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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Foto-/Gewerberecht
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Alt 26.01.2008, 10:13   #1
JoeJung
 
 
Registriert seit: 08.09.2004
Ort: A-Nebelberg
Beiträge: 1.649
Foto-/Gewerberecht

Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Foto- bzw. Gewerberecht. In meinem Bekanntenkreis ist kürzlich ein Hobbyfotograf wegen seines Hobbies angezeigt worden - ich weiß allerdings nicht genau mit welcher Begründung. Er selbst vermutet, dass es wegen eines in einer Tageszeitung veröffentlichten Hochzeitsfotos war, bei dem ein Urheberrechtsvermerk mit seinem Namen angegeben war.

Fotograf ist ja bei uns ein geschütztes Gewerbe (da dürfte es eigentlich kaum Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich geben). Darf ich aber Fotos (auch im Auftrag von anderen) jeglicher Art machen, wenn ich die Fotos dann nicht verkaufe bzw. für das Fotografieren nichts verlange?

Kann mir jemand sagen, was ich genau darf und was nicht, bzw. weiß jemand Links zu entsprechenden Quellen?

Lg. Josef
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JoeJung

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Alt 26.01.2008, 11:48   #2
meshua
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
Zitat:
Zitat von JoeJung Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Foto- bzw. Gewerberecht. In meinem Bekanntenkreis ist kürzlich ein Hobbyfotograf wegen seines Hobbies angezeigt worden
Jetzt waere es interessant zu wissen, von wem die Anzeige kam: ein anderer Fotograf, vom Finanzamt,...? Aber der Anzeigende konnte anhand des Namens wohl sofort auf die Anschrift schliessen bzw. kannte deinen Bekannten.

Zitat:
Er selbst vermutet, dass es wegen eines in einer Tageszeitung veröffentlichten Hochzeitsfotos war, bei dem ein Urheberrechtsvermerk mit seinem Namen angegeben war.
Das gehoert sich eigentlich auch so.

Zitat:
Darf ich aber Fotos (auch im Auftrag von anderen) jeglicher Art machen, wenn ich die Fotos dann nicht verkaufe bzw. für das Fotografieren nichts verlange?
Warum kaufen wir uns denn alle Kameras, wenn wir damit nicht fotografieren koennten?
Ich vermute, hier hat jemand mit viel Freizeit nicht gewusst, wie er diese sinnvoll nutzen kann. erinnert mich ein wenig an die Denunzianten, welche den ganzen Tag hinter dem Fenster hochen und Verkehrsvergehen penibelst notieren. Sowas ist schon krank.

Die Begruendung der Anzeige waere wichtig (bitte einmal deinen Bekannten anrufen), sonst gibt es nur Kaffeesatzlesereien.

Gruesse, Torsten.
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meshua ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2008, 12:33   #3
duncan.blues
 
 
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
Ich wüsste nicht, dass es in Deutschland verboten wäre, ohne Fotografen-Ausbildung Fotos zu machen und auch zu verkaufen, sofern man die Einkünfte daraus nicht dem Finanzamt verschweigt.

Man muss halt beachten, dass man mit dem was man ablichtet keine Persönlichkeitsrechte, Markenrechte oder ähnliche Dinge verletzt.
Wenn man etwa ein schickes Haus ablichtet und dann das Foto vertickt, dann könnte man z.B. Ärger mit dem Hauseigentümer und/oder dem Architekten bekommen.

In dem geschilderten Fall könnte ich mir vielleicht vorstellen, dass das Hochzeitspaar den klagenden Fotografen (exklusiv?) mit der Ablichtung der Hochzeit beauftragt hatte(?)

Was das geschütze Gewerbe angeht bedeutet das IMHO nur, daß man in Deutschland nicht ohne entsprechende Ausbildung ein Gewerbe als "Fotograf" anmelden darf bzw anderen gegenüber behaupten darf man sei "Fotograf" von Beruf. Hindert trotzdem IMHO niemanden daran, gegen Bezahlung Bilder zu machen bzw von sich aus Bilder zu machen und die hinterher zu Geld zu machen - solange halt Persönlichkeits-/Eigentums-/Markenrechte gewahrt bleiben und der Fiskus sein Händchen aufhalten darf.

Naja... wie heisst es so schön: "I am not a Lawyer." Korrigiert mich wenn ich mich irre.
duncan.blues ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2008, 12:45   #4
meshua
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
Nein, ich sehe es auch so und kenne es auch nicht anders: Finanzamt, Bildrechte und Gewerbebezeichnung beachten..

Gegenfrage: als was soll man sich denn selbst auf Nachfrage bezeichnen: Fotograf, aber nicht von Beruf?

Gruesse, Torsten.
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meshua ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2008, 12:51   #5
duncan.blues
 
 
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
Zitat:
Zitat von meshua Beitrag anzeigen
Gegenfrage: als was soll man sich denn selbst auf Nachfrage bezeichnen: Fotograf, aber nicht von Beruf?
Gute Frage. Muss man halt kreativ sein. Im Zweifelsfalle einfach "Künstler"!
Vielleicht hat ja noch jemand nen anderen Vorschlag.
duncan.blues ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 26.01.2008, 12:57   #6
Wrörgi
 
 
Registriert seit: 29.05.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.715
Wie verhält es sich eigentlich mit dem copyright-Zeichen, diesem kleinen c im Kreis ?
Wenn ich ein Bild mache, mein Logo dort hinein kopiere und dieses c davor stelle .
Kann ich dann jemanden, der mein Bild veröffentlich, verklagen ?
Darf ich dieses c überhaupt nutzen ohne mich beim Patentamt oder sonst wo registrieren zu lassen ?
Oder muss ich einen Gewerbeschein dafür erlangen?

Gruß
Wrörgi
Wrörgi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2008, 13:14   #7
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Das ©-Zeichen ist reine optische Makulatur ohne jegliche rechtliche Relevanz.
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2008, 13:16   #8
jameek
 
 
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
Das "copyright c" bringt bei uns in Deutschland erstmal gar nix. Was geschützt ist klärt das Urheberrecht (Stichwort "Werk").
Zum Fotografieren und Geldverdienen:
Was ist mit den ganzen Microstock-Agenturen?
Da darf man auch ohne Probleme Bilder verkaufen.
Insofern...

edit: da war der Manni schneller...
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Alt 26.01.2008, 13:23   #9
duncan.blues
 
 
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
Prinzipiell hast du für alles was du produzierst - jedweder Art - sofern es einen "kreativen Wert" hat, automatisch ein Copyright, ob du da nun ein © reinmalst oder nicht.
Du brauchst für ein Copyright dich auch nirgends zu registrieren oder sowas. Schwierig ist es häufiger mit dem Nachweis, dass du auch wirklich der Urheber bist. Bei Digitalfotos ist der Nachweis vielleicht etwas einfacher, vor allem wenn du in RAW fotest und dann erst die nachbearbeiteten Bilder als Jpeg veröffentlichst. Das RAW sollte als Nachweis des Ursprungs relativ zugkräftig sein. Das Problem ist, dass der Nachweis bei dir liegt. Du musst beweisen, dass der andere bei dir geklaut hat.
Sitzt der Gegner auch noch im Ausland, dann wird der Aufwand schnell sehr hoch.
Wenn dein Bild dann noch vom Gegner umfangreich nachbearbeitet worden ist, dann ist der Nachweis, dass es ursprünglich mal dein Bild war recht schwer.
Wenn du da absolut sicher gehen willst, dann kannst du dir (für $$teuer$$) ein digitales Fingerprinting Programm zulegen, dass im Bild unsichtbare "Fingerabdrücke" platziert, die man hinterher selbst bei gecroppten, verkleinerten oder sonstwie verfremdeten Bildern meist noch nachweisen kann.

Geändert von duncan.blues (26.01.2008 um 13:29 Uhr)
duncan.blues ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2008, 13:15   #10
JoeJung

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.09.2004
Ort: A-Nebelberg
Beiträge: 1.649
Zitat:
Zitat von duncan.blues Beitrag anzeigen
Was das geschütze Gewerbe angeht bedeutet das IMHO nur, daß man in Deutschland nicht ohne entsprechende Ausbildung ein Gewerbe als "Fotograf" anmelden darf bzw anderen gegenüber behaupten darf man sei "Fotograf" von Beruf. Hindert trotzdem IMHO niemanden daran, gegen Bezahlung Bilder zu machen bzw von sich aus Bilder zu machen und die hinterher zu Geld zu machen - solange halt Persönlichkeits-/Eigentums-/Markenrechte gewahrt bleiben und der Fiskus sein Händchen aufhalten darf.
Genau das glaube ich nicht. Meiner Meinung nach darf ich - wenn ich kein Fotografen-Gewerbe angemeldet habe - nicht gegen Entgelt Fotos im Auftrag von anderen machen (z. B. Familienfotos, Portraits, Hochzeitsfotos). Kann diese Vermutung jemand bestätigen?

Zitat:
In dem geschilderten Fall könnte ich mir vielleicht vorstellen, dass das Hochzeitspaar den klagenden Fotografen (exklusiv?) mit der Ablichtung der Hochzeit beauftragt hatte(?)
Ich glaube eher daran, dass mein Bekannter die Hochkeit "exklusiv" fotografiert hat und er somit von einem gewerblichen Fotografen geklagt wurde, der sich so einfach einen lästigen (weil wahrscheinlich deutlich billigeren) Konkurrenten vom Hals geschafft hat. Wer geklagt hat, weiß mein Bekannter nicht, diese Information darf die Behörde nicht weitergeben.

Die Sache mit dem Finanzamt würde ich eher locker sehen. Bei uns in Österreich gibt es eine Freigrenze von 700 EUR für zusätzliches Einkommen. Der entsprechende Betrag errechnet sich mit einer Einnahmen-Ausgabenrechnung, d. h. ich kann die Ausgaben, die ich für die Erzielung der Einnahmen benötige abziehen. Wenn ich da das Geld für die Investitionen (Kamera Objektive, Software, ...) berücksichtige, käme ohnehin ein fetter Minusbetrag raus.

Lg. Josef
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JoeJung

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