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#1 |
Registriert seit: 02.12.2013
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 1.883
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Sensor/Lensmount nicht parallel
Ich habe gerade eine gebrauchte a7riv in super Zustand erworben. Alles funktioniert bestens. Allerdings ist mir jetzt nach etlichen Landschaftsaufnahmen aufgefallen, dass selbst bei kleinen Blenden zwischen 5.6 - 8 mit Fokus auf unendlich immer nur das erweiterte Zentrum scharf ist und außerhalb davon Matsch. Das habe ich nun mit 4 Objektiven (35 1.2, 55 1.8, 90 Makro, 135 Batis), die alle an meiner a9 perfekt zentriert sind, nachstellen können. Bei genauerer Betrachtung der Bilder ist mir aufgefallen, dass die Schärfeebene schräg durchs Bild läuft. Links liegt sie viel weiter vorne als in der Mitte und rechts weiter hinten. Das kann man sich gut im Nahbereich nachstellen. Es scheint also, dass Sensor und Lensmount nicht parallel verlaufen. Dazu habe ich auch einen Artikel von diglloyd gefunden:
https://diglloyd.com/blog/2020/20201...sm-update.html Vielleicht können hier ein zwei RIV Besitzer das selbst mal testen. Ich werde nun den Erstbesitzer kontaktieren und um Einsenden der RIV bitten. Garantie besteht noch reichlich.
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#2 | |
Registriert seit: 17.08.2012
Ort: Rhein/Main Gebiet
Beiträge: 1.355
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Zitat:
Dann konntest auch Du die Kamera auf Garantie einschicken.
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Grüße ben71 |
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#4 |
Registriert seit: 30.08.2013
Ort: Hannover
Beiträge: 1.676
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Meine ist genau wegen diesem Mangel seit vielen Wochen in Linz ... Sony kann / will keine Ersatzteile liefern.
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Gruß Michael ... wer Festbrennweiten benutzt ist nur zu faul zum Zoomen ... |
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#5 |
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 5.249
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Wie lange muss man sich sowas gefallen lassen? Ab wann kann man einen Ersatz verlangen, wenn eine Reparatur wegen fehlendem Material nicht ausgeführt werden kann? Gibt's da irgendwelche Richtlinien?
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#6 | |||
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.112
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Zitat:
Wie die rechtliche Lage bei euch in der Schweiz ist, kann ich nicht sagen. In Deutschland macht das BGB über "wie lange" keine expliziten Aussagen, soweit ich das sehe, nur über "wie oft". Du kannst eine "angemessene Frist" setzen; spätestens beim zweiten Versuch muss dann der Mangel behoben sein, sonst kannst du den Kauf rückgängig machen oder den Kaufpreis mindern. Zitat:
Allerdings gilt das alles nur für die gesetzliche Gewährleistung, wobei dein Ansprechpartner natürlich der Händler ist, bei dem du die Kamera gekauft hast. Wenn du die Kamera auf eigene Faust zu einem Dritten schickst, ist das IMHO ein separater Werkvertrag. Bestenfalls musst du dann die fehlgeschlagene Reparatur nicht bezahlen, hast aber schlimmstenfalls deine Ansprüche gegenüber dem Händler verwirkt. Zitat:
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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#7 | |
Registriert seit: 30.08.2013
Ort: Hannover
Beiträge: 1.676
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Zitat:
Eine Garantieverlängerung haben sie immerhin angeboten, allerdings keine Aussage wie lange das alles noch dauern soll. ![]()
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Gruß Michael ... wer Festbrennweiten benutzt ist nur zu faul zum Zoomen ... |
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#8 | |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.112
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Zitat:
![]() Das dürfte der Preis für die extrem hohe Auflösung sein (mit Sensor-Shift kommt man ja auf über 240 MP), da kann sich schon eine Abweichung im Hundertstelmillimeterbereich störend bemerkbar machen.
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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#9 | |
Registriert seit: 02.01.2019
Beiträge: 44
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Zitat:
Die Lösung: da es meistens um wenige Hundertstel geht, erfolgt die Justierung beim Bajonett mit selbsterstellen Plättchen aus einer Alufolie. Ich kann an dieser Stelle das Vorgehen nicht ausführlich beschreiben, aber ich habe es an zwei Kameras durchgeführt, die eine schlechte Planlage hatten. Die Unendlicheinstellung (wichtig bei manuellen Objektiven) wird in der Regel auch nicht tangiert. Handwerklich kein großes Problem, man muss sich nur trauen, die Bajonettschrauben zu lösen |
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#10 | |
Registriert seit: 30.08.2013
Ort: Hannover
Beiträge: 1.676
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Zitat:
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Gruß Michael ... wer Festbrennweiten benutzt ist nur zu faul zum Zoomen ... |
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