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#1 |
Registriert seit: 28.09.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 7
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Garantiezeitraum D7
Hallo zusammen,
meine D7 ist nach etwas über einem Jahr Nutzung zu Beginn eines Urlaubs auch mit dem hier schon ziemlich bekannten Anti Shake Defekt ausgefallen. Ich bin davon ausgegangen, daß hier dann die 2jährige gesetzliche Garantie greift. Die Reaktion des Servicezentrums in Bremen ist folgendermaßen: "... Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Firma Konica Minolta GmbH auf alle Produkte eine weltweite Garantie von 1 Jahr ab Kaufdatum gibt. Das Kaufdatum bei diesem Gerät ist älter als 12 Monate, somit fällt diese Leistung nicht mehr in den Garatiezeitraum und ist von unserer Seite kostenpflichtig." Wie sind Eure Erfahrungen und kann der Hersteller den gesetzlichen Garantiezeitraum auf diese Weise unterlaufen? Schöne Grüße |
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#2 |
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
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Moin & herzlich willkommen im Forum
![]() Da wird nichts unterlaufen, Du hast 1 Jahr Garantie und insg. 2 Jahre Gewährleistung - letztere über den Händler geltend zu machen.
__________________
VLG: Manni |
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#3 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: 45768 Marl, NRW
Beiträge: 9.900
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Hallo RaTaTan,
erstmal herzlich willkommen hier im Forum ![]() Wenn auch der Anlass für dein erstes Posting nicht der schönste ist. Du hast im zweiten Jahr auf die D7D zwar keine Garantie mehr, aber Gewährleistung. Wende dich an den Händler, bei dem du die Kamera erworben hast und sende sie über diesen ein. |
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#4 |
Registriert seit: 07.07.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.111
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Hallo,
die Antwort ist wohl leider korrekt. Minolta gibt 12 Monate Garantie. Darüberhinaus gibt es noch eine Gewährleistung von weiteren 12 Monaten, für die aber der Händler Deines Vertrauens zuständig ist, nicht Minolta, bzw. Sony. Du musst Dich also an den Händler wenden, bei dem Du die Kamera gekauft hast. Gruß Harald Mist, Teddy war schneller |
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#5 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: 45768 Marl, NRW
Beiträge: 9.900
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Wow..ist denn schon wieder Chat-Time?
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#6 |
Themenersteller
Registriert seit: 28.09.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 7
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Hallo und Danke für die schnellen Antworten.
Damit ist ja alles geklärt und ich weiß, welchen Weg ich zu gehen habe. Schöne Grüße Rainer |
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#7 | |
Registriert seit: 24.09.2005
Ort: z.Zt. Hannover, NDS, Deutschland
Beiträge: 465
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Zitat:
Viel Erfolg, RREbi |
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#8 |
Registriert seit: 23.08.2004
Ort: D-38102 Braunschweig
Beiträge: 193
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@RaTaTan: Vielleicht kannst du ja mal berichten, wie es ausging!
Welche Art Händler ist dein Lieferant? Internet-Shop? Fachgeschäft? Elektrogroßmarkt? ...
__________________
Gruß Detlev |
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#9 |
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.974
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Versuch auch Folgendes: Erbringe den Nachweis, das es sich bei dem Defekt um einen Reihenfehler handeln muß. Hinweise im Netz gibt es genug.
Ich mal bei einem anderen Hersteller eine Garantiereparatur bekommen und später sogar eine Austauschkamera, nachdem ich den Hersteller mit zig Hinweisen zum gleichen Fehler meiner Kamera konfrontiert habe "bei der Häufung des Fehlers ist von einem Mangel der Kamera auszugehen, nicht von einem von mir Verursachten defekt" s.o.ä. Gruß Paulo
__________________
Frei nach Shakespeare: To RAW or not to RAW, That is (allways) the question! ![]() |
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#10 | |
Themenersteller
Registriert seit: 28.09.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 7
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Zitat:
Ich werde berichten, wie die Sache ausgeht. Gruß Rainer |
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