finde ich für alle Beteiligten am sinnvollsten. Beim Einzug muß ich mich nicht mit 0815-Billigtapeten rumärgern und beim Auszug geht's schnell und preiswert. Kautionsärger gibt es bezüglich Renovierung dann auch deutlich weniger.
__________________
Gruß Holger
hosand ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.06.2009, 11:27   #8
MiDonner
 
 
Registriert seit: 18.06.2009
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von binbald Beitrag anzeigen
Mir ist es ehrlich gesagt lieber, wenn der neu Einziehende renoviert. In der Regel treffen sich bei uns Vor- und Nachmieter schon einige Zeit vorher. Für Reparaturen muss der Vormieter aufkommen, Dinge wie Wände streichen, etc. kann der neue machen.
Ich finde, dass ist eine sehr gute Idee. Meistens macht es der Vormieter nur widerwillig weil er es machen muss und der Nachmieter möchte es eigentlich dann anders haben. Deshalb finde ich es eine gute Idee, dass sich Vor- und Nachmieter treffen und sich absprechen was wer macht. Eine Bekannte von mir zieht bald in eine Mietwohnung in Wiesbaden und da werde ich ihr gleich mal vorschlagen, dass sie das doch auch so machen soll, sofern ihr Vermieter einverstanden ist.
MiDonner ist offline   Mit Zitat antworten
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