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RaTaTan 28.09.2006 11:25

Garantiezeitraum D7
 
Hallo zusammen,

meine D7 ist nach etwas über einem Jahr Nutzung zu Beginn eines Urlaubs auch mit dem hier schon ziemlich bekannten Anti Shake Defekt ausgefallen. Ich bin davon ausgegangen, daß hier dann die 2jährige gesetzliche Garantie greift.

Die Reaktion des Servicezentrums in Bremen ist folgendermaßen:

"... Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Firma Konica Minolta GmbH auf alle Produkte eine weltweite Garantie von 1 Jahr ab Kaufdatum gibt.

Das Kaufdatum bei diesem Gerät ist älter als 12 Monate, somit fällt diese
Leistung nicht mehr in den Garatiezeitraum und ist von unserer Seite
kostenpflichtig."

Wie sind Eure Erfahrungen und kann der Hersteller den gesetzlichen Garantiezeitraum auf diese Weise unterlaufen?

Schöne Grüße

ManniC 28.09.2006 11:28

Moin & herzlich willkommen im Forum :top:

Da wird nichts unterlaufen, Du hast 1 Jahr Garantie und insg. 2 Jahre Gewährleistung - letztere über den Händler geltend zu machen.

Teddy 28.09.2006 11:28

Hallo RaTaTan,

erstmal herzlich willkommen hier im Forum :top:
Wenn auch der Anlass für dein erstes Posting nicht der schönste ist.

Du hast im zweiten Jahr auf die D7D zwar keine Garantie mehr, aber Gewährleistung. Wende dich an den Händler, bei dem du die Kamera erworben hast und sende sie über diesen ein.

Hopser 28.09.2006 11:28

Hallo,

die Antwort ist wohl leider korrekt. Minolta gibt 12 Monate Garantie. Darüberhinaus gibt es noch eine Gewährleistung von weiteren 12 Monaten, für die aber der Händler Deines Vertrauens zuständig ist, nicht Minolta, bzw. Sony. Du musst Dich also an den Händler wenden, bei dem Du die Kamera gekauft hast.

Gruß

Harald

Mist, Teddy war schneller

Teddy 28.09.2006 11:30

Wow..ist denn schon wieder Chat-Time? :cool: ;)

RaTaTan 28.09.2006 11:35

Hallo und Danke für die schnellen Antworten.

Damit ist ja alles geklärt und ich weiß, welchen Weg ich zu gehen habe.

Schöne Grüße

Rainer

RREbi 28.09.2006 13:47

Zitat:

Zitat von RaTaTan
Hallo und Danke für die schnellen Antworten.

Damit ist ja alles geklärt und ich weiß, welchen Weg ich zu gehen habe.

Schöne Grüße

Rainer

Du wirst dem Händler eventuell erklären müssen, dass es sich um einen Mangel handelt, der beim Kauf bereits in der Kamera angelegt war und nun erst zum Vorschein gekommen ist. Zumindest bei dem konstruktionsbedingten Antishakefehler dürfte das kein Problem sein - Ausdrucke auf diesem Forum können da helfen.
Viel Erfolg,
RREbi

kjebo02 28.09.2006 13:52

@RaTaTan: Vielleicht kannst du ja mal berichten, wie es ausging!

Welche Art Händler ist dein Lieferant? Internet-Shop? Fachgeschäft? Elektrogroßmarkt? ...

PauloG 28.09.2006 13:53

Versuch auch Folgendes: Erbringe den Nachweis, das es sich bei dem Defekt um einen Reihenfehler handeln muß. Hinweise im Netz gibt es genug.
Ich mal bei einem anderen Hersteller eine Garantiereparatur bekommen und später sogar eine Austauschkamera, nachdem ich den Hersteller mit zig Hinweisen zum gleichen Fehler meiner Kamera konfrontiert habe "bei der Häufung des Fehlers ist von einem Mangel der Kamera auszugehen, nicht von einem von mir Verursachten defekt" s.o.ä.

Gruß
Paulo

RaTaTan 28.09.2006 14:32

Zitat:

Zitat von kjebo02
@RaTaTan: Vielleicht kannst du ja mal berichten, wie es ausging!

Welche Art Händler ist dein Lieferant? Internet-Shop? Fachgeschäft? Elektrogroßmarkt? ...

Lieferant ist Amazon

Ich werde berichten, wie die Sache ausgeht.

Gruß

Rainer


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