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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Unerlaubte Bildernutzung?
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Alt 28.02.2007, 11:28   #1
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Unerlaubte Bildernutzung?

Hallo zusammen,

ich habe in diesem PDF-Dokument (Uni-Bibliothek?) mehrere Bilder von mir entdeckt.
Es sind im Anhang zwar Quellenangaben vorhanden, gefragt wurde ich aber nicht.
In meiner Galerie steht unter meinen Bildern "Private Nutzung mit Quellenangabe gestattet".

Wie verhält es sich in diesem Fall?
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)
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Alt 28.02.2007, 11:37   #2
bleibert
 
 
Registriert seit: 28.10.2003
Ort: Elsaß
Beiträge: 1.171
Wenn Du lustig bist, dann kannst Du denen ein Rechnung stellen - incl. Strafzuschlag für unauthorisierte Veröffentlichung. Vielleicht braucht der Herausgeber aber noch öfter einen Fotografen, und Du kommst mit ihm ins Geschäft?
__________________
Viele Grüße, Dennis.

Minolta SR System
bleibert ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2007, 11:41   #3
baerlichkeit
 
 
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
Hi,
ohne es mir jetzt durchgelesen zu haben
Was ist denn das? Ein UNI-Dokument? Oder irgendwie ne Diplomarbeit o.Ä.?

Wäre es direkt von der UNI in der Bibliothek würde ich wahrscheinlich auch etwas blöde gucken. Ist es nur das Werk eines Studenten, keine Ahnung, ich würde ihn wahrscheinlich anschreiben. Aber gleich Strafe?

Aber wie findet man sowas? Hinweise? Wild gegoogelt?
Grüße Andreas
__________________
abgedunkelt.de
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Alt 28.02.2007, 11:47   #4
BadMan
ehemaliger Moderator

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von baerlichkeit Beitrag anzeigen
Was ist denn das? Ein UNI-Dokument? Oder irgendwie ne Diplomarbeit o.Ä.?
So ganz schlau bin ich auch noch nicht daraus geworden. Muss es mir heute Abend mal in Ruhe anschauen.
Der Autor ist jedenfalls Lehrbeauftragter für Politische Ökonomie der Umweltmedien im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel.

Zitat:
Zitat von baerlichkeit Beitrag anzeigen
Aber wie findet man sowas? Hinweise? Wild gegoogelt?
Grüße Andreas
Habe einfach mal nach meiner Seite gegoogelt, da mich einfach interessierte, wo sie so gelistet und verlinkt ist.
__________________
Gruß Jörg

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Alt 28.02.2007, 11:47   #5
Roland_Deschain
 
 
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Leipzig
Beiträge: 3.368
Die scheinen sich bei einigen Hobbyfotografen mit Webgalerien bedient zu haben. Habe ich zugegebenermaßen für Seminarvorträge (Powerpoint) auch schon gemacht, wie hier mit Quellenangabe.
Veröffentlich worden wie in diesem Fall ist es aber nicht.

Auf den ersten Blick sah mir das auch wie so eine Seminararbeit aus, aber durch das Personen- und Sachregister ist es schon etwas aufwändiger.

Kurzer Check zeigt übrigens, dass der Ersteller ein Prof der Uni Kassel für Wirtschaftswissenschaften ist und die Veröffentlichung als Buch in seiner Publikationsliste führt. Das würde über private Nutzung doch weit hinausgehen.
__________________
~ Homepage
~ kultur.photo
~ Schau mal rein
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Alt 28.02.2007, 11:43   #6
Teddy
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: 45768 Marl, NRW
Beiträge: 9.900
Hallo Jörg,

einerseits lässt sich der Autor die Titelgrafik genehmigen, andererseits veröffentlicht er ohne schriftliche Genehmigung Fotos und Bildmaterial aus dem www.

Wenn du die Nutzung für private Zwecke freigegeben hast, stellt sich hier die Frage ist es privat oder nicht. ich bin zu wenig Rechtsexperte um das beurteilen zu können. Da es aber als Veröffentlichung in einer Online-Bibliothek erschienen ist, die scheinbar kostenfreien Zugang ermöglicht, ist ein kommerzielles Interesse nicht zu erkennen.

Achim Blum (DigiAchim) ist übrigens auch mit ein paar Aufnahmen seiner Braunkohlebagger vertreten (S. 76 und 78). Er wiederum verlnagt ausdrücklich zur Verwendung eine Kontaktaufnahme und hat die Bilder NICHT standardmässig zur privaten Nutzung freigegeben.

Setz dich doch mal mit Achim in Verbindung und frag ihn danach.

Sollte keine Kontaktaufnahme stattgefunden haben, könntet ihr vielleicht gemeinsam auftreten und den Autor mal nach der weiteren Verwendung fragen bzw. eine evtl. Gegenleistung anregen.
__________________
Gruß
Andreas

Teddys Fotowelt | Teddymobil - auf Tour mit dem BährLiner
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Alt 28.02.2007, 11:53   #7
BadMan
ehemaliger Moderator

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von Teddy Beitrag anzeigen
Wenn du die Nutzung für private Zwecke freigegeben hast, stellt sich hier die Frage ist es privat oder nicht.
Yepp, genau das Frage ich mich halt auch.
Ich werde den Passus auch wieder raus nehmen. Macht es doch nur unnötig kompliziert, wie man jetzt sieht.

Und Danke für den Tipp mit Achim. Den werde ich mal kontaktieren.
__________________
Gruß Jörg

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Alt 28.02.2007, 13:46   #8
amateur
 
 
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
Hallo,

bevor Ihr allerdings zum Drohhammer greift, macht Euch bitte noch zum Thema Bildzitat schlau. Wir sind hier nämlich sicherlich im Kontext einer wissenschaftlichen Veröffentlichung als sebstständiges Werk, wo genau dieses Recht des Zitats zuschlägt.

Die Bedingungen (unverändertes Bild und vollständige Quellenangabe) hat der Autor ja erfüllt.

Für das Titelbild der Arbeit ist es übrigens etwas anderes, da hier ja kein Zitat vorliegt.

Also erst mal den Ball flach halten...

Viele Grüße

Stephan
amateur ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2007, 14:55   #9
BadMan
ehemaliger Moderator

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Hallo Stephan,

hier wird der Ball flach gehalten, war ja zunächst nur eine Frage, da ich mich da wirklich nicht so genau auskenne.

Und Danke für den Link. Demnach scheint es ja zunächst doch recht eindeutig zu sein.
Allerdings steht dann weiter zum Bildtitat:
Bildzitat – Nach DKM 2004: 620, Rn. 37 ist das Zitieren ganzer Bilder als »kleines Großzitat« in analoger Anwendung des § 51 Nr. 2 UrhG anerkannt; Schack 2005: 224, Rn. 491 und Hoeren/Nielen 2004: 193, Rn. 290 sprechen entsprechend vom »großen Kleinzitat«; vgl. OLG Hamburg GRUR 1990, 36, 37 – Foto-Entnahme. Entscheidend ist dabei, dass das zitierte Werk »sachlich eingearbeitet und nicht ledigich als anschauliches Beispiel beigegeben wird« (Hoeren/Nielen 2004: 193, Rn. 288).
__________________
Gruß Jörg

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Alt 28.02.2007, 15:03   #10
derBlubb
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: D-40239 Düsseldorf
Beiträge: 1.213
Zitat:
Zitat von BadMan Beitrag anzeigen
Entscheidend ist dabei, dass das zitierte Werk »sachlich eingearbeitet und nicht ledigich als anschauliches Beispiel beigegeben wird« (Hoeren/Nielen 2004: 193, Rn. 288).
Stimmt. Das zitierte Bild muss zur Erläuterung des Inhalts in das wissenschaftliche Werk aufgenommen werden, steht so im Gesetz. Und nicht zur Bebilderung

Das LG München hat vor etlichen Jahren dies dazu beigetragen:

Zitat:
Ein (Bild-)Zitat iSv UrhG § 51 ist nur dann gerechtfertigt, wenn es als Beleg für eine vertretene Auffassung (etwa zur Untermauerung der vertretenen These) oder als Grundlage für die Erörterungen dient. Die Aufnahme des Zitates muß - wenn auch nicht zwingend erforderlich - zum besseren Verständnis des (wissenschaftlichen) Werkinhaltes geboten sein. Die bloße Beigabe von Bildbeispielen ohne (kritische) Besprechung als bloße Inhaltsangabe bzw -erläuterung bzw die Auseinandersetzung mit lediglich einem Bruchteil der aufgenommenen Abbildungen erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Von daher wird die mehrfache Wiedergabe von Bildbeispielen für eine behandelte Problematik in der Regel den Zitatzweck überschreiten.
__________________
Ciao, Karlheinz
Ohne dich ist mein Leben halb so leicht. Nur mein Herz ist doppelt so schwer. (I. Rinner)
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