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#1 |
Registriert seit: 04.05.2007
Ort: Klagenfurt am Wörthersee
Beiträge: 1.301
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Verkauf von Kitobjektiv - Gewährleistung übertragbar?
Hallo!
Mich würde interessieren, ob beim Verkauf eines Objektives aus einem Set die 2 Jahre Gewährleistung, welche Sony bietet auf den Verkäufer übertragen werden kann. In den Garantiebedingungen von Sony steht, dass im Falle eines Anspruches die Originalrechnung vorgelegt werden muss, weiters muss die Seriennummer leserlich sein usw. Jetzt denke ich z.B. an Amazon, hier gibt es ja keine Papierrechnung mehr im Original, sondern diese kann man als pdf.-downloaden. Jetzt denkt man vielleicht, man kann das Produkt im Garantiefall an Amazon zurückgeben, doch die verweisen auf die jeweilige Servicefirmen, somit müsste die pdf.-Rechnung ausreichen. Hat diesbezüglich schon jemand Erfahrungen damit gemacht? Gibt es diesbezüglich Erfahrungen.
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Schöne Grüße Robert i know you, you know me, i am the black sheep of the family... |
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#2 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.037
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Geht's Dir um die Gewährleistung oder die Garantie? In den ersten Sätzen widersprichst Du Dir schon.
Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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#3 |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Ein interessanter Artikel zum Thema: Klick!
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. |
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#4 |
Themenersteller
Registriert seit: 04.05.2007
Ort: Klagenfurt am Wörthersee
Beiträge: 1.301
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Ich meine natürlich Garantie!
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Schöne Grüße Robert i know you, you know me, i am the black sheep of the family... |
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#5 |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Und was hat Amazon mit der Garantie zu tun?
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#6 |
Registriert seit: 24.08.2008
Beiträge: 7.470
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Nach meiner Erfahrung reicht es dem Sony-Service, wenn eine Rechnung jünger als 2 Jahre vorgelegt werden kann. Rechnungsadresse und Auftraggeber müssen nicht identisch sein.
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#7 |
Registriert seit: 21.08.2014
Ort: Dortmund
Beiträge: 570
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Ich hab mein 35/1.8 hier im Forum gebraucht gekauft mit 5 Jahresgarantie.
Ich hatte diesbezüglich bei Sony angefragt, ob die Garantie übertragbar ist. Solange ich die Rechnung vorlegen kann, gilt sie 5 Jahre ab Kaufdatum auch wenn ich nicht der Erstkäufer bin war die Aussage, die ich auf meine Anfrage bekam. Für die normale Garantie dürfte das dann auch gelten.
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Viele Grüße aus DO Falk You always walk alone... ![]() |
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#8 |
Themenersteller
Registriert seit: 04.05.2007
Ort: Klagenfurt am Wörthersee
Beiträge: 1.301
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Ich bezog mich darauf, da man bei Amazon keine Originalrechnung in Papierform, sondern diese lediglich als pdf.-Datei bekommt, falls bei einem Garantieanspruch wirklich ein Original verlangt wird.
@ Falk: Die 5 Jahre Garantieverlängerung ist 100 %ig auf den neuen Käufer übertragbar, dies steht ausdrücklich in den Bedingungen.
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Schöne Grüße Robert i know you, you know me, i am the black sheep of the family... Geändert von RRibitsch (13.02.2016 um 19:10 Uhr) |
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#9 |
Registriert seit: 02.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 2.466
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Ein schmäh aus dem Service (bisserl extrem link!)
Das Service macht Garantiefälle anhand des Kaufbelegst. Auf dem Kaufbeleg stehen keine Seriennummern. Ist jetzt ein Objektiv Teil eines Kits, reicht eine Kopie des Kaufbeleges. Selbst wennst des weiter Verkaufst und nur diesen Beleg als Kopie mit gibst. Die "not nice" Geschichte ... kenn ich jemand der ZB ein neue A6000 mit Kit gekauft hab und er gibt mir eine Kopie, wird selbst die 3 Jahr alte Linse/Kamera Repariert >_< Also kann Franz, die vom Huber Privat verkaufte Secound Hand Ware abwickeln. Kennt Franz Gustav, der sich gerade eine neue gekauft hat, kann Franz die Kopie von Gustav verwenden um Huberts Asbach Uralt Linse checken/reparieren/justage lassen X-D Also ein PDF reicht dem Service genau so, egal ob von Amazon oder gescannt. Drucken ... bei legen ... Fertig! Geändert von NetrunnerAT (13.02.2016 um 20:33 Uhr) |
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#10 |
Themenersteller
Registriert seit: 04.05.2007
Ort: Klagenfurt am Wörthersee
Beiträge: 1.301
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Danke für den link.
OK, nachdem ich eine anonymisierte Rechnung vom Fachhändler habe und die Seriennummer des Kitobjektivs auf der Rechnung aufscheint, dürfte es wohl keine Probleme geben wie es hier beschrieben wird: Sollte man also grundsätzlich von Gebrauchtware die Finger lassen? Nicht unbedingt. Denn es gibt durchaus Möglichkeiten, die Gewährleistungsfalle zu umgehen. Am einfachsten ist es, wenn der Kaufbeleg anonym ist. Wer im Elektromarkt an der Kasse bezahlt, muss dort normalerweise nicht seine Personalien hinterlassen. So lässt sich später auch nicht nachvollziehen, ob es der erste oder der zweite Käufer ist, der die Ware zurückbringt. Bei technischen Geräten, bei denen die Reklamation allein über die Seriennummer läuft, sind die Käuferdaten ohnehin zweitrangig.
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Schöne Grüße Robert i know you, you know me, i am the black sheep of the family... |
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